Datum: 12.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bericht des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Finanzausschuss-Sitzung
|
12.03.2025
|
ö
|
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Antrag auf Investitionskostenzuschuss des DAV Geltendorf e. V. für die energetische Sanierung des Vereinsheims wurde für 2025 zurückgezogen.
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2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Finanzausschuss-Sitzung
|
12.03.2025
|
ö
|
beratend
|
2 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
|
Gemeinderatssitzung
|
20.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
Der Haushaltsentwurf 2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern am 10.02.2025 übergeben bzw. in das Ratsinformationssystem eingestellt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 18.02.2025 wurde der Haushaltsentwurf allen interessierten Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt.
Die Fraktionen des Gemeinderates wurden gebeten, fraktionsintern zu beraten und Ihre Änderungsvorschläge und Anträge zum vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2025 im Vorfeld der Sitzung bis spätestens 11.03.2025 schriftlich oder per E-Mail der Verwaltung vorzulegen.
Die aktuellen Unterlagen inkl. Stellenplan stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.
Der Vorbericht zum Haushalt 2025 wird nach der Finanzausschusssitzung noch elektronisch nachgereicht.
Folgende Änderungen am Haushaltsentwurf werden vorgenommen:
Änderungen Verwaltungshaushalt:
HH-Stelle
|
Bezeichnung
|
Ansatz
|
Anregung
|
Fraktion
|
Erläuterung
|
Änderung HH Ansatz auf
|
1300.56000
|
Brandschutz
Besondere Aufwendungen f. Bedienstete
|
|
Aus der Kommandantenbesprechung vom 05.02.2025
|
Kommandant
|
Für Finanzplan 2026: Bevorratung der bisherigen Helme der Fa. Rosenbauer, da neues Modell kommt
|
Finanzplan 2026: 10.000,00 €
|
1320.46900
|
Feuerwehr Walleshausen
Personalneben-ausgaben
|
1.500,00 €
|
Aus der Kommandantenbesprechung vom 05.02.2025
|
Kommandant
|
Mehr G26 Untersuchungen im HH-Jahr 2025
|
3.000,00 €
|
1350.52000
|
Schlauchpflege-anlage / Atem-schutzwerkstatt
Geräte, Ausstattungsgegenstände
|
9.500,00 €
|
Aus der Kommandantenbesprechung vom 05.02.2025
|
Kommandant
|
Mehr Ersatzbeschaf-fungen notwendig
|
12.000,00 €
|
1600.66100
|
First Responder
Mitgliedsbeiträge
|
300,00 €
|
Aus der Kommandantenbesprechung vom 05.02.2025
|
Kommandant
|
Lizenz FF Agent
|
1.000,00 €
|
7500.51600
|
Bestattungswesen
Unterhalt der Grundstücke
|
9.500,00 €
|
Beseitigung Stolperstellen bzw. Begradigung der Wege Südseite im Friedhof Walleshausen
|
UB-Fraktion
|
|
Im Erläuterungs-text mitaufnehmen
|
7600.50000
|
Bürgerhaus Geltendorf
Unterhalt der Grundstücke
|
25.000,00 €
|
Welche Maßnahme verursacht Kosten von 3T €
|
CSU
|
Ansatz war nur eine Kostenschätzung, Angebot lag für die Beschilderung der Bücherei noch nicht vor
|
Im Erläuterungs-text Betrag entfernen
|
Änderungen Vermögenshaushalt:
HH-Stelle
|
Bezeichnung
|
Ansatz
|
Anregung
|
Fraktion
|
Erläuterung
|
Änderung HH Ansatz auf
|
1320.93500
|
FW Walleshausen
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen
|
4.000,00 €
|
Aus der Kommandantenbesprechung vom 05.02.25
|
Kommandant
|
Anschaffung eines Notstromaggregats für die FF Walleshausen
|
14.000,00 €
|
1320.94000
|
FW Walleshausen
Hochbaumaßnahmen
|
10.000,00 €
|
Aus der Kommandantenbesprechung vom 05.02.25
|
Kommandant
|
Heizer Fahrzeughalle
|
20.000,00 €
|
2110.94000
|
Grundschule
Hochbaumaßnahmen
|
|
Verpflichtungsermächtigung 2026 4 Mio.
