Datum: 11.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Tektur zum Bauantrag Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Garage, Dr.-Hundt-Str. 9a, Gemarkung Walleshausen, Fl.Nr. 54/3
2.2 Tektur Neubau eines Mehrfamilien- und Doppelhauses mit Tiefgarage und Carport, Fl.-Nr. 1529/3 Gemarkung Geltendorf, "Bahnhofstr. 58" - erneute Behandlung Antrag auf Abweichung
2.3 Tekturantrag Am Schlagberg 11a, Fl. Nr. 1674/1, Gemarkung Geltendorf, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports - erneute Behandlung
3 Verkehrsrechtliche Anordnungen
3.1 Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnung einer Kurzzeitparkzone in Geltendorf Waldstraße
3.2 Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnung einer Parkverbotszone in der Dr.-Hundt-Str. in Walleshausen
3.3 Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnung einer Parkverbotszone in der Rosenstraße gegenüber der Sackgasse Nelkenweg
3.4 Schaffung eines Fußgängerüberweges in Geltendorf Türkenfelder Straße
4 Austausch Hinweisschild "Friedhof" an der Abzweigung der ST 2054 von Moorenweis kommend in die Moorenweiser Straße in Geltendorf
5 Fortführungen des Straßenbestandsverzeichnisses
6 Fortführungen des gemeindlichen Geh-, Feld-, Rad- und Waldwegeverzeichnisses
7 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
8 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö informativ 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Tektur zum Bauantrag Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Garage, Dr.-Hundt-Str. 9a, Gemarkung Walleshausen, Fl.Nr. 54/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Tektur zum Bauantrag „Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Garage“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 54/3 Gemarkung Walleshausen, Dr.-Hundt-Str. 9 a.
Das Bauvorhaben wurde bereits mit Bescheid vom 30.09.2021 durch das Landratsamt genehmigt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung am 08.06.2021 erteilt. Bei der damaligen Planung waren die benötigten Stellplätze auf dem Baugrundstück vorgesehen.
Folgende Änderungen haben sich gegenüber der genehmigten Planung ergeben:
Die beiden Stellplätze (1x Garage, 1x Stellplatz) für das Grundstück Fl.Nr. 54/3 Gemarkung Walleshausen sollen nunmehr auf dem naheliegenden Grundstück Fl.Nr. 82/4 Gemarkung Walleshausen geschaffen werden. Dies ist zulässig, sofern eine dingliche Sicherung vorliegt.
Aus Sicht der Verwaltung spricht bei Vorlage der dinglichen Sicherung baurechtlich nichts gegen den Tekturantrag, daher sollte unter dieser Voraussetzung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag zum Bauantrag „Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Garage“, Dr.-Hundt-Str. 9 a, Gemarkung Walleshausen, Fl.Nr. 54/3 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Voraussetzung, dass vom Antragsteller eine entsprechende dingliche Sicherung vorgelegt wird, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Tektur Neubau eines Mehrfamilien- und Doppelhauses mit Tiefgarage und Carport, Fl.-Nr. 1529/3 Gemarkung Geltendorf, "Bahnhofstr. 58" - erneute Behandlung Antrag auf Abweichung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beschließend 2.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Abweichung bzgl. der Abstandsflächen zum Bauantrag „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und eines Doppelhauses mit Tiefgarage mit 12 Stellplätzen und Carport“, Fl.-Nr. 1529/3 Gemarkung Geltendorf, in der Bahnhofstr. 58. 
Das Bauvorhaben wurde bereits mit Bescheid vom 29.04.2020 durch das Landratsamt Landsberg am Lech genehmigt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Gemeinderatssitzung am 02.04.2020 erteilt.
In der Sitzung am 18.06.2024 wurde zum Tekturantrag bzgl. der Änderung der westlichen Dachterrassenbrüstung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bei der Überprüfung im Landratsamt wurde festgestellt, dass zusätzlich eine Abweichung von den Abstandsflächenvorgaben erforderlich ist. Daher ist eine nochmalige Behandlung erforderlich.
Durch die in der Baugenehmigung vom 29.04.2020 genehmigte Abweichung von den Abstandsflächen wurde das 16m-Privileg aus § 2 Satz 2 der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für das Mehrfamilienhaus verwirkt. Es ist daher eine Abstandsfläche von 0,8 H (nicht wie im Plan dargestellt 0,5 H) einzuhalten. Dies ist bei der baulichen Anordnung nicht möglich. Deshalb wird für die westliche Abstandsfläche eine Abweichung beantragt, die eine Überlappung mit der östlichen Abstandsfläche des Doppelhauses erlaubt.
Es handelt sich um eine Überlappung auf einer Breite von 10,23 m von 1,36 m bzw. 1,91 m Tiefe (gestreifte Fläche im EG-Plan).
Da sich im Vergleich zum erteilten Einvernehmen vom 18.06.2024 keine Änderung ergeben hat und der damaligen Planung zugestimmt wurde, sollte aus Sicht der Verwaltung der Abweichung bzgl. der Abstandsfläche zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Abweichung bzgl. der Abstandsflächen für die Tektur zum Bauantrag „Neubau eines Mehrfamilien- und Doppelhauses mit Tiefgarage und Carport“, Fl.Nr. 1529/3 Gemarkung Geltendorf behandelt und stimmt diesem nach Art. 63 BayBO zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Tekturantrag Am Schlagberg 11a, Fl. Nr. 1674/1, Gemarkung Geltendorf, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports - erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beschließend 2.5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beschließend 2.3

