Datum: 19.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Tekturantrag Finkenweg 2, Fl. Nr. 1629/8, Gemarkung Geltendorf, Teilerweiterung des bestehenden Balkons im 1. OG mit Anpassung des Wintergartens
2.2 Antrag auf Baugenehmigung Wabener Straße 12, Fl. Nr. 568, Gemarkung Walleshausen - Ausbau bestehendes Dachgeschoss Wohnhaus, Umnutzung Obergeschoss bestehender Stadl zu Wohnbereich mit zwei Wohnungen; Abbruch bestehende Garage und Neubau Carport
2.3 Antrag auf Baugenehmigung Dorfstr. 29, Fl. Nr. 822, Gemarkung Geltendorf, Neubau eines Gartenhauses
2.4 Antrag auf Baugenehmigung, Am Schlagberg 20 a, Fl. Nr. 1531/29, Gemarkung Geltendorf Neubau eines Doppelhauses zu Wohnzwecken
2.5 Tekturantrag Am Schlagberg 11a, Fl. Nr. 1674/1, Gemarkung Geltendorf, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports
2.6 Antrag auf Isolierte Befreiung Heuweg 3, Fl.Nr. 1615/10, Gemarkung Geltendorf
3 Bebauungspläne
3.1 Bebauungsplan "Kaltenberg-Süd" (Gewerbegebiet); Antrag auf Änderung für die Grundstücke Fl.Nr. 1172/11, 1172/5, 1175, 1175/1, 1170/1, 1059 und 1063/1; Gemarkung Kaltenberg
4 Bafa Förderung Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude der Gemeinde
5 Anschaffung Notstromaggregat für die Feuerwehren
6 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
7 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö informativ 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Tekturantrag Finkenweg 2, Fl. Nr. 1629/8, Gemarkung Geltendorf, Teilerweiterung des bestehenden Balkons im 1. OG mit Anpassung des Wintergartens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Der Grundstückseigentümer des Grundstücks Finkenweg 2, Fl. Nr. 1629/8, Gemarkung Geltendorf plant auf westlicher Seite die Teilerweiterung des bestehenden Balkons im 1. OG mit einer Anpassung des Wintergartens im EG. Der Balkon soll um 0,85 m Tiefe vergrößert werden und hat eine Breite von 5,17 m, durch die Vergrößerung muss die Neigung des Daches vom Wintergarten angepasst werden.
Das betroffene Flurstück unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das geplante Vorhaben fügt sich der näheren Umgebung ein, deswegen sollte aus Seiten der Gemeinde eine Genehmigung erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Teilerweiterung des bestehenden Balkons im 1. OG mit einer Anpassung des Wintergartens im EG Fl.-Nr. 1629/8, Gemarkung Geltendorf, Finkenweg 2 gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Baugenehmigung Wabener Straße 12, Fl. Nr. 568, Gemarkung Walleshausen - Ausbau bestehendes Dachgeschoss Wohnhaus, Umnutzung Obergeschoss bestehender Stadl zu Wohnbereich mit zwei Wohnungen; Abbruch bestehende Garage und Neubau Carport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beschließend 2.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Ausbau des bestehenden Dachgeschosses, die Umnutzung des Obergeschosses vom Stadl zur Schaffung eines Wohnbereichs mit zwei Wohnungen, der Abbruch der bestehenden Garage und Neubau eines Carports in der Wabener Straße 12, Fl.Nr. 568 Gemarkung Walleshausen.
Das betroffene Flurstück unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Abstandsflächen im Norden des Gebäudes können nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Eine Teilfläche von 12,08 * 0,99/3,20/0,73 m würde auf dem Grundstück mit der Flurnummer 568/1 zum Liegen kommen. Hierzu soll bis zur Sitzung vom Antragsteller eine Abstandsflächenübernahme des Eigentümers der Flurnummer 568/1 nachgereicht werden.
Eine Erschließung des Gebäudes ist gegeben, da es an einer öffentlichen Straße liegt und an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung angeschlossen ist.
Ergänzung 19.11.2024
Die entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärung des Eigentümers der Flurnummer 568/1, Gemarkung Walleshausen wurde vom Antragsteller mittlerweile nachgereicht.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung „Ausbau des bestehenden Dachgeschosses, die Umnutzung des Obergeschosses vom Stadl zur Schaffung von Wohnbereich mit zwei Wohnungen, der Abbruch der bestehenden Garage und Neubau eines Carports in der Wabener Straße 12, Fl.Nr. 568 Gemarkung Walleshausen“, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Baugenehmigung Dorfstr. 29, Fl. Nr. 822, Gemarkung Geltendorf, Neubau eines Gartenhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beschließend 2.3