|
Verwaltung
|
VE aus 2024 in Höhe von 132.000 € - VE 2025 3.868.000 €
|
In HH-Satzung mitaufnehmen
|
3300.98800
|
Allgemeine kulturelle Angelegenheiten
Zuweisungen und Zuschüsse f. Invest.
|
5.000,00 €
|
Ansatz von 5.000 € auf 1.200 € senken? Antrag Musikschule Klaviere grs. 1.200 €
|
Verwaltung
|
|
1.200,00 €
|
3400.98800
|
Heimat- und sonstige Kulturpflege
Zuweisungen und Zuschüsse f. Invest.
|
- €
|
Antrag Schützen Hausen grs. 5.000 €
|
Verwaltung
|
|
5.000,00 €
|
4602.94000
|
Kinderspielplätze
Hochbaumaßnahmen
|
15.000,00 €
|
Neuer Zaun um Spielplatz Jahnstraße soll nicht umgesetzt werden
|
CSU
|
Ansatz soll auf 5.000 € reduziert werden
|
5.000,00 €
|
4642.94000
|
Kirchl. KiGa Walleshausen
Hochbaumaßnahmen
|
|
Im Finanzplan 2026 von 350.000 € auf 900.000 € erhöhen
|
Verwaltung
|
|
Im Finanzplan 2026 ändern
|
4642.36100
|
Kirchl. KiGa Walleshausen
Zuweisungen und Zuschüsse f. Invest.
|
|
Im Finanzplan 2026 von 0 € auf 600.000 € erhöhen
|
Verwaltung
|
|
Im Finanzplan 2026 ändern
|
6300.35000
|
Gemeindestraßen
Ausbaubeiträge
|
50.000,00 €
|
Ansatzreduzierung aufgrund Forderungsverzicht aus GR-Sitzung 13.02.2025
|
Verwaltung
|
|
30.000,00 €
|
7710.94000
|
Bauhof
Hochbaumaßnahmen
|
130.000 €
|
Kein Zaun und keine Tore
|
CSU
|
Ansatz für Zäune reduziert, aufgrund der Eigenleistung des Bauhofes, Tore werden verschoben
|
30.000,00 €
|
8150.94010
|
Wasserversorgung
Aufbereitung
|
|
Verpflichtungsermächtigung 2026 520.000 € Redundanz Aufbereitung
|
Verwaltung
|
|
In HH-Satzung mitaufnehmen
|
8150.95100
|
Wasserversorgung
Rohrnetzerweiterung Prinz-Heinrich-Str.
|
|
Verpflichtungsermächtigung 2026 1,4 Mio.
|
Verwaltung
|
|
In HH-Satzung mitaufnehmen
|
8180.95000
|
Breitbandversorgung
Tiefbaumaßnahmen
|
|
Im Finanzplan 2028 von 40.000 € auf 1.000.000 € erhöhen
|
Verwaltung
|
Gigabitausbau Wabern, Jedelstetten und Petzenhofen
|
Im Finanzplan 2028 ändern
|
8180.36100
|
Breitbandversorgung
Zuweisungen und Zuschüsse f. Invest.
|
|
Im Finanzplan 2028 von 0 € auf 900.000 € erhöhen
|
Verwaltung
|
Gigabit-Förderung
|
Im Finanzplan 2028 ändern
|
Beschluss 1
Der Ansatz auf der Haushaltsstelle 7710.93570 für die Beschaffung eines neuen Unimog für den Bauhof wird aus dem Haushalt 2025 zu streichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2025 nebst allen Anlagen, sowie den Finanzplan 2026 bis 2028 mit allen in der heutigen Finanzausschusssitzung vorgenommenen Änderungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Antrag Musikschule Geltendorf e.V. - Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses ab 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Finanzausschuss-Sitzung
|
10.12.2024
|
ö
|
beratend
|
2 |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Finanzausschuss-Sitzung
|
12.03.2025
|
ö
|
beratend
|
3 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
|
Gemeinderatssitzung
|
20.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 17.11.2024 beantragt die Musikschule eine Erhöhung des jährlichen gemeindlichen Zuschusses ab 2025. Dem Antrag vorausgegangen ist ein Gesprächstermin zwischen Vorstand und Musikschulleitung sowie Bürgermeister und Geschäftsleitung am 13.11.2024 im Rathaus.