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück unterliegt dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.1.05.  „Geltendorf – Schulstraße I“. Für das Grundstück wurde am 01.08.2019 eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt, um den Bau nach den Wünschen verwirklichen zu können (6. Änderung des Bebauungsplans „Geltendorf – Schulstraße I“ Verz. Nr. 1.05).
In der Sitzung am 19.11.2024 wurde dem Tekturantrag das gemeindliche Einvernehmen versagt, da aus Sicht der Verwaltung, durch die beantragte Überschreitung der Garagenbaufenster die Grundzüge der Planung berührt sind.
Das Landratsamt Landsberg am Lech hat im Zuge der Prüfung des vorliegenden Antrags festgestellt, dass in der Vergangenheit bereits Befreiungen hinsichtlich der festgesetzten Länge der Grenzbebauung und Überschreitungen der Baugrenzen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für andere Grundstücke erteilt wurden und als Präzedenz dienen.
Beispiele hierzu sind die Fl.Nr. 1667/2 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 19 und Fl.Nr. 1665 Gemarkung Geltendorf, Am Graben 4.
Das Landratsamt Landsberg am Lech empfiehlt der Gemeinde Geltendorf daher, aufgrund der oben genannten Bezugsfälle einer Befreiung hinsichtlich des Punkt 8.5 des Bebauungsplanes zu erteilen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1674/1 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 11a gem. Art. 65 BayBO erneut behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt. Der Befreiung hinsichtlich Punkt 8.5 des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Verkehrsrechtliche Anordnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö 3
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3.1. Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnung einer Kurzzeitparkzone in Geltendorf Waldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 9.1

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer Kurzzeitparkzone in der Waldstraße, Gemarkung Geltendorf.
Hierdurch soll eine Blockierung und ein Zuparken der Straße durch Pendler verhindert werden, da diese die Straße gerne als kostenfreie Parkmöglichkeit nutzen. Durch eine Kurzzeitparkzone soll es Anwohnern sowie Patienten und Mitarbeitern, der in der Straße liegenden Zahnarztpraxis wieder möglich sein, wohnort- und praxisnah zumindest für eine kurze Zeit zu parken. 
Gespräche hierzu haben bereits mit der Polizei stattgefunden. Eine Zustimmung zum Vorhaben wird durch die Polizei Landsberg erteilt.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Anordnung einer Kurzzeitparkzone in der Waldstraße, Gemarkung Geltendorf behandelt. Die Zustimmung für die dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung wird erteilt und die Gemeindeverwaltung mit der Erstellung der dauerhaften verkehrsrechtlichen Anordnung beauftragt. Anschließend wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechende Beschilderung durch den Bauhof durchführen zu lassen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnung einer Parkverbotszone in der Dr.-Hundt-Str. in Walleshausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beratend 3.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 9.2

