Datum: 10.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Investitionskostenzuschussanträge
1.1 Antrag auf Investitionskostenzuschuss des TSV Geltendorf e.V. für die Umrüstung der Flutlichter
1.2 Antrag auf Investitionskostenzuschuss des DAV Geltendorf e. V. für die energetische Sanierung des Vereinsheims
1.3 Antrag auf Investitionskostenzuschuss der Musikschule Geltendorf e.V. - Zuschuss für den Kauf zweier gebrauchter Klaviere
2 Antrag Musikschule Geltendorf e.V. - Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses ab 2025
3 Gebühren- und Benutzungssatzung ab 2025 für Bürgerhaus Geltendorf, Schulturnhalle Geltendorf und Paartalhalle Walleshausen
4 Betriebs- und Nebenkosten gemeindlicher Liegenschaften ab dem Jahr 2025 - Vorberatung

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1. Investitionskostenzuschussanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 10.12.2024 ö 1
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1.1. Antrag auf Investitionskostenzuschuss des TSV Geltendorf e.V. für die Umrüstung der Flutlichter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 10.12.2024 ö beratend 1.1
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 12.03.2025 ö beratend 4.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 8.2

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 27.11.2024 beantragt der TSV Geltendorf e. V. einen Investitionskostenzuschuss für die Umrüstung der Flutlichter. Gemäß vorgelegtem Angebot belaufen sich die Investitionskosten auf 85.221,00 €. Abzüglich möglicher Förderungen liegt die Eigenfinanzierung des Vereins bei 36.906,70 €.
Es sind derzeit zwei Fußballfelder mit Flutlichter ausgestattet. Mit der Umrüstung dieser auf LED Fluter wird gleichzeitig das dritte Fußballfeld mit diesem energiesparenden Leuchtmittel ausgestattet. Das dritte Fußballfeld besaß bereits die Flutlichtmasten, aber keine Leuchtmittel.
Die Erweiterung des Flutlichtes des dritten Fußballfeldes ist aufgrund der gestiegener Anzahl an Jugendmannschaften erforderlich. So kann das Training in den Wintermonaten der vielzähligen Mannschaften weiterhin gewährleistet werden.   
Die Umrüstung der Leuchtmittel auf LED Fluter erzielen 39.754 Watt (75 %) Energieverbrauchersparnis. 
Entsprechend der gemeindlichen Förderrichtlinien Nr. 5 Buchstabe b) ist der Antrag fristgerecht bis spätestens 30.11.2024 eingegangen. 
Gem. der Förderrichtlinie wird ein Zuschuss von max. 30 % der beihilfefähigen Kosten (30 % von 36.906,70 € = 11.072,01 €), max. jedoch 5.000 € gewährt. 
Außerdem ist in den Richtlinien eine Beschränkung von 5.000 € je Verein für einen Zeitraum von 3 Jahren enthalten. Hiervon kann in Einzelfällen abgewichen werden. 
Nachrichtlich eine Übersicht der Förderungen des TSV Geltendorf ab 2019:
2019
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2019
5500.70900
1.013,26 €
Pauschale Sportförderung 2019
2019
5500.98800
24.543,75 €
Zuschuss f. Rasenmäher 75 %
2020
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2020
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Zeltlager 8.6.-10.6.19
2020
5500.70900
1.990,56 €
Pauschale Sportförderung 2020
2021
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2021
5500.70900
1.990,56 €
Pauschale Sportförderung 2021
2022
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2022
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz 2022
2022
5500.70900
651,03 €
Sportbetriebsförderung 2022 abzgl. Doppelzahlung Instandhaltungszuschuss
2023
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2023
5500.70900
1.666,20 €
Sportbetriebsförderung 2023
2024
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2024
5500.70900
1.098,60 €
Sportförderung 2024

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Haushaltsberatungen 2025 vertagt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Investitionskostenzuschuss des DAV Geltendorf e. V. für die energetische Sanierung des Vereinsheims

