Datum: 28.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bericht des Bürgermeisters
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2 |
Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Gereutfeld", der Gemeinde Moorenweis, Landkreis Fürstenfeldbruck, erneute Beteilung nach § 4 Abs. 2 BauGB
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3 |
Bebauungsplan "Kaltenberg-Süd" (Gewerbegebiet); Antrag auf Änderung für die Grundstücke Fl.Nr. 1172/11, 1172/5, 1175, 1175/1, 1170/1, 1059 und 1063/1; Gemarkung Kaltenberg
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4 |
Bauantrag zur Nutzungsänderung von vorhandenen Büroräumen in eine Wohnung in einer bestehenden Gewerbehalle, Gemarkung Kaltenberg, Am Ziegelstadl 3, Fl.Nr. 1777/4
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5 |
Miethaus Gassenäcker 19, Hausen - Modernisierung Wohnung OG rechts
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6 |
Miethaus Gassenäcker 19, Hausen - Modernisierung Wohnung DG rechts
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7 |
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
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8 |
Verschiedenes
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1. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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28.01.2025
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ö
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informativ
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1 |
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2. Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Gereutfeld", der Gemeinde Moorenweis, Landkreis Fürstenfeldbruck, erneute Beteilung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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28.01.2025
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ö
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2 |
Sach- und Rechtslage
Die Gemeinde Moorenweis, Landkreis Fürstenfeldbruck beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Gereutfeld“.
Mit der Ausweisung wird dem regionalplanerischen Ziel Rechnung getragen, erneuerbare Energien, dabei insbesondere die Sonnenenergienutzung, zu stärken. Der Geltungsbereich eignet sich durch seine Entfernung zum besiedelten Bereich und seiner verkehrlichen Erschließung.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Gereutfeld“, das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.
Die Entwurfsunterlagen stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.
Beschluss
Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Gereutfeld“ der Gemeinde Moorenweis im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Auf eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan "Kaltenberg-Süd" (Gewerbegebiet); Antrag auf Änderung für die Grundstücke Fl.Nr. 1172/11, 1172/5, 1175, 1175/1, 1170/1, 1059 und 1063/1; Gemarkung Kaltenberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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28.01.2025
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ö
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3 |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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19.11.2024
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ö
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beratend
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3.1 |
Sach- und Rechtslage
Aufgrund der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in der Sitzung am 30.07.2024, wurde ein Antrag zur Bebauungsplanänderung „Kaltenberg-Süd (Gewerbegebiet)“ gestellt. In diesem wird um die Änderung von Punkt A) Festsetzung Nr. 2 C gebeten. Die festgesetzte untergeordnete Größe der Lagerflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1172/11, 1172/5, 1175, 1175/1, 1170/1, 1059 und 1063/1 soll aufgehoben werden. Eine Befreiung von den Festsetzungen ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt sind.
In der Sitzung am 19.11.2024 wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Im Nachgang zur Sitzung wurden die Möglichkeiten nochmals abgestimmt. Eine Änderung für lediglich einzelne Grundstücke ist abzulehnen. Auch eine Bereichsbildung im Bebauungsplangebiet wird nicht empfohlen. Die derzeitige Festsetzung wurde bei der Aufstellung bewusst aufgenommen. Gerade auch aufgrund der Lage mit Blick von der Staatsstraße in das Gewerbegebiet sollten hier aus optischen Gründen nach Einschätzung der Verwaltung größere Lagerflächen vermieden werden. An dieser Grundlage hat sich nichts geändert.
Der Antragsteller hat darüber hinaus die Grundstücke im Vergleich zur Aufstellung des Bebauungsplans geteilt. Es sind aus Sicht der Verwaltung keine städtebaulichen Gründe ersichtlich, die eine Aufhebung der Festsetzung rechtfertigen. Auch eine Lockerung der Festsetzung ist nach Rücksprache mit dem Planungsbüro nicht angeraten.
