Datum: 19.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bericht über die aktuelle finanzielle Situation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Finanzausschuss-Sitzung
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19.11.2024
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ö
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beratend
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1 |
Sach- und Rechtslage
- Vorläufiges Haushaltsvolumen
Zum 14.11.2024 wurde folgendes vorläufiges Rechnungsergebnis festgestellt:
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Verwaltungshaushalt
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Vermögenshaushalt
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Gesamthaushalt
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Solleinnahmen
- Abgang alter Kasseneinnahmereste
= Summe bereinigter Solleinahmen
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14.501.260,07 €
4.463,65 €
14.496.796,42 €
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2.655.145,88 €
74.747,75 €
2.580.398,13 €
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17.156.405,95 €
79.211,40 €
17.077.194,55 €
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Sollausgaben
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
- Abgang alter Kassenausgabereste
= Summe bereinigter Sollausgaben
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13.223.541,18 €
0,00 €
-2.906,33 €
13.226.447,51 €
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2.704.324,79 €
0,00 €
0,00 €
2.704.324,79 €
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15.927.865,97 €
0,00 €
-2.906,33 €
15.930.772,30 €
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Unterschied
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1.270.348,91 €
abzgl. WV VWH 399.812,31 €
= 870.536,60 €
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-123.926,66 €
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746.609,94 €
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Diese Zahlen zeigen tagesabhängige IST-Zahlungen.
Lfd. Kosten oder erwartende Rechnungsstellungen sind noch nicht enthalten. Die Abschlagszahlung der Einkommenssteueranteil für das 4.Quartal, Lohnkosten, Stromkosten, etc. wurde in diese Zahlen bereits einkalkuliert.
Dies bedeutet, dass bis zum Jahresende die vorläufige Zuführung von 870.536,60 € sicherlich geringer ausfällt, nachdem noch Zahlungen wie z.B.
- Wartungen
- Schlussrechnungen
- Lfd. Kindergartenkosten
- Gemeindeförderungen, etc.
ausstehen.
Die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt von 270.000 € wird vermutlich erreicht.
- Aktueller Stand der Steuereinnahmen
Grundsteuer A
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Mehreinnahmen von 300,68 €
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Grundsteuer B
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Mehreinnahmen von 10.733,65 €
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Gewerbesteuer
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Mehreinnahmen von 570.786,00 €
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Einkommensteueranteil
Ansatz 5.014.000 €
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3.723.827 €
1. Quartal 1.242.459 €
2. Quartal 1.224.334 €
3. Quartal 1.257.034 €
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Beteiligung an der Umsatzsteuer
Ansatz 117.000 €
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104.042 €
1. Quartal 34.636 €
2. Quartal 33.845 €
3. Quartal 35.561 €
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Hundesteuer
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Mehreinnahmen von 1.379,60 €
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Schlüsselzuweisung
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Mehreinnahmen von 468 €
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Zuweisung nach Art. 7 FAG
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Mehreinnahmen von 396,38 €
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Einkommensteuersatz
Ansatz 350.000 €
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290.192 €
1. Quartal 88.938 €
2. Quartal 96.340 €
3. Quartal 104.914 €
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Grunderwerbsteueranteil
Ansatz 90.000 €
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Mehreinnahmen von 14.618,60 €
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Investitionspauschale
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Mehreinnahmen von 7.084 €
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Feuerwehrgebühren
Ansatz 60.000 €
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Mindereinnahmen 16.028,55 €
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Grabplatzgebühren
Ansatz 100.000 €
(RE 2023 112.805,84 € - viele Grabverlängerungen und Neukäufe, Verlängerungen laufen 10 Jahre – 2024 weniger Verlängerungen, kaum Neukäufe)
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Mindereinnahmen 39.119,91 €
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- Schuldenstand
Die geplante Kreditaufnahme wird nicht benötigt. Die Entnahme aus der Rücklage wird vermutlich nicht im geplanten vollen Umfang erreicht.
- Kontenstand zum 31.10.2024
Sparkasse Landsberg –Dießen 773.044,31 €
Barkasse 892,67 €
Raiffeisenbank Westkreis Fürstenfeldbruck eG 1.404.450,84 €
Raiffeisenbank Lechrain eG 31.322,28 €
Raiffeisenbank Lechrain Kündigungsgeld 1.490.000,00 €
LBS Bausparer 115.024,81 €
GESAMT 3.814.734,91 €
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2. Konzessionsabgabe Wasser
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Finanzausschuss-Sitzung
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19.11.2024
|
ö
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beratend
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2 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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27.11.2024
|
ö
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beschließend
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8 |
Sach- und Rechtslage
In den Straßen der Gemeinde liegen verschiedene Leitungen, die der Stromversorger wie auch die Wasserversorgung nutzen. Von den Stromversorgern erhalten die Gemeinden eine Konzessionsabgabe. Bisher wird keine Konzessionsabgabe von der Wasserversorgung berechnet.
Es gibt die Möglichkeit von der Wasserversorgung eine Konzessionsabgabe von
- 10 % der Nettoerlöse aus dem Wasserverkauf bei den Tarifabnehmern und
- 1,5 % der Nettoerlöse aus dem Wasserverkauf bei den Sondervertragskunden (Abnehmer mit über 6.000 cbm Wasser jährlich)
abzurechnen.
Diese Abgabe muss nicht bei der Gebührenkalkulation berücksichtig werden. Sie führt damit zu keiner Gebührenerhöhung.
Hingegen wird diese Ausgabe in der Wasserversorgung steuerlich berücksichtigt.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Erhebung einer Konzessionsabgabe bei der Wasserversorgung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (KAE) und unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften (Mindestgewinn gem. BMF-Schreiben vom 09.02.1998).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Hebesatzsatzung der Gemeinde Geltendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Finanzausschuss-Sitzung
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19.11.2024
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ö
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beratend
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3 |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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27.11.2024
|
ö
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beschließend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Aufgrund der Grundsteuerreform und des Inkrafttretens des neuen Grundsteuergesetztes zum 01.01.2025 muss, um rechtskräftige Grundsteuerbescheide erheben zu können, im Jahre 2024 eine neue Hebesatzsatzung erlassen werden.
Gem. § 25 Abs. 4 Grundsteuergesetz dürfen die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B nicht unterschiedlich hoch festgesetzt sein. Hierauf wurde die Gemeinde durch die Rechtsaufsichtsbehörde hingewiesen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.04.2024 folgende Hebesätze fest:
1.
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Grundsteuer
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- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
- für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
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340 v.H.
340 v.H.
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2.
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Gewerbesteuer Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
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340 v.H.
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Nachdem nunmehr seitens des Finanzamtes der Neuerlass der Messsteuerbescheide zu großen Teilen abgeschlossen ist, wird der aktuelle Stand vorgestellt. Aufgrund dieser Vorstellung und der Haushaltssituation soll nunmehr die neue Realsteuer-Hebesatzsatzung erlassen werden.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt folgende Realsteuer-Hebesatzsatzung.
Gemeinde Geltendorf
Landkreis Landsberg am Lech
Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze
der Gemeinde Geltendorf
(Hebesatzsatzung - HS)
vom 07.11.2024
Die Gemeinde Geltendorf erlässt aufgrund der Art. 22 Abs. 2, Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes und § 16 Abs. 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes folgende Satzung:
§ 1
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
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Grundsteuer
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- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
- für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
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340 v.H.
340 v.H.
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2.
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Gewerbesteuer Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
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340 v.H.
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§ 2
- Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. März 2016 außer Kraft.
Geltendorf, den xx.xx.2024
Robert Sedlmayr
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 21.01.2025 15:47 Uhr