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 10.12.2024 ö beratend 1.2

Sach- und Rechtslage

Mit dem Schreiben vom 29.11.2024 beantragt der DAV Geltendorf e. V. einen Investitionskostenzuschuss für die energetische Sanierung ihres Vereinsheimes. Gemäß vorgelegtem Angebot belaufen sich die Investitionskosten auf 80.253,79 €. Abzüglich möglicher Förderungen liegt die Eigenfinanzierung des Vereins bei 64.203,01 €. 
Das Vereinsheim des Alpenvereins in Geltendorf (Am Sportplatz 2) wurde 1972 erbaut und 2001 durch einen Anbau erweitert. Seither sind nur kleine notwendige Reparaturen und keine größeren Sanierungsmaßnahmen am Gebäude durchgeführt worden. Die Wärmedämmung entspricht dem baulichen Standard der 70er Jahre und das Gebäude wird mit einer Öl-Heizung (Luftheizung) geheizt, die nun fast 50 Jahre im Betrieb ist und dem Alter entsprechend Anzeichen für ein baldiges Ableben zeigt. Da wir davon ausgehen in naher Zukunft die Heizung erneuern zu müssen, starten wir jetzt mit den notwendigen Vorbereitungen für eine energetische Sanierung unseres Vereinsheims. 

Um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen zu können, ist die Beauftragung eines Energieberaters notwendig. Diesen haben wir 2024 beauftragt ein energetisches Sanierungskonzept zu erstellen. Der vorliegende Sanierungsfahrplan zeigt, wie wir das Vereinsheim Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisieren können (siehe Anhang). Durch Maßnahmen an Gebäudehülle und Heizung können wir unseren Primärenergiebedarf um rund 33% und die CO2 Emissionen um 28% senken. 

Die erste empfohlene Maßnahme des Sanierungsfahrplanes ist die Dämmung der Gebäudehülle. Die erstellte Energiebilanz zeigt, dass 70% (38785 kWh/a entspricht ca. 3800 € Heizöl im Jahr) der Transmissionsverluste durch Außenwand und Keller entstehen und hier große Einsparpotenziale liegen. Insofern soll die Dämmung der Außenwand und des Kellers 2025 durchgeführt werden.
Entsprechend den gemeindlichen Förderrichtlinien Nr. 5 Buchstabe b) ist der Antrag fristgerecht bis spätestens 30.11.2024 eingegangen. 
Gem. der Förderrichtlinie wird ein Zuschuss von max. 30 % der beihilfefähigen Kosten (30 % von 64.203,01 € = 19.260,90 €), max. jedoch 5.000 € gewährt. 
Außerdem ist in den Richtlinien eine Beschränkung von 5.000 € je Verein für einen Zeitraum von 3 Jahren enthalten. Hiervon kann in Einzelfällen abgewichen werden. 

Seit 2004 wurden keine Förderung an den DAV Geltendorf geleistet. 

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Haushaltsberatungen 2025 vertagt.                        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Investitionskostenzuschuss der Musikschule Geltendorf e.V. - Zuschuss für den Kauf zweier gebrauchter Klaviere

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 10.12.2024 ö beratend 1.3
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 12.03.2025 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 8.1