Sach- und Rechtslage

In der Dr.-Hundt-Straße in Walleshausen soll mittels einer dauerhaften verkehrsrechtlichen Anordnung eine Parkverbotszone §12 StVO geschaffen werden.
Die Parkverbotszone dient der Sicherstellung von Stellplatzflächen im Grünstreifen für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Walleshausen im Einsatzfall, nicht aber die gesamte Straße, sodass auch freie Parkmöglichkeiten für Bahnhofspendler sowie Anlieger bestehen bleiben. Es wird ein Parkverbot mit dem Hinweisschild Einsatzkräfte frei errichtet.
Die Anordnung ist mit der Polizei Landsberg abgestimmt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Schaffung einer Parkverbotszone in der Dr.-Hundt-Str. in Walleshausen. Bürgermeister und Gemeindeverwaltung werden beauftragt, hierzu eine dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen. Anschließend wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechende Beschilderung durch den Bauhof durchführen zu lassen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnung einer Parkverbotszone in der Rosenstraße gegenüber der Sackgasse Nelkenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beratend 3.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 9.3

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Parkverbotszone §12 StVO (eingeschränktes Halteverbot) für die Ortsstraße „Rosenstraße“ im Ortsteil Walleshausen.
Grund hierfür ist, dass bei Beparkung oftmals die Restmindestbreite von 3 Metern nicht einbehalten werden kann. Müllfahrzeuge, Winterfahrzeuge können deshalb nicht in die anliegende Sackgasse Nelkenstraße abbiegen.
Gespräche hierzu haben bereits mit der Polizei stattgefunden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Schaffung einer Parkverbotszone in der Rosenstraße in Walleshausen gegenüber der Sackgasse Nelkenweg behandelt. Die Zustimmung für die dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung wird erteilt und die Gemeindeverwaltung mit der Erstellung der dauerhaften verkehrsrechtlichen Anordnung beauftragt. Anschließend wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechende Beschilderung durch den Bauhof durchführen zu lassen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.4. Schaffung eines Fußgängerüberweges in Geltendorf Türkenfelder Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beratend 3.4
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.05.2025 ö beschließend 4.1

Sach- und Rechtslage

Auf Anregung einzelner Bürger/innen und nach intensiver Prüfung und Abstimmung empfiehlt die Verwaltung die Schaffung eines Fußgängerüberweges in Geltendorf, Türkenfelder Straße.
Beim geplanten Standort handelt es sich um den Schulweg. Im Rahmen einer Verkehrszählung in der Türkenfelder Str. in der Zeit von 7:00 bis 8:00 Uhr wurden ca.100 querende Fußgänger und mehr als 200 Pkws gezählt, die die Straße in dieser Zeit befahren haben. Diese Zahlen werden in den kommenden Jahren weiter steigen, da die Schule mit einem großen Zuwachs von mehr als 30 Schülern rechnet und die Gemeinde wächst.
Gespräche zum oben genannten Vorhaben wurden bereits mit der Polizei Landsberg am Lech (PI Landsberg) und der Unteren Straßenaufsichtsbehörde des Landratsamtes (LRA) geführt. Die PI Landsberg und das LRA stimmen der Schaffung eines Fußgängerüberweges zu, wenn sich an folgende Maßgaben aus dem Regelwerk für Fußgängerüberwege (R-FGÜ) gehalten wird:
Der Fußgängerüberweg und die Wartebereiche auf beiden Seiten müssen zu jeder Uhrzeit ausreichend erkennbar sein. Hierfür müsste die Gemeinde eine zusätzliche Beleuchtung schaffen. Ebenso müsste die Ausfahrt des Parkplatzes zur Raiffeisenbank verkleinert und mehr nach Westen gelegt werden, um einen Überweg zu schaffen, da ein gewisser Abstand zwischen Kreuzungsbereich Bahnhofstraße – Türkenfelder Straße geschaffen werden muss. Entsprechende Verkehrszeichen müssten ebenso auf den Ortsstraßen Türkenfelder Straße und Neuenstraße angebracht werden. Auf der Kreisstraße müssen Sichtverhältnisse auf den Zebrastreifen geprüft werden und entsprechende Gefahrenzeichen und Verkehrszeichen durch den Kreisbauhof angebracht werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat die Schaffung eines Fußgängerüberweges in Geltendorf, Türkenfelder Straße behandelt. Dem Antrag wird grundsätzlich zugestimmt. Zur Vorbereitung der Behandlung im Gemeinderat wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Planung samt Kostenschätzung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Austausch Hinweisschild "Friedhof" an der Abzweigung der ST 2054 von Moorenweis kommend in die Moorenweiser Straße in Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt und so auch der Wunsch einiger Bürger, das Hinweisschild „Friedhof“ an der Abzweigung der ST 2054 von Moorenweis und Kaltenberg kommend in die Moorenweiser Straße in Geltendorf durch ein doppelseitiges Hinweisschild Geltendorf zu ersetzen.
Ein entsprechender Antrag soll bei der zuständigen Straßenbehörde gestellt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf beauftragt die Verwaltung, beim zuständigen Straßenbaulastträger einen Austausch des Hinweisschildes „Friedhof“ durch ein doppelseitiges Hinweisschild Geltendorf an der Abzweigung der ST 2054 von Moorenweis und Kaltenberg kommend in die Moorenweiser Straße in Geltendorf zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Fortführungen des Straßenbestandsverzeichnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Überarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses muss bei einigen Straßen die Widmung überarbeitet bzw. durchgeführt werden.
1. Am Hausener Feld
Fl.Nr. 744/9 der Gemarkung Geltendorf
Anfangspunkt: Grundstück Fl.Nr. 743/16 und Fl.Nr. 743/4
Endpunkt: Grundstück Fl. Nr. 743/17 und Fl.Nr. 743/8
Länge: ca. 259 m