Die aktuelle gemeindliche Förderung beläuft sich auf 10.000,- €/Jahr. Dieser Zuschuss wurde letztmals 2020 erhöht (Gemeinderatsbeschluss vom 14.05.2020). Vorher lag der Zuschuss bei 7.000,- €/Jahr.
Der jetzt gestellte Antrag hat folgenden Inhalt:
„Mit diesem Schreiben beantragen wir als Musikschule eine Erhöhung der gemeindlichen Förderung beginnend ab dem Jahr 2025. Die aktuelle Förderung beläuft sich auf 10.000 €/Jahr.
Neue Fördersumme: 15.000 €/Jahr, Laufzeit 3 Jahre
Neue Fördersumme: 20.000 €/Jahr, ab 2028
Hintergrund:
Der Verband bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) fördert die Personalausgaben seiner Musikschulen. Nach einem Schlüssel werden die Personalausgaben umgerechnet in eine förderfähige Summe. Je nach Höhe der durchschnittlichen Lehrpersonalausgaben pro Jahreswochenstunde steigt auch der Fördersatz. Die zweite Grenze ist, dass ein Verbandszuschuss nur in Höhe der Förderung durch kommunale Mittel (Gemeindezuschüsse) gewährt wird.
Zur Zeit finanziert sich die Musikschule zu etwa 20% aus Gemeinde- und Verbandszuschüssen, Mitgliedsbeiträgen und Spenden (Gemeinde Geltendorf ca. 9%) und zu etwa 80% aus den Entgelten der Eltern und erwachsenen Schülerinnen und Schüler. Als Richtwert gibt der Verband eine Finanzierung von 60 % privat / 40% öffentlich an.
Aus Bewerbungsgesprächen wissen wir, dass wir mit dem angebotenen Gehalt für unsere Lehrerinnen und Lehrer nicht konkurrenzfähig sind, auch wenn wir dieses bereits im letzten Jahr soweit wie finanziell vertretbar erhöht haben. Aufgrund der Mitgliedschaft im Verband entstehen aber Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Ausbildung unserer Unterrichtenden: wir dürfen nur Studierende und Absolventinnen und Absolventen der Universtäten, Musikkonservatorien und -Fachhochschulen anstellen.
Als Vergleich sei hier gegeben: ein im Rahmen des TVÖD angestellter Musiklehrer verdient an einer (z.B. städtischen) Musikschule (Entgeltgruppe 9a/b) etwa 39 € pro Stunde, dabei sind Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld usw. noch nicht eingerechnet. Wir vergüten aktuell mit 25 € pro Stunde. Langfristig möchten wir zumindest in die Nähe kommen, um attraktiv für Lehrerinnen und Lehrer zu sein und große Fluktuation zu vermeiden.
Folgenden Maßnahme hat die Musikschule schon umgesetzt oder werden in 2025 umgesetzt, um eine Annäherung zu ermöglichen:
- Ehrenamtliche Führung der Buchhaltung statt regulär bezahlter Kraft (Einsparung jährlich ca. 11.000 €, umgesetzt)
- Ersatz teurer Software durch günstigere Varianten (umgesetzt)
- Erhöhung des Stundensatzes von 22 auf 25 € (umgesetzt)
- Erhöhung der Entgelte ab 2025 (hier möchten wir moderat vorgehen, um die Kosten für die Eltern nicht zu stark steigen zu lassen. Dies ist allerdings nur mit einer Erhöhung des Gemeindezuschusses möglich.)
Eine bessere Bezahlung ist ein wichtiger Aspekt, der es uns ermöglicht, ein breites, aber auch vom Verband und dem bayerischen Kultusministerium gefordertes Angebot an die Kinder unserer Gemeinde und darüber hinaus zu machen. Wir merken, dass sich in Zeiten, in denen der Musikunterricht an den Schulen immer weiter zurückgefahren wird, die Nachfrage, mittlerweile auch aus weiter entfernten Gemeinden (Weil, Windach, Türkenfeld, ...) verstärkt (lange Wartelisten bei einigen Instrumenten). Wenn dieser Trend anhält, werden wir auch in diesen Gemeinden eine finanzielle Unterstützung analog zum Eresinger Modell anfragen.