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 17.11.2024 beantragt die Musikschule Geltendorf e. V. einen Investitionskostenzuschuss für den Kauf zweier gebrauchter Klaviere in Höhe von 4.000,- €.
Die Anschaffung wird wie folgt begründet: Nach einer Umfrage unter den Klavierlehrerinnen und einer Stellungnahme der Klavierstimmerin, die auch Klavierbauerin ist, sind vor allem die Klaviere in der Schule für einen guten Unterricht nicht mehr geeignet. Sie verlieren rasch ihre Stimmung und auch der Zustand von Mechanik und Resonanzboden ist nicht mehr gut.
Ein geeignetes gebrauchtes Klavier kostet nach Recherche der Musikschule zwischen 2.000 – 5.000,- €. Hinzu kommen die Kosten für die fachgerechte Entsorgung der Altklaviere sowie ergänzende technische Lösungen, die die Geräte vor der schwankenden Luftfeuchtigkeit schützen. Die Musikschule selber wird durch Sonderkonzerte der Lehrerinnen und Lehrer und dedizierte Spendenaufrufe ihren Teil zur Finanzierung beitragen. Ein exaktes Angebot kann nicht vorgelegt werden, da gebrauchte Geräte immer tagesaktuell nach Verfügbarkeit zu erwerben sind und ohne Unterstützung durch die Gemeinde keine Anschaffung möglich sein wird.
Die Förderrichtlinien der Gemeinde sind hierzu nicht zutreffend. Es ist aber möglich sich daran anzulehnen. Entsprechend der gemeindlichen Förderrichtlinien Nr. 5 Buchstabe b) ist der Antrag fristgerecht bis spätestens 30.11.2024 eingegangen. 
Gem. Nummer 3.2.3 der Förderrichtlinie wird ein Zuschuss von max. 30 % der beihilfefähigen Kosten (30 % von 36.906,70 € = 11.072,01 €), max. jedoch 5.000 € für Investitionsmaßnahmen gewährt. Allerdings beschränkt sich dieser Passus auf notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Vereinsanlage.
Außerdem ist in den Richtlinien eine Beschränkung von 5.000 € je Verein für einen Zeitraum von 3 Jahren enthalten. Hiervon kann in Einzelfällen abgewichen werden. 
Nachrichtlich eine Übersicht der Förderungen der Musikschule Geltendorf ab 2019:
B-Jahr
Datum
Gesamtist
W
Buchungstext
2019
27.05.2019
7.000
EUR
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 03.08.2017
2020
02.06.2020
10.000
EUR
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 14.05.2020
2021
04.11.2021
10.000
EUR
Förderung Musikschule 2021
2022
15.07.2022
10.000
EUR
Förderung Musikschule 2022
2023
25.05.2023
10.000
EUR
Förderung Musikschule 2023
2024
21.05.2024
10.000
EUR
Gemeindlicher Zuschuss Musikschule 2024