2. Hausener Straße
Fl.Nr. 743/1 der Gemarkung Geltendorf
Anfangspunkt: Parallel zum Gehweg 743/12 und beginn am Anfang der Kreuzung zur Ortsstraße Am Hausener Feld Fl.Nr. 744/9, Höhe Grundstück 743/4
Endpunkt: Parallel zum Gehweg 743/12 und Ende an der Kreuzung zur Ortsstraße Am Hausener Feld Fl.Nr. 744/9, Höhe des Grundstückes 743/17
Länge: 65 m 

3. Am Klaiberfeld
Fl.Nr. 718/1 der Gemarkung Geltendorf
Anfangspunkt: Kreuzung Hausener Straße Fl.Nr. 732/1, an den Gründstücken mit den Fl.Nr. 180/4 und 180/7
Endpunkt: Kreuzung zur Unteren Dorfstraße Fl.Nr. 173, an den Grundstücken mit den Fl.Nr. 206 und 207/1
Länge: 430 m

4. Am Schlagberg
Fl.Nr. 1531/13 der Gemarkung Geltendorf
Anfangspunkt: Kreuzung Am Schlagberg (Stichstraße), Fl.Nr. 1531/12 und Fl.Nr. 1531/16
Endpunkt: Ende der Fl.Nr. 1531/13 Höhe der vier Reihenhäuser
Länge: 56 m

5. Blümleinweg
Fl.Nr. 145/4 der Gemarkung Walleshausen
Anfangspunkt: Grundstücksgrenze Fl.Nr. 146/2 und 1461/1
Endpunkt: Grundstücksgrenze Fl.Nr. 1461/1 und 145
Länge: 22 m

6. Dekan-Sailer-Str.
Fl.Nr. 566/11 der Gemarkung Walleshausen
Anfangspunkt: Kreuzung zur Wabener Str. beginn der Fl.Nr. 566/12 und 566/6
Endpunkte: im Süden Wendekreis Höhe Paartalhalle Fl.Nr. 545 und den angrenzenden Grundstücken mit den Fl. Nr. 566/18, 566/35, 566/36, 566/17, 566/19 und 566/20
Der Endpunkt im Norden befindet sich an der Kreuzung zur Pestenacker Straße Ende der Fl.Nr. 566/27
Länge: 315 m

