Datum: 04.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 MVV-Regionalbusline 810, Ausschreibung und Neuvergabe zum 12.12.2021 - Erneute Behandlung
5 Antrag Feuerwehrverein Geltendorf: Zuschuss zum Bau Feuerwehr-Stadel
6 Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Paartalhalle
7 Beschaffung eines Notstromaggregates für die neue Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung Geltendorf
8 Bauantrag Alter Wirt, Flurnummern 19 und 20, Gemarkung Geltendorf, Moorenweiser Straße 5 - Erweiterung Küche, Einbau Aufzug und Neubau Pelletlager
9 Grundschule Geltendorf, Schulstraße 16, 82269 Geltendorf, Flurnummer 1679/1680 Gemarkung Geltendorf - Bauantrag Einbau Aufzug und Nutzungsänderung Kindergartenräume
10 Freiwillige Feuerwehr Kaltenberg - Bestellung Notkommandanten
11 Freiwillige Feuerwehr Kaltenberg - weiterer Stellvertreter
12 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren
13 Verrohung Metzengrasgraben im Bereich Neubau Haus für Kinder
14 Neubau Haus für Kinder: Erd- und Entwässerungskanalarbeiten - Vergabe
15 Neubau Haus für Kinder: Beton- und Mauerwerksarbeiten - Vergabe
16 Sanierung Kindergarten Walleshausen - Ausschreibung Schreinerarbeiten - Vergabe
17 Befristete Abweichung von der Geschäftsordnung - Abweichungen nach Art. 63 BayBO aufgrund der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
18 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
19 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Keine Bekanntgaben

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö informativ 3
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4. MVV-Regionalbusline 810, Ausschreibung und Neuvergabe zum 12.12.2021 - Erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der zuständige Mitarbeiter aus dem Landratsamt Landsberg wird an der Sitzung teilnehmen.

Sachverhalt 11.02.2021

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 4.7.2019 mit 18:2 Stimmen beschlossen, dass sich die Gemeinde Geltendorf am für den Landkreis Landsberg entstehenden Betriebskostendefizit für die neue Buslinie MVV 810 mit bis zu EUR 49.000 jährlich beteiligt. Die anfängliche Probephase beträgt zwei Jahre und endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021. Zum damaligen Zeitpunkt war noch völlig offen, ob die Linie mit staatlichen Mitteln aus dem Expressbus-Programm bezuschusst wird. 

Im September 2020 wurde auf Antrag des Landratsamtes Landsberg vom zuständigen Ministerium ein Bescheid zur Förderung der Buslinie MVV 810 mit anfangs 65 % der ungedeckten Einnahmen, jährlich abfallend um 10 %, erteilt. Bedingung für die Gewährung der Fördermittel ist, dass die Buslinie mindestens fünf Jahre betrieben wird. Für den Landkreis werden damit in den ersten beiden Jahren ca. EUR 102.300 Fördermittel bereitgestellt. Damit sinkt das Defizit für den Landkreis Landsberg erheblich. Für 2020 und 2021 fällt für die Gemeinde Geltendorf insgesamt ein Anteil von lediglich EUR 34.200 statt ursprünglich EUR 98.000 an. Gemäß den Förderbestimmungen müsste die Förderung beim Ausstieg des Landkreises aus der Finanzierung der Buslinie wieder zurückgezahlt werden. Damit würde sich das Defizit der Buslinie in 2020 und 2021 wieder auf EUR 98.000 erhöhen. 

Nach Bekanntwerden des negativen Abstimmungsergebnisses in der Sitzung vom 3.12.2020 zum Thema Weiterführung Buslinie 810 (10:10) gab es viele Reaktionen von betroffenen Bürgern. Diese drückten ihre Enttäuschung in Leserbriefen und Schreiben an die Verwaltung aus. Die beiden Nahverkehrsexperten in den Landratsämtern Landsberg und Fürstenfeldbruck gaben wie folgt ihre Stellungnahmen ab. 

  1. Mail vom 08.12.2020 des zuständigen Sachbearbeiters im Landratsamt Landsberg am Lech:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sedlmayr,

der Umwelt- und Mobilitätsausschuss des Landkreises hat sich in der Sitzung vom 24.11.2020 einstimmig für die Fortführung der MVV-Linie 810 ausgesprochen.
Die Zustimmung in der nächsten KAS dürft daher nur eine Formsache sein.
Umso mehr hat uns der Beschluss des Gemeinderates Geltendorf erstaunt.