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Haushaltsberatungen 2025 vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag Musikschule Geltendorf e.V. - Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses ab 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 10.12.2024 ö beratend 2
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 12.03.2025 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 17.11.2024 beantragt die Musikschule eine Erhöhung des jährlichen gemeindlichen Zuschusses ab 2025. Dem Antrag vorausgegangen ist ein Gesprächstermin zwischen Vorstand und Musikschulleitung sowie Bürgermeister und Geschäftsleitung am 13.11.2024 im Rathaus.
Die aktuelle gemeindliche Förderung beläuft sich auf 10.000,- €/Jahr. Dieser Zuschuss wurde letztmals 2020 erhöht (Gemeinderatsbeschluss vom 14.05.2020). Vorher lag der Zuschuss bei 7.000,- €/Jahr.
Der jetzt gestellte Antrag hat folgenden Inhalt:
„Mit diesem Schreiben beantragen wir als Musikschule eine Erhöhung der gemeindlichen Förderung beginnend ab dem Jahr 2025. Die aktuelle Förderung beläuft sich auf 10.000 €/Jahr.
Neue Fördersumme: 15.000 €/Jahr, Laufzeit 3 Jahre
Neue Fördersumme: 20.000 €/Jahr, ab 2028
Hintergrund:
Der Verband bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) fördert die Personalausgaben seiner Musikschulen. Nach einem Schlüssel werden die Personalausgaben umgerechnet in eine förderfähige Summe. Je nach Höhe der durchschnittlichen Lehrpersonalausgaben pro Jahreswochenstunde steigt auch der Fördersatz. Die zweite Grenze ist, dass ein Verbandszuschuss nur in Höhe der Förderung durch kommunale Mittel (Gemeindezuschüsse) gewährt wird.
Zur Zeit finanziert sich die Musikschule zu etwa 20% aus Gemeinde- und Verbandszuschüssen, Mitgliedsbeiträgen und Spenden (Gemeinde Geltendorf ca. 9%) und zu etwa 80% aus den Entgelten der Eltern und erwachsenen Schülerinnen und Schüler. Als Richtwert gibt der Verband eine Finanzierung von 60 % privat / 40% öffentlich an.
Aus Bewerbungsgesprächen wissen wir, dass wir mit dem angebotenen Gehalt für unsere Lehrerinnen und Lehrer nicht konkurrenzfähig sind, auch wenn wir dieses bereits im letzten Jahr soweit wie finanziell vertretbar erhöht haben. Aufgrund der Mitgliedschaft im Verband entstehen aber Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Ausbildung unserer Unterrichtenden: wir dürfen nur Studierende und Absolventinnen und Absolventen der Universtäten, Musikkonservatorien und -Fachhochschulen anstellen.
Als Vergleich sei hier gegeben: ein im Rahmen des TVÖD angestellter Musiklehrer verdient an einer (z.B. städtischen) Musikschule (Entgeltgruppe 9a/b) etwa 39 € pro Stunde, dabei sind Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld usw. noch nicht eingerechnet. Wir vergüten aktuell mit 25 € pro Stunde. Langfristig möchten wir zumindest in die Nähe kommen, um attraktiv für Lehrerinnen und Lehrer zu sein und große Fluktuation zu vermeiden.
Folgenden Maßnahme hat die Musikschule schon umgesetzt oder werden in 2025 umgesetzt, um eine Annäherung zu ermöglichen:
  • Ehrenamtliche Führung der Buchhaltung statt regulär bezahlter Kraft (Einsparung jährlich ca. 11.000 €, umgesetzt)
  • Ersatz teurer Software durch günstigere Varianten (umgesetzt)
  • Erhöhung des Stundensatzes von 22 auf 25 € (umgesetzt)
  • Erhöhung der Entgelte ab 2025 (hier möchten wir moderat vorgehen, um die Kosten für die Eltern nicht zu stark steigen zu lassen. Dies ist allerdings nur mit einer Erhöhung des Gemeindezuschusses möglich.)
Eine bessere Bezahlung ist ein wichtiger Aspekt, der es uns ermöglicht, ein breites, aber auch vom Verband und dem bayerischen Kultusministerium gefordertes Angebot an die Kinder unserer Gemeinde und darüber hinaus zu machen. Wir merken, dass sich in Zeiten, in denen der Musikunterricht an den Schulen immer weiter zurückgefahren wird, die Nachfrage, mittlerweile auch aus weiter entfernten Gemeinden (Weil, Windach, Türkenfeld, ...) verstärkt (lange Wartelisten bei einigen Instrumenten). Wenn dieser Trend anhält, werden wir auch in diesen Gemeinden eine finanzielle Unterstützung analog zum Eresinger Modell anfragen.
Wir sind der Gemeinde sehr dankbar, dass sie uns die schulischen und gemeindlichen Räume für unsere Arbeit kostenfrei zur Verfügung stellt und bei der Neukonzeption der Räumlichkeiten berücksichtigt. Wir sehen dies durchaus auch als Teil der gemeindlichen Förderung, von dem unser Lehrpersonal aber nur mittelbar profitiert.
Damit wir auch zukünftig als Musikschule Geltendorf bestehen und unseren Kindern einen qualitativ hochwertigen Unterricht bieten können, ist aus unserer Sicht eine Erhöhung des Gemeindezuschusses dringend notwendig. Daher wären wir für eine positive Entscheidung über diesen Antrag – auch im Namen aller Geltendorfer Kinder und Eltern – dankbar.“

Ergänzt wurde der Antrag mit folgendem Überblick:

Eine Aufstellung der Kostenkalkulation 2024 seitens der Musikschule ist dem TOP im RIS beigefügt.

Die Musikschule hat in den letzten Jahren folgende Förderungen seitens der Gemeinde Geltendorf erhalten:
B-Jahr
Datum
Gesamtist
W
Buchungstext
2019
27.05.2019
7.000
EUR
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 03.08.2017
2020
02.06.2020
10.000
EUR
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 14.05.2020
2021
04.11.2021
10.000
EUR
Förderung Musikschule 2021
2022
15.07.2022
10.000
EUR
Förderung Musikschule 2022
2023
25.05.2023
10.000
EUR
Förderung Musikschule 2023
2024
21.05.2024
10.000
EUR
Gemeindlicher Zuschuss Musikschule 2024