7. Hauptstraße
Fl.Nr. 701/2 der Gemarkung Hausen
Anfangspunkt: Ende der Fl.Nr. 88/2 (Hauptstraße)
Endpunkt: Anfang der Fl.Nr. 701
Länge: 42 m

8. Schönauer Ring
Fl.Nr. 1038/8 der Gemarkung Kaltenberg
Anfangspunkt: Ende der Fl.Nr. 1412/1 (Schönauer Ring) am Anfang der südöstlichen Seite des Grundstückes 1038/11
Endpunkt: Ende des Wendekreises der südwestlichen Seite des Grundstückes Fl.Nr. 1038/9
Länge: 195 m

9. Am Ziegelstadl
Fl.Nr. 989 der Gemarkung Kaltenberg
Anfangspunkt: Kreuzung zur Straße mit der Fl.Nr. 982, Verlauf der Ortsstraße Am Ziegelstadl Parallel Zur Grundstückgrenze 988/1 der Feuerwehr 
Endpunkt: parallel zur Grundstücksgrenze zwischen Fl.Nr. 988/1 und Fl.Nr.  988"
Länge: 65 m

Dem Gemeinderat werden die Straßen zur Veranschaulichung als Lageplan und anhand eines Luftbildes präsentiert.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat Geltendorf beschließt die Straßenzüge wie folgt zu widmen:
1.Am Hausener Feld:
Bezeichnung: Am Hausener Feld                
Straßenart: Ortsstraße        
Fl.Nr. 743/1 der Gemarkung Geltendorf                        
Anfangspunkt: Grundstück Fl.Nr. 743/16 und Fl.Nr. 743/4        
Endpunkt: Grundstück Fl. Nr. 743/17 und Fl.Nr. 743/8                
Länge: ca. 259 m                        
Straßenbaulast: Gemeinde Geltendorf        
Beschränkung: keine
2. Hausener Straße
Bezeichnung: Hausener Straße
Straßenart: Ortsstraße
Fl.Nr. 743/1 der Gemarkung Geltendorf
Anfangspunkt: Parallel zum Gehweg 743/12 und beginn am Anfang der Kreuzung zur Ortsstraße Am Hausener Feld Fl.Nr. 744/9, Höhe Grundstück 743/4
Endpunkt: Parallel zum Gehweg 743/12 und Ende an der Kreuzung zur Ortsstraße Am Hausener Feld Fl.Nr. 744/9, Höhe des Grundstückes 743/17
Länge: 65 m 
Straßenbaulast: Gemeinde Geltendorf
Beschränkung: keine
3. Am Klaiberfeld
Bezeichnung: Am Klaiberfeld
Straßenart: Ortsstraße
Fl.Nr. 718/1 der Gemarkung Geltendorf
Anfangspunkt: Kreuzung Hausener Straße Fl.Nr. 732/1, an den Gründstücken mit den Fl.Nr. 180/4 und 180/7
Endpunkt: Kreuzung zur Unteren Dorfstraße Fl.Nr. 173, an den Grundstücken mit den Fl.Nr. 206 und 207/1
Länge: 430 m
Straßenbaulast: Gemeinde Geltendorf
Beschränkung: keine
4. Am Schlagberg
Bezeichnung: Am Schlagberg
Straßenart: Ortsstraße
Fl.Nr. 1531/13 der Gemarkung Geltendorf
Anfangspunkt: Kreuzung Am Schlagberg (Stichstraße), Fl.Nr. 1531/12 und Fl.Nr. 1531/16
Endpunkt: Ende der Fl.Nr. 1531/13 Höhe der vier Reihenhäuser
Länge: 56 m
Straßenbaulast: Gemeinde Geltendorf
Beschränkung: keine
5. Blümleinweg
Bezeichnung: Blümleinweg
Straßenart: Ortsstraße
Fl.Nr. 145/4 der Gemarkung Walleshausen
Anfangspunkt: Grundstücksgrenze Fl.Nr. 146/2 und 1461/1
Endpunkt: Grundstücksgrenze Fl.Nr. 1461/1 und 145
Länge: 22 m
Straßenbaulast: Gemeinde Geltendorf
Beschränkung: keine
6. Dekan-Sailer-Str.
Bezeichnung: Dekan-Sailer-Str.
Straßenart: Ortsstraße
Fl.Nr. 566/11 der Gemarkung Walleshausen
Anfangspunkt: Kreuzung zur Wabener Str. beginn der Fl.Nr. 566/12 und 566/6
Endpunkte: im Süden Wendekreis Höhe Paartalhalle Fl.Nr. 545 und den angrenzenden Grundstücken mit den Fl. Nr. 566/18, 566/35, 566/36, 566/17, 566/19 und 566/20
Der Endpunkt im Norden befindet sich an der Kreuzung zur Pestenacker Straße Ende der Fl.Nr. 566/27
Länge: 315 m
Straßenbaulast: Gemeinde Geltendorf
Beschränkung: keine
7. Hauptstraße
Bezeichnung: Hauptstraße
Straßenart: Ortsstraße
Fl.Nr. 701/2 der Gemarkung Hausen
Anfangspunkt: Ende der Fl.Nr. 88/2 (Hauptstraße)
Endpunkt: Anfang der Fl.Nr. 701
Länge: 42 m
Straßenbaulast: Gemeinde Geltendorf
Beschränkung: keine 
8. Schönauer Ring
Bezeichnung: Schönauer Ring
Straßenart: Ortsstraße
Fl.Nr. 1038/8 der Gemarkung Kaltenberg
Anfangspunkt: Ende der Fl.Nr. 1412/1 (Schönauer Ring) am Anfang der südöstlichen Seite des Grundstückes 1038/11
Endpunkt: Ende des Wendekreises der südwestlichen Seite des Grundstückes Fl.Nr. 1038/9
Länge: 195 m
Straßenbaulast: Gemeinde Geltendorf
Beschränkung: keine
9. Am Ziegelstadl
Bezeichnung: Am Ziegelstadl
Straßenart: Ortsstraße
Fl.Nr. 989 der Gemarkung Kaltenberg
Anfangspunkt: Kreuzung zur Straße mit der Fl.Nr. 982, Verlauf der Ortsstraße Am Ziegelstadl Parallel Zur Grundstückgrenze 988/1 der Feuerwehr 
Endpunkt: parallel zur Grundstücksgrenze zwischen Fl.Nr. 988/1 und Fl.Nr.  988"
Länge: 65 m
Straßenbaulast: Gemeinde Geltendorf
Beschränkung: keine