Wir halten dies, auch in Anbetracht des geplanten MVV-Beitritts des Landkreises Landsberg, für ein äußerst schlechtes Signal. Die Gemeinden Greifenberg und Eching haben sich auch einstimmig für die neue MVV-Linie 807 ausgesprochen. Auch hier hat der Umwelt- und Mobilitätsausschuss einstimmig positiv reagiert.

Die MVV-Linie 810 wird durch die Regierung von Oberbayern mit hohen Beträgen bezuschusst. Die Daten haben wir Ihnen ja bereits übersandt.
Die Zuschüsse für das Jahr 2020 und 2021 betragen in Summe 102.305 €. Es besteht Grund zur Annahme, dass dieser Betrag wieder von der Regierung zurückgefordert wird, da die Förderrichtlinien vsl. nicht erfüllt sind. Die Gemeinde Geltendorf würde dies mit der Hälfte treffen, also mit rund 51.000 €. Dies entspricht ungefähr dem Defizit welches die Gemeinde Geltendorf für 3 Betriebsjahre zahlen müsste.

Wir sind der Meinung, dass solch ein umfangreicher Verkehr, wie jetzt die MVV-Linie 810 in Geltendorf erbringt, für einen sehr geringen Mitteleinsatz seitens des Landkreises und der Gemeinde realisiert werden kann. So günstig wird eine ÖPNV-Verbesserung in Geltendorf nie mehr zu erbringen sein. Auch wenn die Inanspruchnahme in Geltendorf bisher noch nicht so ausgeprägt ist, wie man es sich vorstellen könnte, muss man doch solche Linien eine gewisse Zeit durchführen, damit sie sich entwickeln können. Der Landkreis FFB hat sich auf die „ÖPNV-Fahnen“ geschrieben, dass ein angebotsorientierter Fahrplan für die zukünftige Entwicklung des ÖPNV sinnvoll ist. Wir sollten dieses Zeichen auch setzen.

Wir gehen davon aus, falls der bisherige Gemeinderatsbeschluss bestehen bleibt, was wir nicht hoffen, dass die MVV-Linie 810 auch weiterhin durch Geltendorf hindurchfährt, allerdings dann ohne Halt. Dies ist aus Sicht der ÖPNV-Verbesserung innerhalb des Landkreises ein extrem schlechtes Signal. Wie man dies der Bevölkerung erklären soll, ist mir persönlich schleierhaft.

Wir bitten daher den Gemeinderat in Geltendorf um Überprüfung des bisher gefassten Beschlusses und würden uns sehr freuen, wenn hier die Zeichen pro ÖPNV gesetzt würde.“


  1. Der Nahverkehrsexperte im Landratsamt Fürstenfeldbruck gab folgende Stellungnahme ab:

Er gibt zu bedenken, dass der Kreistag des Landkreises Fürstenfeldbruck bereits in seiner Sitzung im Herbst 2020 beschlossen hat, die Linie 810 für weitere sechs Jahre auszuschreiben, unabhängig von einer weiteren Kostenübernahmeerklärung vom Landkreis Landsberg. Die Ausschreibung wird zusammen mit mehreren Linien als „Bündelausschreibung“ durchgeführt. Dadurch könnten sich die Gesamtkosten verringern. Es wurde klar zum Ausdruck gebracht, wenn der Landkreis Landsberg sich nicht an den Kosten beteiligt, dann würde der MVV-Bus 810 für sechs Jahre die Haltestellen „Alter Wirt“, Ortsmitte“, „Schulstraße“ und „Heuweg“ nicht mehr bedienen. Lediglich vom Haltepunkt Bahnhof Geltendorf aus könnte der Bus noch in Richtung Moorenweis / Jesenwang / Mammendorf genutzt werden. Das Landratsamt FFB ist ebenso der Ansicht, dass der mit der Voraussetzung eines mindestens 5-jährigen Betriebes versehende jährlich abschmelzende Zuschuss des Freistaates vom Landkreis Landsberg wieder zurückgezahlt werden muss. Das Landratsamt FFB würde im Falle einer Ablehnung aus Landsberg den bisher dem Landkreis LL zugesprochenen Zuschuss ab 12.12.2021 voll für den Landkreis FFB beantragen und das gesamte Defizit aus den jeweiligen Kreishaushalten übernehmen. 