Wir sind der Gemeinde sehr dankbar, dass sie uns die schulischen und gemeindlichen Räume für unsere Arbeit kostenfrei zur Verfügung stellt und bei der Neukonzeption der Räumlichkeiten berücksichtigt. Wir sehen dies durchaus auch als Teil der gemeindlichen Förderung, von dem unser Lehrpersonal aber nur mittelbar profitiert.
Damit wir auch zukünftig als Musikschule Geltendorf bestehen und unseren Kindern einen qualitativ hochwertigen Unterricht bieten können, ist aus unserer Sicht eine Erhöhung des Gemeindezuschusses dringend notwendig. Daher wären wir für eine positive Entscheidung über diesen Antrag – auch im Namen aller Geltendorfer Kinder und Eltern – dankbar.“
Ergänzt wurde der Antrag mit folgendem Überblick:
Eine Aufstellung der Kostenkalkulation 2024 seitens der Musikschule ist dem TOP im RIS beigefügt.
Die Musikschule hat in den letzten Jahren folgende Förderungen seitens der Gemeinde Geltendorf erhalten:
B-Jahr
|
Datum
|
Gesamtist
|
W
|
Buchungstext
|
2019
|
27.05.2019
|
7.000
|
EUR
|
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 03.08.2017
|
2020
|
02.06.2020
|
10.000
|
EUR
|
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 14.05.2020
|
2021
|
04.11.2021
|
10.000
|
EUR
|
Förderung Musikschule 2021
|
2022
|
15.07.2022
|
10.000
|
EUR
|
Förderung Musikschule 2022
|
2023
|
25.05.2023
|
10.000
|
EUR
|
Förderung Musikschule 2023
|
2024
|
21.05.2024
|
10.000
|
EUR
|
Gemeindlicher Zuschuss Musikschule 2024
|
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses an die Musikschule Geltendorf ab 2025 auf 15.000,- Euro jährlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Investitionskostenzuschüsse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Finanzausschuss-Sitzung
|
12.03.2025
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Antrag auf Investitionskostenzuschuss der Musikschule Geltendorf e.V. - Zuschuss für den Kauf zweier gebrauchter Klaviere
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Finanzausschuss-Sitzung
|
10.12.2024
|
ö
|
beratend
|
1.3 |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Finanzausschuss-Sitzung
|
12.03.2025
|
ö
|
beratend
|
4.1 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
|
Gemeinderatssitzung
|
20.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
8.1 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 17.11.2024 beantragt die Musikschule Geltendorf e. V. einen Investitionskostenzuschuss für den Kauf zweier gebrauchter Klaviere in Höhe von 4.000,- €.
Die Anschaffung wird wie folgt begründet: Nach einer Umfrage unter den Klavierlehrerinnen und einer Stellungnahme der Klavierstimmerin, die auch Klavierbauerin ist, sind vor allem die Klaviere in der Schule für einen guten Unterricht nicht mehr geeignet. Sie verlieren rasch ihre Stimmung und auch der Zustand von Mechanik und Resonanzboden ist nicht mehr gut.
Ein geeignetes gebrauchtes Klavier kostet nach Recherche der Musikschule zwischen 2.000 – 5.000,- €. Hinzu kommen die Kosten für die fachgerechte Entsorgung der Altklaviere sowie ergänzende technische Lösungen, die die Geräte vor der schwankenden Luftfeuchtigkeit schützen. Die Musikschule selber wird durch Sonderkonzerte der Lehrerinnen und Lehrer und dedizierte Spendenaufrufe ihren Teil zur Finanzierung beitragen. Ein exaktes Angebot kann nicht vorgelegt werden, da gebrauchte Geräte immer tagesaktuell nach Verfügbarkeit zu erwerben sind und ohne Unterstützung durch die Gemeinde keine Anschaffung möglich sein wird.
Die Förderrichtlinien der Gemeinde sind hierzu nicht zutreffend. Es ist aber möglich sich daran anzulehnen. Entsprechend der gemeindlichen Förderrichtlinien Nr. 5 Buchstabe b) ist der Antrag fristgerecht bis spätestens 30.11.2024 eingegangen.