Die Ergänzungen, Verfügungen, Bekanntmachungen und Eintragungen sind von der Gemeindeverwaltung durchzuführen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Fortführungen des gemeindlichen Geh-, Feld-, Rad- und Waldwegeverzeichnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beratend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Überarbeitung des gemeindlichen Geh-, Feld-, Rad- und Waldwegeverzeichnisses muss bei einigen Wegen die Widmung überarbeitet bzw. durchgeführt werden.
Gehweg Am Hausener Feld / Hausener Straße
Fl.Nr. 743/12 Gemarkung Geltendorf
Anfangspunkt: parallel zur Hausener Str. 732/1 beginn bei Fl. Nr. 743/4 Am Hausener Feld 1
Endpunkt: parallel zur Hausener Str. 732/1 ende bei Fl. Nr. 743/17
Länge: 112 m         

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat Geltendorf beschließt die Wege wie folgt zu widmen:
Gehweg Am Hausener Feld / Hausener Straße
Bezeichnung: Gehweg Am Hausener Feld / Hausener Straße
Wegeart: Gehweg
Fl.Nr. 743/12 Gemarkung Geltendorf
Anfangspunkt: parallel zur Hausener Str. 732/1 beginn bei Fl. Nr. 743/4 Am Hausener Feld 
Endpunkt: parallel zur Hausener Str. 732/1 ende bei Fl. Nr. 743/17
Länge: 112 m         
Baulast: Gemeinde Geltendorf
Beschränkung: keine 

Die Ergänzungen, Verfügungen, Bekanntmachungen und Eintragungen sind von der Gemeinde Verwaltung durchzuführen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beschließend 7

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusssitzung vom 18.02.2025 wird genehmigt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö informativ 8
Datenstand vom 08.04.2025 16:02 Uhr