In weiteren Gesprächen mit dem Landratsamt FFB bezüglich möglicher Verbesserungen beispielsweise der Linienführung über Hausen wurden folgende Aussagen getroffen:

Die aktuelle Fahrzeit der Linie beträgt 36 Minuten. Der Takt beträgt 40 Minuten. Es fahren zwei Busse gegenläufig. Eine Verlängerung der Strecke würde die Notwendigkeit eines dritten Busses nach sich ziehen. Dadurch würden sich die Kosten erhöhen. Das ist auch nicht Gegenstand der Ausschreibung. Erst nach Vergabe der Bündelausschreibung kann mit dem Auftragnehmer verhandelt werden, ob durch eine Optimierung der Busauslastung neue Fahrpläne möglich sind und die Route ggf. auch über Hausen gefahren werden kann. Damit ist jedoch erst im Sommer zu rechnen. 

Der Landkreis FFB bietet an, dass entlang der Linie 810 ohne Veränderung der Route noch drei weitere Haltestellen im Ort Geltendorf entstehen können. Diese Bedarfshaltestellen würden keine Verlängerung der Fahrzeit nach sich ziehen. Dies würde eine deutliche Verbesserung des Angebotes im Ort bedeuten. 

Mögliche weitere Haltestellen wären:

„Neuer Friedhof“, „Am Hang“, „Höhenweg“.

Aufgrund der Stellungnahmen aus den Landratsämtern, der Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie der zugesagten Verbesserungen des Haltestellenangebotes hat sich ein neuer Sachstand ergeben. Deswegen wird der Punkt erneut zur Abstimmung gestellt. 

Um die drohende Rückzahlung von Fördergeldern für die ersten beiden Betriebsjahre von EUR 102.300 durch den Landkreis Landsberg zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung den Beschluss vom 03.12.2020 aufzuheben und der Beteiligung am Defizit zuzustimmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der überlasteten Parkplätze in Bahnhofsnähe stellt die MVV-Linie, vor allem aufgrund ihrer engen Taktung eine wichtige und ökologische Alternative zum motorisierten Individualverkehr dar. Eine Bewertung der Auslastung ist nach einem Jahr nicht realistisch möglich, zumal durch die Coronabeschränkungen das öffentliche Leben im Jahr 2020 monateweise komplett heruntergefahren wurde bzw. durchgehend eingeschränkt war. Im Übrigen wäre ein Ausstieg ein sehr negatives Signal im Hinblick auf die Bemühungen des Landkreises, dem MVV beizutreten. 

Der Gemeinderat hatte am 04.07.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat hält am Beschluss aus der Sitzung vom 28.03.2019 fest, die Hälfte der Einnahmeausfälle der Bus-Linien 60/61 des Landkreises Landsberg (Gesamteinnahmen aktuell 12.000,- EURO) in Höhe von max. 6.000,- EURO (= 50 %-Anteil der Gemeinde) zu übernehmen.

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Übernahme der hälftigen Betriebskosten für die neue MVV-Bus-Linie 821 bezogen auf das Gemeindegebiet Geltendorf (Gesamtkosten: 98.000,- EURO) in Höhe von max. 49.000,- EURO (= 50 %-Anteil der Gemeinde). 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die vom Landratsamt Landsberg am Lech zugesandte Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis

Ja        16
Nein          2

Beschluss

Der Beschluss vom 03.12.2020 wird aufgehoben. Die Gemeinde Geltendorf beteiligt sich für den Zeitraum vom 12.12.2021 bis zum 11.12.2027 am für den Landkreis Landsberg am Lech entstehenden Defizit für die Buslinie MVV 810 weiterhin mit 50 %. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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5. Antrag Feuerwehrverein Geltendorf: Zuschuss zum Bau Feuerwehr-Stadel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Antrag vom 08.02.2021 bittet der Feuerwehrverein um einen Investitionskostenzuschuss für 2021 entsprechend der Nr. 3.2.3. Förderrichtlinien.

Der Zuschuss wird beantragt für den Neubau eines Vereins-Stadels in Geltendorf. Es wird im Antrag darum gebeten, die in den Förderrichtlinien genannte Höchstgrenze von 5.000,- € nicht anzuwenden, da auch in der Vergangenheit davon abgewichen wurde.

Konkret beantragt der Feuerwehrverein einen Zuschuss in Höhe von 39.223,79 €. Ohne Zustimmung kann der Verein den neuen Stadel nicht realisieren.

Die beigefügten Förderrichtlinien enthalten folgenden Passus bezüglich Investitionsmaßnahmen:

Entsprechend der Richtlinien (Nr. 5. d) hätte der Antrag bis 30.11.2020 gestellt werden müssen.

Die Richtlinien haben keine bindende Wirkung. Im Rahmen der Entscheidung sollte jedoch bedacht werden, dass im Falle einer Zustimmung ähnliche Anträge anderer Vereine ebenfalls unter gleichen Gesichtspunkten bewertet werden müssen und ggf. ein Präzedenzfall geschaffen wird.