Gem. Nummer 3.2.3 der Förderrichtlinie wird ein Zuschuss von max. 30 % der beihilfefähigen Kosten (30 % von 4.000 € = 1.200 €), max. 5.000 € für Investitionsmaßnahmen gewährt. Allerdings beschränkt sich dieser Passus auf notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Vereinsanlage.
Außerdem ist in den Richtlinien eine Beschränkung von 5.000 € je Verein für einen Zeitraum von 3 Jahren enthalten. Hiervon kann in Einzelfällen abgewichen werden.
Nachrichtlich eine Übersicht der Förderungen der Musikschule Geltendorf ab 2019:
B-Jahr
|
Datum
|
Gesamtist
|
W
|
Buchungstext
|
2019
|
27.05.2019
|
7.000
|
EUR
|
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 03.08.2017
|
2020
|
02.06.2020
|
10.000
|
EUR
|
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 14.05.2020
|
2021
|
04.11.2021
|
10.000
|
EUR
|
Förderung Musikschule 2021
|
2022
|
15.07.2022
|
10.000
|
EUR
|
Förderung Musikschule 2022
|
2023
|
25.05.2023
|
10.000
|
EUR
|
Förderung Musikschule 2023
|
2024
|
21.05.2024
|
10.000
|
EUR
|
Gemeindlicher Zuschuss Musikschule 2024
|
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Erwerb zweier gebrauchter Klaviere mit einem Zuschuss von max. 30% und max. 1.200,- € zu fördern. Die Förderung wird nach Vorlage der Rechnungen sowie der Rechtskraft des Haushalts 2025 ausbezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.2. Antrag auf Investitionskostenzuschuss des TSV Geltendorf e.V. für die Umrüstung der Flutlichter
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Finanzausschuss-Sitzung
|
10.12.2024
|
ö
|
beratend
|
1.1 |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Finanzausschuss-Sitzung
|
12.03.2025
|
ö
|
beratend
|
4.2 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
|
Gemeinderatssitzung
|
20.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
8.2 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 27.11.2024 beantragt der TSV Geltendorf e. V. einen Investitionskostenzuschuss für die Umrüstung der Flutlichter. Gemäß vorgelegtem Angebot belaufen sich die Investitionskosten auf 85.221,00 €. Abzüglich möglicher Förderungen liegt die Eigenfinanzierung des Vereins bei 36.906,70 €.
Es sind derzeit zwei Fußballfelder mit Flutlicht ausgestattet. Mit der Umrüstung dieser auf LED wird gleichzeitig das dritte Fußballfeld mit diesem energiesparenden Leuchtmittel ausgestattet. Das dritte Fußballfeld besaß bereits die Flutlichtmasten, aber keine Leuchtmittel.
Die Erweiterung des Flutlichtes beim dritten Fußballfeld ist aufgrund der gestiegenen Anzahl an Jugendmannschaften erforderlich. So kann das Training in den Wintermonaten der vielzähligen Mannschaften weiterhin gewährleistet werden.
Die Umrüstung der Leuchtmittel auf LED Fluter erzielen 39.754 Watt (75 %) Energieverbrauchersparnis.
Entsprechend der gemeindlichen Förderrichtlinien Nr. 5 Buchstabe b) ist der Antrag fristgerecht bis spätestens 30.11.2024 eingegangen.
Gem. der Förderrichtlinie wird ein Zuschuss von max. 30 % der beihilfefähigen Kosten (30 % von 36.906,70 € = 11.072,01 €), max. jedoch 5.000 € gewährt.
Außerdem ist in den Richtlinien eine Beschränkung von 5.000 € je Verein für einen Zeitraum von 3 Jahren enthalten. Hiervon kann in Einzelfällen abgewichen werden.