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 822, Dorfstr. 29, Gemarkung Geltendorf.
Die Grundfläche des Gartenhauses misst eine Fläche von 6,66 m² (3,25 m x 2,05 m) und soll auf einer 0,61 m tiefen Fundamentplatte gegründet errichtet werden. Das Gartenhaus aus Holz soll mit einem zimmermannsmäßigen Pfettendachstuhl als Tragwerk des Daches gebaut werden und mit Ziegelpfannen eingedeckt werden. 
Das Bauvorhaben liegt in keinem gültigen Bebauungsplan, sondern im Außenbereich nach §35 BauGB. 
Über die Zulässigkeit entscheidet die Untere Bauaufsichtsbehörde. Eine Privilegierung ist weder erkennbar noch im Antrag begründet. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich vorliegend um eine Einzelfallentscheidung nach §35 Abs. 2 BauGB handelt. Sogenannte sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Erschließung mit Wasser und Kanal ist nicht beantragt und nicht geboten. Laut Einschätzung seitens des Landratsamtes handelt es sich um ein Vorhaben nach §35 Abs.2 BauGB, die Endgültige Entscheidung wird nach der Stellungnahme der Gemeinde getroffen.
Aus Seiten der Verwaltung sollte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 822, Dorfstr. 29, Gemarkung Geltendorf gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.          

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

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2.4. Antrag auf Baugenehmigung, Am Schlagberg 20 a, Fl. Nr. 1531/29, Gemarkung Geltendorf Neubau eines Doppelhauses zu Wohnzwecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beschließend 2.4

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Neubau eines Doppelhauses zu Wohnzwecken, Fl.Nr. 1531/29 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 20.
Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Daher ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Laut Antrag hat eine Doppelhaushälfte eine Grundfläche von 63,50 m² (6,35 x 10 m), die Firsthöhe liegt bei 10,11 m, die Wandhöhe beträgt 6 m und das Gebäude soll ein Satteldach erhalten mit einer Dachneigung von 38 °. 
Es können pro Doppelhaushälfte zwei Stellplätze nachgewiesen werden, diese sind im angebauten Carport untergebracht. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden somit eingehalten.
Die Erschließung hinsichtlich Zufahrt, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist gesichert. Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung können gemäß Plan eingehalten werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Im Zuge der gewünschten Nachverdichtung ist das Bauvorhaben begrüßenswert. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein, da beispielsweise Fl.Nr. 1665/1 mit zwei Doppelhaushälften bebaut ist.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau eines Doppelhauses zu Wohnzwecken Fl.-Nr. 1531/29, Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 20 gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.5. Tekturantrag Am Schlagberg 11a, Fl. Nr. 1674/1, Gemarkung Geltendorf, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beschließend 2.5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beschließend 2.3

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1674/1 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 11 a. Der ursprüngliche Bauantrag wurde 2019 im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.
Das Grundstück unterliegt dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.1.05.  „Geltendorf – Schulstraße I“ 
Grundfläche Haus: 204,70 m²
Grundflächenzahl: 0,26
Grundfläche Haus + Terrasse: 232,03 m²
Grundflächenzahl: 0,29
Grundfläche Haus, Terrasse, Garage, Stellplätze, Zufahrt: 449,85 m²
Grundflächenzahl: 0,56

Die erforderliche Anzahl der Stellplätze gem. der gemeindlichen Satzung wird eingehalten.
Es wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragt, diese betrifft Punkt 8.5 des Bebauungsplanes. Die Garagen sind länger als das Garagenbaufenster (maximale Länge der Grenzbebauung beträgt 8m) und liegen teilweise außerhalb des Baufensters.
1. Garage West         9,00 m x 3,50 m = 31,50 m²
2. Garage Ost              9,00 m x 3,63 m = 32,63 m²
Die Begründung für die Befreiung weshalb die Garagen länger und schmäler errichtet wurden, ist das die Garagen/Carports somit dem Wohngebäude weniger Licht nehmen.
Für das Bauvorhaben wurde am 01.08.2019 eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt um den Bau nach den Wünschen verwirklichen zu können. (6. Änderung des Bebauungsplans „Geltendorf – Schulstraße I“ Verz. Nr. 1.05)
Aus Sicht der Gemeinde sollte das gemeindliche Einvernehmen versagt werden. Es sind die Grundzüge der Planung nach §31 Abs. 2 BauGB berührt. Die Abweichung zu den Festsetzungen sind zu deutlich, als dass eine Befreiung möglich ist.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1674/1 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 11a gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB versagt, da die Grundzüge der Planung berührt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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2.6. Antrag auf Isolierte Befreiung Heuweg 3, Fl.Nr. 1615/10, Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beschließend 2.6