Die beschlossenen und geleisteten Förderungen für Investitionen an Vereine seit 2017 können der beiliegenden Übersicht entnommen werden.

Die Finanzierung für den Neubau Stadel stellt sich wie folgt dar:

Investitionskosten gesamt        166.076,46 €

Davon sollten von der Gemeinde übernommen werden:

Kosten Änderung Bebauungsplan        8.273,48 €
Zusatzkosten Stützwand Rückseite        27.057,03 €
Zuschuss entsprechend Förderrichtlinien        39.223,79 €
Zuschuss in Höhe des Wertes des alten Stadels am Schönauer Ring        75.927,90 €
GESAMT        150.048,22 €

Bei Zustimmung zum Förderantrag ist der Beschluss vom 07.11.2019 aufzuheben. Damals wurde beschlossen:

„Der Gemeinderat stimmt dem Kauf des Feuerwehrstadels auf dem gemeindlichen Grundstück Schönauer Ring 28a Flurnummer 1037/1 zu einem Bruttopreis von 80.000,00 € im Jahr 2020 dem Grunde nach zu.

Der Kaufvertrag soll abgeschlossen werden, nachdem für die Neuplanung eines Lagergebäudes am Feuerwehrhaus an der Türkenfelder Straße das Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen ist. Eine gemeindliche Beteiligung am Neubau erfolgt nicht.
Sofern beim damaligen Bau ein Zuschuss gewährt wurde, wird dieser beim Ankaufspreis abgezogen.“

Grundlage für den Beschluss vom 07.11.2019 war ein Wertgutachten, das einen Restwert des alten Stadels am Schönauer Ring von 80.180,32 Euro brutto festgestellt hat. Im Nachgang wurde festgestellt, dass beim Bau des Stadels am Schönauer Ring in 1999 ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 4.252,42 Euro gewährt wurde. Daher wurde in der obigen Übersicht ein Betrag von 75.927,90 € (80.180,32 € – 4.252,42 €) angesetzt. Der alte Stadel am Schönauer Ring ist in einem tadellosen Zustand und aufgrund der unmittelbaren Nähe prädestiniert für die Nutzung durch Wasserversorgung und Bauhof.

Bei Bau des Stadels am Schönauer Ring wurde der überwiegende Teil der Arbeiten durch Eigenleistungen der Vereinsmitglieder erbracht.

Die Vermögensverhältnisse des Vereins werden in der Sitzung dargestellt. Vom Feuerwehrverein ist eine Beteiligung mit Eigenmittel bis zu 15.000,- € beschlossen wurden.

Sofern dem Antrag zugestimmt wird, wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

Beschluss 1

Ernst Haslauer stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass ein Wertgutachten von einem Sachverständigen eingeholt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20

Beschluss 2

Der Gemeinderatsbeschluss vom 07.11.2019 wird aufgehoben.

Für die Überlassung des bisherigen Feuerwehrstadels wird eine Ablöse in Höhe von maximal 122.000,00 € (Zeitwert des Gebäudes) gewährt. Der Eigenanteil des Feuerwehrvereins muss mindestens 15.000,00 € betragen

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Übernahme der Kosten für die Bebauungsplanänderung. Weiter trägt die Gemeinde die Zusatzkosten, die für die Ausführung der Wand der Rückseite des Stadls als Stützwand im Zusammenhang mit der Gestaltung des Außenbereichs anfallen. Die Mehrkosten sind plausibel nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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6. Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Paartalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 6
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 09.03.2021 ö beratend 1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.05.2021 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Dem Tagesordnungspunkt ist eine Übersicht beigefügt, der die Historie der Gemeinderatsbehandlungen der Paartalhalle seit 2011 zu entnehmen ist. Mit der Übersicht soll allen Gemeinderäten ein Überblick gegeben werden.

Im RIS werden zusätzlich die Unterlagen der Gemeinderatssitzungen vom 25.07.2017, 22.11.2018 und 11.07.2019 und der Abschlussbericht des beauftragten Architekten bereitgestellt.

Aus Sicht der Verwaltung und in Anlehnung an die Ausführungen des Architekten Dr. Pilz machen Einzelmaßnahmen keinen Sinn. Beispielsweise führen Maßnahmen am Dach – eine Reparatur ist nach Einschätzung von Fachleuten nicht möglich – unweigerlich zu unmittelbar anschließenden Arbeiten.