Es wird daher empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf 10. Änderung des Bebauungsplanes „Kaltenberg-Süd“ (Gewerbegebiet), Verz.-Nr. 3.01 behandelt. Der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zur Nutzungsänderung von vorhandenen Büroräumen in eine Wohnung in einer bestehenden Gewerbehalle, Gemarkung Kaltenberg, Am Ziegelstadl 3, Fl.Nr. 1777/4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Für das bestehende Gebäude auf dem Grundstück „Am Ziegelstadl 3“, Fl. Nr. 1777/4 Gemarkung Kaltenberg liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. In dem bestehenden Gebäude wurde eine Wohnung in einer bestehenden Gewerbehalle geschaffen.
Das Vorhaben liegt innerhalb des Umgriffs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet westlich der Staatsstraße ST 2027“, Verzeichnis Nummer 3.16.
Im Bebauungsplan wurde in Nummer 3 festgesetzt, dass auf einer Flurnummer ausnahmsweise max. 2 Wohnungen vorhanden sein dürfen. Mit der beantragten Wohneinheit wurde die Anzahl überschritten, da auf der gleichen Flurnummer im angrenzenden Wohnhaus bereits zwei Wohneinheiten untergebracht sind. Ebenfalls dürfen gemäß der genannten Festsetzung Wohnungen nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind geschaffen werden. Hierfür liegt der Gemeinde kein Nachweis vor.
Darüber hinaus ist die Erschließung nicht sichergestellt, da es keine ausreichende Löschwasserversorgung gibt. Weiterhin wirft das Elternschlafzimmer in der Halle brandschutztechnische Bedenken auf, welche noch durch das Landratsamt geprüft werden müssen.
Der beantragten Nutzungsänderung ist daher das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag zur Nutzungsänderung der vorhandenen Büroräume in eine Wohnung in einer bestehenden Gewerbehalle auf dem Grundstück „Am Ziegelstadl 3“, Fl. Nr. 1777/4 Gemarkung Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird versagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Miethaus Gassenäcker 19, Hausen - Modernisierung Wohnung OG rechts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Die rechte OG-Wohnung in Gassenäcker 19, Hausen steht derzeit leer. Die Mieterin ist verstorben. Bis auf das Badezimmer, die Fenster und die Wohnungstür wurde in den letzten Jahrzehnten nichts saniert oder modernisiert.
Die leere Wohnung ist auf den aktuellen Stand zu bringen. Somit kann nach erfolgter Modernisierung auch ein höherer Mietzins angesetzt werden.
Folgende Arbeiten stehen an:
Sanitär- und Heizkörperarbeiten: 7.000 € (Kostenschätzung)
Elektroarbeiten: 6.000 € (Kostenschätzung)
Boden-, Wand-, Deckenarbeit sowie Austausch Türstöcke: 13.000 € (Kostenschätzung)
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss stimmt der Sanierung der Wohnung wie im Sachverhalt beschrieben zu voraussichtlichen Gesamtkosten von 26.000 € brutto zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Miethaus Gassenäcker 19, Hausen - Modernisierung Wohnung DG rechts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Die rechte DG-Wohnung in Gassenäcker 19, Hausen steht derzeit leer. Der Mieter ist in der Wohnung verstorben. Durch den Noteinsatz der Feuerwehr musste die Eingangstüre aufgebrochen werden. Die Wohnung insgesamt war in einem verwahrlosten Zustand. Die leere Wohnung ist auf den aktuellen Stand zu bringen. Durch die Verwahrlosung muss auch ein komplett neues Badezimmer erstellt werden. Somit kann nach erfolgter Modernisierung auch ein höherer Mietzins angesetzt werden.
Folgende Arbeiten stehen an:
Sanitär- und Heizkörperarbeiten: 18.000 € (Kostenschätzung)
Elektroarbeiten: 10.000 € (Kostenschätzung)
Boden-, Wand-, Deckenarbeit sowie Austausch Türstöcke: 15.000 € (Kostenschätzung)
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss stimmt der Sanierung der Wohnung wie im Sachverhalt beschrieben zu voraussichtlichen Gesamtkosten von 43.000 € brutto zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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28.01.2025
|
ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusssitzung vom 10.12.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung
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28.01.2025
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ö
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informativ
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8 |
Datenstand vom 19.02.2025 09:12 Uhr