Nachrichtlich eine Übersicht der Förderungen des TSV Geltendorf ab 2019:
2019
|
5500.70900
|
250,00 €
|
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
|
2019
|
5500.70900
|
1.013,26 €
|
Pauschale Sportförderung 2019
|
2019
|
5500.98800
|
24.543,75 €
|
Zuschuss f. Rasenmäher 75 %
|
2020
|
5500.70900
|
250,00 €
|
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
|
2020
|
5500.70900
|
250,00 €
|
Zuschuss Zeltlager 8.6.-10.6.19
|
2020
|
5500.70900
|
1.990,56 €
|
Pauschale Sportförderung 2020
|
2021
|
5500.70900
|
250,00 €
|
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
|
2021
|
5500.70900
|
1.990,56 €
|
Pauschale Sportförderung 2021
|
2022
|
5500.70900
|
250,00 €
|
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
|
2022
|
5500.70900
|
250,00 €
|
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz 2022
|
2022
|
5500.70900
|
651,03 €
|
Sportbetriebsförderung 2022 abzgl. Doppelzahlung Instandhaltungszuschuss
|
2023
|
5500.70900
|
250,00 €
|
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
|
2023
|
5500.70900
|
1.666,20 €
|
Sportbetriebsförderung 2023
|
2024
|
5500.70900
|
250,00 €
|
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
|
2024
|
5500.70900
|
1.098,60 €
|
Sportförderung 2024
|
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Umrüstung der Flutlichter mit einem Zuschuss von 5.000,- € zu fördern. Die Förderung wird nach Vorlage der Rechnungen sowie der Rechtskraft des Haushalts 2025 ausbezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.3. Antrag auf Investitionskostenzuschuss des Schützenvereins Enzian Hausen e. V. für den Umbau der Schießstände
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
|
Finanzausschuss-Sitzung
|
12.03.2025
|
ö
|
beratend
|
4.3 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
|
Gemeinderatssitzung
|
20.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
8.3 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 17.02.2025 beantragt der Schützenverein Enzian Hausen e.V. einen Investitionskostenzuschuss für den Umbau des Schießstandes auf den neuesten Stand gem. den Schießstandrichtlinien. Ebenso soll die Seilzuganlage zeitgemäß auf elektronische Trefferanzeige umgestellt werden.
Gemäß dem vorgelegten Angebot belaufen sich die Investitionskosten auf ca. 27.000,- €.
(= Vorliegendes Angebot 24.398,55 € + ca. 2.500 € für Materialkosten, Anträge und Abnahme).
Der Vorstand bemüht sich um weitere Spenden für diese Maßnahme. Konkrete Zusagen gibt es jedoch noch nicht. Auch ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um geringe Beträge handeln wird.
Entsprechend der gemeindlichen Förderrichtlinien Nr. 5 Buchstabe b) hätte der Antrag fristgerecht bis spätestens 30.11.2024 eingehen müssen.
Gem. der Förderrichtlinie wird ein Zuschuss von max. 30 % der beihilfefähigen Kosten (30 % von 26.898,55 € = 8.069,57 €), max. jedoch 5.000 € gewährt.
Außerdem ist in den Richtlinien eine Beschränkung von 5.000 € je Verein für einen Zeitraum von 3 Jahren enthalten. Hiervon kann in Einzelfällen abgewichen werden.
Seit 2016 hat der Schützenverein Enzian Hausen e. V. keine Förderungen von der Gemeinde erhalten.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Schützenverein Enzian Hausen e.V. für den Umbau des Schießstandes einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 5.000,- € zu gewähren. Die Förderung wird nach Vorlage der Rechnungen sowie der Rechtskraft des Haushalts 2025 ausbezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.4. Antrag auf Investitionskostenzuschuss Kath. Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Walleshausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf)
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Finanzausschuss-Sitzung
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12.03.2025
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ö
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beratend
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4.4 |
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf)
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Gemeinderatssitzung
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20.03.2025
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ö
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beschließend
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8.4 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 17.12.2024 bittet die Pfarrgemeinschaft Geltendorf um finanzielle Unterstützung für die statische Instandsetzung der Kath. Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Walleshausen.
Die Baukosten belaufen sich auf ca. 1.100.000 €.
Regelzuschuss der Diözese 60 % = 660.000 €
Eigenmittel der Pfarrei 130.000 €
Es besteht eine Finanzierungslücke von 310.000 €.
Weitere Anträge an Drittzuschussgeber wurden noch nicht gestellt oder sind derzeit noch unbeantwortet.
Um die Baukosten zu reduzieren, werden auch Zurückstellungen von Gewerken mit Architekt und Statiker diskutiert. Einstweilen geht die Pfarrgemeinschaft vorerst von den genannten Baukosten aus.
Datenstand vom 25.03.2025 10:47 Uhr