Bei Erneuerung des Daches wird die schadstoffbelastete Dämmung angegriffen. Hier sind zum einen die Kosten für Aufwand und Entsorgung unklar, zum Anderen kommt man in diesem Zug auch mit der schadstoffbelasteten Dämmung der Fassade in Berührung. Eine isolierte Betrachtung des Daches erscheint daher wirtschaftlich unverhältnismäßig.

In ersten Schritt ist eine Grundsatzentscheidung zum Umgang mit der Paartalhalle und dem weiteren Vorgehen zu treffen.

Folgende Möglichkeiten sind denkbar und sollten gegenübergestellt werden:
  1. Sanierung der Halle in Gemeindeeigentum und im Rahmen des kommunalen Haushalts
  2. Neubau an anderer Stelle und Finanzierung (anteilig) über eine Entwicklung am jetzigen Standort (z.B. Wohnbebauung)
  3. Überlassung der Halle an die Vereine / einen federführenden Verein und Sanierung durch Vereine inklusive finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde

Bisher liegt keine verlässliche Kostenschätzung für einen Neubau vor. Diese sollte vor der Entscheidungsfindung zwingend durch ein geeignetes Büro erstellt werden, um die Varianten vergleichen zu können.

Aufgrund des schlechten Zustands der Halle sollte im Jahr 2021 eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, um ab 2022 in die Umsetzung zu gehen. Bei der Entscheidung muss auch der weitere Umgang / die weitere Nutzung des ehemaligen Lehrerwohnhauses und der Alten Schule mit berücksichtigt werden.

Eine schriftliche Bestätigung, dass eine Städtebauförderung gewährt wird, liegt bis dato nicht vor. Bis zur Sitzung ist mit der entsprechenden Antwort der Regierung von Oberbayern zu rechnen.        

Beschluss

Der Gemeinderat gibt den Sachverhalt zur Vorberatung an den Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Sitzung am 09.03.2021). Dieser soll die verschiedenen Varianten vorberaten und einen Beschlussvorschlag für den Gemeinderat entwickeln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Beschaffung eines Notstromaggregates für die neue Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 7
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Um die Versorgung der Bevölkerung in der Gemeinde Geltendorf sicherzustellen, ist die Anschaffung eines Notstromaggregates notwendig. Das Notstromaggregat soll grundsätzlich für die neue Aufbereitungsanlage und in Zukunft auch beim neuen Brunnen eingesetzt werden.

Es wurden von drei Firmen entsprechende Angebote eingeholt. 

Nach Prüfung ergab sich folgendes:

Rang
Firma
Angebotssumme geprüft (brutto)
1
POLYMA Energiesystem GmbH, Kassel
87.828,25 €
2
Xxx
96.520,90 €
3
Xxx
99.561,64 €

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Auftragsvergabe an die Fa. POLYMA Energiesystem GmbH.

Aktuelle Ergänzung:

Argumentation / Bedarf Notstromaggregat
Entsprechend der Notfallversorgungsplanung für die Trinkwasserversorgung, sind Kommunen nach § 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz(WHG) verpflichtet, die Bereitstellung von Trinkwasser in hygienisch einwandfreier Qualität und in der erforderlichen Menge und unter entsprechendem Druck zur Verfügung zu stellen.(DIN 2000, DVGW W 400-3) - Für ortsfeste Kleinanlagen gelten die Vorgaben der DIN 2001-1. Hier ist eine Wasserabgabe in Höhe von 150 Litern pro Person und Tag benannt.
Nach einer Fachinformation des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat die UNI München(Bundeswehr) das Dokument SICHERHEIT der TRINKWASSERVERSORGUNG erstellt. Dabei wird darauf eingegangen, dass durch verschiedene Szenarien, darunter auch Stromausfall des Versorgers oder Teile des Gemeindenetzes, durch die Kommune Vorsorge zu tragen und die Versorgung sicherzustellen sei.

Stromausfall wegen:
Eisregen, Unwetter/Sturm, Hochwasser, IT-Ausfall, Pandemie, Erdbeben, Verteidigungsfall

Angebote Notstromaggregat

Anbieter                POLYMA                              2                                3
Nennleistung                100 kVA                        100 kVA                   100 kVA
Cos φ                        0,8                                0,8                           0,8
Wirkleistung                80 KW                                80 KW                           80 KW
Fahrwerk                Tandem -Achse                Tandem-Achse           1-Achser
Preis netto                  73.805,25 €                        81.110,00 €                   85.829,00 €                

Nachtrag vom 21.10.2020

Im Rahmen des Konjunkturpaketes des Bundes wird unter anderem auch die Anschaffung eines Notstromaggregates für die Wasserversorgung mit 50 % gefördert. Ein entsprechender Antrag ist diese Woche beim Landesamt für Umwelt gestellt wurden. Die zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme wird nach Eingang der Anträge vergeben.