Sach- und Rechtslage

Der Grundstückseigentümer des Grundstückes „Heuweg 3“ (Fl.-Nr. 1615/10, Gem. Geltendorf) beabsichtigt ein bereits bestehendes Carport zu schließen auf allen Seiten und vorne über ein Tor. Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine isolierte Befreiung nach Ziffer 6.2. von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Bebauungsplan Verzeichnis-Nr. 1.03 „Geltendorf – Süd Nördlicher Teil sieht vor, dass Garagen sowie offene Carports nur innerhalb der Garagenbaufenster und der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind.
Da der Rauminhalt weniger als 75 m³ (6m x 6 m = 36 m³) beträgt, ist der Carport nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe b) verfahrensfrei, ebenso wurde auch die Nachbarschaftsbeteiligung nach Art. 58 BayBO durchgeführt.
Die Erschließung ist ebenfalls gegeben, da durch die Garage die Verkehrssicht und Sicherheit nicht behindern wird.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf isolierte Befreiung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Süd, nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03 in Bezug auf die Ziffer 6.2 für das Flurstück 1615/10, Gemarkung Geltendorf, Heuweg 3 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Schließung eines Carports auf allen Seiten vorne über ein Tor wird nach § 36 BauGB erteilt.           

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

       

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3.1. Bebauungsplan "Kaltenberg-Süd" (Gewerbegebiet); Antrag auf Änderung für die Grundstücke Fl.Nr. 1172/11, 1172/5, 1175, 1175/1, 1170/1, 1059 und 1063/1; Gemarkung Kaltenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 28.01.2025 ö 3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beratend 3.1

Sach- und Rechtslage

Aufgrund der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in der Sitzung am 30.07.2024, wurde ein Antrag zur Bebauungsplanänderung „Kaltenberg-Süd (Gewerbegebiet)“ gestellt. In diesem wird um die Änderung von Punkt A) Festsetzungen Nr. 2 C gebeten, dieser soll die untergeordnete Größe der Lagerflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1172/11, 1172/5, 1175, 1175/1, 1170/1, 1059 und 1063/1 aufheben.  

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bafa Förderung Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beratend 4

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde plant für die Nichtwohngebäude im Eigentum der Gemeinde einen staatlich geförderten energetischen Sanierungsfahrplan anfertigen zu lassen. Dieser dient der ganzheitlichen Betrachtung der Liegenschaften.        
Folgende Dienstleistungen werden für den energetischen Sanierungsfahrplan geprüft und erstellt:
  • Der Sanierungsfahrplan des Bafa wird nach DIN 18599 durch einen unabhängigen Bafa Auditor angefertigt
  • Es wird eine ganzheitliche Betrachtung durchgeführt und Lösungsansätze für die Gebäude erarbeitet inkl. Begehung vor Ort 
  • Von außen nach innen wird alles berücksichtigt
  • Gebäudehülle, Heiztechnik, alle Verbraucher sowie die Erstellung von Energiekonzepten wie z.B. für Wärme, Photovoltaik sind Inhalte
  • Es wird ein Sanierungsfahrplan für die kommenden Jahre erstellt.
Die Gesamtkosten für den staatlich geförderten energetischen Sanierungsfahrplan belaufen sich auf 96.033,00 € nach Abzug der Bundesförderung im Wert vom 40.350,00 € hätte die Gemeinde nur noch einen Eigenanteil von 55.683,00 € zu tragen.