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Haushaltsberatungen 2025 vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Gebühren- und Benutzungssatzung ab 2025 für Bürgerhaus Geltendorf, Schulturnhalle Geltendorf und Paartalhalle Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 10.12.2024 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.02.2025 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Ist-Situation:
Aktuell gilt im Bürgerhaus in Geltendorf folgende
Nutzungs- und Entgeltvereinbarung bei privaten Veranstaltungen
Für Privatveranstaltungen (z.B. geschlossene Gesellschaft oder Darbietungen, für welche Eintritt verlangt wird) schließen die Gemeinde Geltendorf und der Veranstalter folgende Nutzungsvereinbarung:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.02.2022 wurden die Vorgaben der Nutzungs- und Entgeltvereinbarung für das Bürgerhaus auch für die Paartalhalle übernommen.
Die Grundschulturnhalle in Geltendorf wird derzeit außerhalb der schulischen Nutzungszeiten und Nutzung durch Kinderbetreuungseinrichtungen entgeltfrei fast ausschließlich den Geltendorfer Vereinen für Übungsbetrieb und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. 
Die o.g. Sätze für Privatveranstaltungen sind seit einigen Jahren unverändert. 
Vorschlag als Diskussionsgrundlage im Finanzausschuss:
In der Gemeinderatssitzung am 13.07.2017 wurde ein Vorschlag aus der Verwaltung diskutiert, für die gemeindlichen Gebäude Bürgerhaus Geltendorf, Schulturnhalle Geltendorf und Paartalhalle Geltendorf eine Gebührenfestsetzung zu treffen und die bestehende Regelung anzupassen. Letztlich wurde beschlossen, die Regelungen unverändert zu belassen. Die Modalitäten der Abrechnung der Nebenkosten bei den gemeindlichen Liegenschaften wird in einem separaten Tagesordnungspunkt diskutiert.
Die Verwaltung schlägt für die gemeindlichen Liegenschaften Bürgerhaus Geltendorf, Schulturnahlle Geltendorf und Paartalhalle Walleshausen vor, eine nach wie vor ausstehende Benutzungs- und Gebührenordnung zu beschließen, die die derzeitige Nutzungs- und Entgeltvereinbarung ersetzt. Im Zuge der Einführung der Gebührenrodnung kann die derzeitige unübersichtliche Regelung vereinfacht und auf alle drei Liegenschaften ausgeweitet werden. Außerdem sollten die Sätze entsprechend der deutlichen Kostensteigerungen in den letzten Jahren entsprechend angehoben werden.
In Abänderung der bisherigen Regelung schlägt die Verwaltung außerdem vor, zukünftig auch für die Veranstaltungen der Vereine – sofern sie keine kulturellen bzw. Sportveranstaltungen sind – Gebühren zu erheben, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird (z.B. Fasching).
Die Entwürfe aus dem Jahr 2017 der Benutzungsordnung und der Gebührenordnung wurden dahingehend angepasst und sollen als Grundlage der Diskussion im Finanzausschuss dienen. Sie sind dem Tagesordnungspunkt im RIS beigefügt.
Mit den vorgeschlagenen Sätzen sind sowohl die Betriebskosten, als auch die abschließende Reinigung durch das gemeindliche Reinigungsteam abgegolten. Es soll sich um Netto-Sätze handeln, auf die – sofern in späteren Jahren umsatzsteuerpflichtig werdend – die Umsatzsteuer aufgeschlagen werden muss. 

Beschluss

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, für eine der nächsten Gemeinderatssitzungen die Beschlussfassung über die vorgestellte Benutzungssatzung und die Gebührensatzung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Betriebs- und Nebenkosten gemeindlicher Liegenschaften ab dem Jahr 2025 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 10.12.2024 ö beratend 4

Sach- und Rechtslage

Entsprechend des Beschlusses im Gemeinderat vom 07.11.2024 soll diskutiert werden, auf welcher Grundlage ein Vorschlag für die Abrechnung der Nebenkosten ab 2025 seitens der Verwaltung entwickelt und wie die Vereine und Nutzer vorab informiert werden sollen. 

Datenstand vom 13.03.2025 14:49 Uhr