Die Finanzierung erfolgt nach abschließender Prüfung der Maßnahmen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe durch eine entsprechende Mittelzuweisung. Damit einhergehend ist ein Verpflichtungsbescheid, welcher durch die zuständige § 26 - Behörde (nach WasSG, in Verbindung mit § 49 ZustV) erlassen wird.

Für 2020 sind die Mittel bereits ausgeschöpft, für 2021 stehen aktuell noch Mittel zur Verfügung. Ob wir eine Förderzusage erhalten, kann derzeit nicht gesagt werden. Die Entscheidung unseres Förderantrages sollte jedoch abgewartet werden.

Der Beschluss wurde daher umformuliert.

Nachtrag vom 04.03.2021

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Förderantrag zur Beschaffung eines Notstromaggregates für die Wasserversorgung entsprechend des Bedarfes beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu stellen.

Die LFU Bayern unterstützt diese Investition mit 36.900,00 EUR für das Haushaltsjahr 2021.
(Siehe Anlage)

Die Kosten für das Notstromaggregat liegen bei 73.805,25 €. 

Das Aggregat muss folgende Kriterien erfüllen:

       Nennleistung 100 KW
       Wirkleistung(Cos φ 0.8)  80 KW
       Spitzenlast (+10%)
       Nennspannung 400/230 V
       Auf Fahrgestell(Alu oder verzinkt, Kurbelstützen)
       Anhängerkupplung für verschiedene Fahrzeuge
       Anhänger nach StVZO
       Kühlanlage
       Schalldämmhaube
       Schallpegel max. 70 dB(A)
       Abgasanlage(Katalysator/Partikelfilter)
       Flutlichtanlage(9 m Mast, Lichtkreuz, elektr. dreh- u. schwenkbar)
       Tankanlage für min. 10 std Betrieb
       Drehstrom-Generator(synchron) nach VDE 0530
       Schaltanlage/Steuerung
       Batterieladegerät(Fremdeinspeisung möglich)
       Kabeltrommel(Motor, Fußtaster, 10 m Einspeisekabel)
       Isolationsüberwachung(Netzumschaltung)
       Feuerlöscher, Verkehrssicherung(Leitkegel 50 cm)

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Beschaffung des Notstromaggregats durchzuführen. Sofern sich das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 73.805,25 € netto (zuzüglich max. 10 %) bewegt, wird der Bürgermeister ermächtigt den Auftrag zu erteilen. Der Gemeinderat ist über die Vergabe zu informieren.
Die Kosten sind im Haushaltansatz einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bauantrag Alter Wirt, Flurnummern 19 und 20, Gemarkung Geltendorf, Moorenweiser Straße 5 - Erweiterung Küche, Einbau Aufzug und Neubau Pelletlager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 8
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 26.10.2021 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 17.03.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 30.06.2022 ö beratend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö informativ 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö informativ 10

Sach- und Rechtslage

Am 21.01.2021 wurde in der Gemeinderatssitzung u.a. beschlossen, beim Alten Wirt die Küche zu erweitern, einen Aufzug anzubauen und eine Pelletheizung inkl. Pelletlager neu zu bauen. Für diese drei Maßnahmen ist ein Bauantrag erforderlich. Dieser wurde vom beauftragten Architekturbüro Reitberger erstellt.

Das Bauvorhaben unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Versagungsgründe vor.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für Erweiterung der Küche, den Einbau eines Aufzugs und den Neubau eines Pelletlagers auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 5“, Fl.-Nrn. 19 und 20, Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Grundschule Geltendorf, Schulstraße 16, 82269 Geltendorf, Flurnummer 1679/1680 Gemarkung Geltendorf - Bauantrag Einbau Aufzug und Nutzungsänderung Kindergartenräume

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 23.02.2021 ö beratend 2.5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Auf Grundlage der Beschlussfassung im Gemeinderat am 16.01.2020 und 21.01.2021 wurde vom Architekturbüro Reitberger in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Nutzern der Bauantrag erarbeitet. Das Bauvorhaben entspricht vollständig den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans „Geltendorf – Mitte- Sportplatz“, Verz. Nr. 1.04.

Die genauen Inhalte des Bauantrags wurden im Rahmen der Sitzung am 21.01.2021 vorgestellt.