Gemeinde Gebäude
Gesamtbetrag (Brutto)
Bundesförderung
Eigenanteil
Alte Schule Hausen
5.950,00 €
2.500,00 €
3.450,00 €
Alte Schule Kaltenberg
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Alte Schule/Bürgerhaus Walleshausen
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Alter Wirt
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Bauhof Kaltenberg
5.950,00 €
2.500,00 €
3.450,00 €
Bürgerhaus
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
FFW Kaltenberg
5.950,00 €
2.500,00 €
3.450,00 €
FFW Walleshausen
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Kindergarten Walleshausen
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Rathaus
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Sporthalle
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Alter Feuerwehrstadl Kaltenberg
2.023,00 €
  850,00 €
1.173,00 €




Gesamtbetrag:
96.033,00 €
40.350,00 €
55.683,00 €
Ein Sanierungsfahrplan der Bafa bringt viele Vorteile für die Gemeinde mit:
1. Unabhängige Beurteilung der aktuellen Situation
2. Aufzeigen von Potentialen und Schwachstellen
3. Lösungen für eine Verbesserung
4. Komplette Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
5. Berücksichtigung Fördermöglichkeiten
6. Planungsgrundlage für die Zukunft 
7. Leitfaden mit zeitlichem Rahmen für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges

Beschluss 1

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschuss:
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung eines staatlich geförderten Sanierungsfahrplan für folgende Nichtwohngebäude zu den im Folgenden genannten Kosten:
Gemeinde Gebäude
Gesamtbetrag (Brutto)
Bundesförderung
Eigenanteil
Alte Schule Hausen
5.950,00 €
2.500,00 €
3.450,00 €
Alte Schule Kaltenberg
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Alte Schule/Bürgerhaus Walleshausen
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Alter Wirt
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Bauhof Kaltenberg
5.950,00 €
2.500,00 €
3.450,00 €
Bürgerhaus
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
FFW Kaltenberg
5.950,00 €
2.500,00 €
3.450,00 €
FFW Walleshausen
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Kindergarten Walleshausen
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Rathaus
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Sporthalle
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Alter Feuerwehrstadl Kaltenberg
2.023,00 €
  850,00 €
1.173,00 €




Gesamtbetrag:
96.033,00 €
40.350,00 €
55.683,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss beschließt die Beauftragung eines staatlich geförderten Sanierungsfahrplans für folgende Nichtwohngebäude zu den im Folgenden genannten Kosten:
Gemeinde Gebäude
Gesamtbetrag (Brutto)
Bundesförderung
Eigenanteil
Kindergarten Walleshausen
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €
Rathaus
9.520,00 €
4.000,00 €
5.520,00 €




Gesamtbetrag:
19.040,00 €
8.000,00 €
11.040,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 5

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5. Anschaffung Notstromaggregat für die Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Als Sicherheitsbehörden haben die Gemeinden gem. Art. 6 LStVG die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. 
Um in Notfallsituationen die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu gewährleisten, soll hierfür ein Notstromaggregat angeschafft werden. 
Ausgehend von einer Notsituation – wie bspw. Stromausfall/Blackout – sollte das Aggregat mindestens die Leistung bringen, dass bspw. das Feuerwehrhaus Geltendorf mit der Atemschutzwerkstatt betrieben werden kann. Es empfiehlt sich somit ein Aggregat mit einer Leistung von 60 kVA zu beschaffen. Hierzu liegt der Verwaltung ein entsprechendes Angebot vor.
Das Aggregat soll zunächst ohne Anhänger beschafft und im Feuerwehrhaus Geltendorf zentral gelagert werden. Im Bedarfsfall kann dieses mit dem Anhänger der Feuerwehr Geltendorf oder mit dem Anhänger des Bauhofes transportiert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, das Notstromaggregat mit 60 kVA zu einem Angebotspreis von 19.932,50 € (brutto) – ohne Anhänger – zu beschaffen. 

ERGÄNZUNG VOM 19.11.2024: 
Es wurde noch ein aktualisiertes Angebot zu einem auf Lager befindlichen Notstromaggregat mit einer Leistung von 80 kVA zu einem Gesamtpreis von 17.707,20 € (brutto) der Verwaltung zugeschickt. Aufgrund der größeren Leistung und dem zugleich günstigeren Preis, empfiehlt die Verwaltung daher dieses Notstromaggregat zu beschaffen.          

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss beschließt das Angebot der Fa. Aggretech GmbH, Am Kinsingwald 3, 94121 Salzweg (80 kVA) zu einem Gesamtpreis von 17.707,20 € brutto anzunehmen. Die Verwaltung wird mit der Beschaffung beauftragt.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beschließend 6
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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö informativ 7
Datenstand vom 21.01.2025 15:19 Uhr