Es werden folgende Änderungen am Bestand vorgenommen.
  • Nutzungsänderungen / Umbau im Untergeschoss (Kindergartenbereich):
Neben-/Werkraum Umbau zu Küche und Abstellraum
Küche Umbau zu Therapieraum
Lager Umbau zu Personalraum/Büro
Büro Umbau zu Personalraum/Büro

  • Einbau von zwei größeren Fenstern (Richtung Westen) für die neu genutzten Räume zur Herstellung aufenthaltsraumkonformer Belichtung

  • Verlängern (ca. 8m) der bestehenden Abgrabung (im Westen) für die Vergrößerung der Fenster 

  • Errichtung einer Schleppgaube auf dem Nordöstlichen Treppenhaus für den Aufzug, damit dieser bis ins Dachgeschoss fahren kann.
 
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Gründe für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens. Dieses sollte daher erteilt werden.        

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für die Umbauarbeiten an der Grundschule Geltendorf, Schulstraße 16, 82269 Geltendorf, Fl.-Nr. 1679/1680 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Freiwillige Feuerwehr Kaltenberg - Bestellung Notkommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Der derzeitige Kommandant Herr Bertram Böhm der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenberg und sein Stellvertreter Herr Michael Keberle wurden mit Beschluss vom 26.02.2015 in Ihren Ämtern bestätigt. 

Gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG beträgt die Amtszeit 6 Jahre und beginnt mit der Zustellung des Bestätigungsschreibens der Gemeinde. Die Verwaltung hat festgestellt, dass damit die Amtszeit Anfang März 2021 endet. Somit müssten rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit die Neuwahlen stattfinden. 

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage können diese aber nicht bzw. nur unter strengen Auflagen stattfinden.

Damit die Freiwillige Feuerwehr nicht längere Zeit ohne Kommandant und Stellvertreter ist und um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten muss nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landsberg am Lech und dem Bayer. Gemeindetag bis auf weiteres ein Notkommandant und ein Notvertreter bestellt werden. 

Die Verwaltung empfiehlt daher Herrn Bertram Böhm als Notkommandant und Herrn Michael Keberle als Notvertreter bis auf weiteres zu bestellen. 

Die Neuwahlen werden stattfinden, sobald es die aktuelle Lage wieder ungehindert zulässt. 

Beide Herren wurden im Vorfeld über den Vorgang informiert. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass bis zu den Neuwahlen Herr Bertram Böhm als Notkommandant und Herr Michael Keberle als sein Notvertreter bestellt wird.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Freiwillige Feuerwehr Kaltenberg - weiterer Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Bei den Großveranstaltungen auf dem Schlossgelände in Kaltenberg ist i.d.R. eine Sicherheitswache einzurichten. In den meisten Fällen ist die Anwesenheit eines Einsatzleiters erforderlich. Dieser wird immer von dem ortsansässigen Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten gestellt. 

Aufgrund der Vielzahl an Großveranstaltungen ist der Arbeitsaufwand für den Einsatzleiter und damit für den Kommandanten und den stellvertretenden Kommandanten enorm. Beide sind oft 12 Stunden am Stück im Einsatz und geben sich mehr oder weniger die Klinke in die Hand. In der Zukunft ist es geplant, dass noch weitere Großveranstaltungen in Kaltenberg stattfinden sollen. Damit sind der Kommandant und sein Stellvertreter noch mehr gefordert. 

Daher kam der Wunsch aus der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenberg auf, noch einen weiteren Vertreter zu benennen. Dieser soll den Kommandanten und seinen stellvertretenden Kommandanten vor allem im Hinblick auf die Großveranstaltungen unterstützen, aber auch um bereits für eine eventuelle Nachfolge eingearbeitet zu werden. 

Gemäß Art. 8 Abs. 5 Satz 1 BayFwG kann die Gemeinde in Ausnahmefällen einen weiteren Stellvertreter  benennen.  Dies muss aber bevor die Neuwahlen stattfinden von der Gemeinde festgelegt werden. Nachdem dieses Jahr neu gewählt werden muss, würde sich eine Änderung der Anzahl der Vertreter anbieten. 

Rechtlich gesehen sind die beiden Stellvertreter auf gleicher Ebene, es gibt keinen 2. oder 3. Kommandanten. Der weitere Stellvertreter bekommt ebenso die gleiche Aufwandsentschädigung wie der stellvertretende Kommandant. Diese beträgt aktuell 27,60 €/Monat. 

Die Verwaltung sieht den Ausnahmefall eines weiteren Stellvertreters für den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenberg hier als gegeben an und empfiehlt dem Wunsch der Wehr nachzukommen. 
Dies muss in der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr mit aufgenommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Geltendorf beschließt, dass in der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenberg mit den diesjährigen Neuwahlen bis auf weiteres 2 Stellvertreter für den Kommandanten zu wählen sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenberg bei den Großveranstaltungen auf Schloss Kaltenberg als Einsatzleiter der Sicherheitswache soll es künftig in Kaltenberg die Möglichkeit geben einen weiteren Stellvertreter  für den Kommandanten zu wählen. 

Die Verwaltung schlägt daher eine entsprechende Satzungsänderung vor.  

Beschluss

Die beiliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren in der Fassung vom 04.03.2021 wird beschlossen.

Die Änderung tritt zum 01.04.2021 in Kraft.                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Verrohung Metzengrasgraben im Bereich Neubau Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö informativ 13

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 21.01.21 wurde dem Gemeinderat die Summe brutto 167.035,54€ für die Verrohrung und Mäandrierung vorgestellt. Entsprechend des Beschlusses, wurde die Mäandrierung nicht ausgeschrieben. Somit ergibt sich eine Brutto-Summe für die Verrohrung von ~155.000,-€ gem. der Kostenberechnung vom 24.01.2021.

Gemäß den Vorgaben des Gemeinderatsbeschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regelung (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 155.000,-€ bis 170.500,-€.

Das wirtschaftlichste wertbare Angebot war bei brutto 141.327,80€ und somit 13.672,20€ (ca. 8,8%) unter der Kostenberechnung.

Es wurde bei 15 Firmen angefragt, 9 bekundeten ihr Interesse und bekamen das LV.
Darauf folgten 3 weitere Absagen aus Zeitgründen.

Zum Termin wurden 4 Angebote abgegeben.

Gewertet werden konnten nur 3 Angebote.
Ein Angebot wurde wegen Änderungen am LV bzw. nicht ausfüllen einiger Positionen ausgeschlossen.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
141.327,80€= 100%
150.771,23€= 106,68%
178.548,02€= 123,34%

Der Auftrag geht an die Firma Gabriel aus Buchloe zum geprüften Angebotspreis von brutto 141.327,80€.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur Informativ.

Änderung der Mäandrierung bzw. die Mäandrierung an anderer Stelle

Die Mäandrierung, östlich des Bürgerhauses, konnte nicht mehr geändert werden und ist somit Grundlage des Bescheides. Die Verwaltung wird mit dem WWA eine geeignete Stelle für die neue Umsetzung suchen und dem Gemeinderat vorstellen. Nach der Zustimmung des Gemeinderates, wird eine Tektur zum jetzt bestehenden Bescheid in Auftrag gegeben. Hätte die Verwaltung die Änderung nach der Sitzung vom 21.01.2021 beim WWA bzw. LRA Landsberg Abt. Wasserrecht beantragt, wäre der Bescheid zurückgestellt worden und die Bearbeitung/ Prüfung hätte von neuen begonnen. Eine Vergabe der Arbeiten wäre somit nicht rechtzeitig möglich gewesen, da uns eine neue Verbescheidung so schnell nicht in Aussicht gestellt werden konnte. An diesen Arbeiten (Verrohrung des Metzgrasgrabens auf der Höhe der Kindertageseinrichtung) hängt der weitere Bauablauf Haus für Kinder.

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14. Neubau Haus für Kinder: Erd- und Entwässerungskanalarbeiten - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö informativ 14

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 12.11.2020 wurde vom Gemeinderat die Ausschreibung der Erd- und Entwässerungskanalarbeiten mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 184.250,-€ beschlossen. Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. 

Durch die Änderung der Heizung (Beschluss 03.12.2020) und durch die Verschiebung der Position  Perimeterdämmung: 710m² zum Gewerk „Beton- und Maurerarbeiten“ wurde zur Sitzung am 11.02.2021 die neue Kostenberechnung (Stand 01.02.2021) verteilt. Die neue Kostenberechnung beläuft sich bei den Erd- und Entwässerungskanalarbeiten auf brutto 150.846,85€.
Somit wäre ein 10%iger Spielraum bei brutto 150.846,85€ bis 165.931,54€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 132.706,10€ und somit 18.140,75€ (ca. 12%) unter der Kostenberechnung vom 01.02.2021.

Es wurde bei 15 Firmen angefragt, 6 Firmen haben offiziell abgesagt. Zum Termin wurden 5 Angebote abgegeben, die alle auch gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
132.706,10€        =        100%
141.916,90€        =        106,9%
150.546,66€        =        113,4%
157.008,20€        =        118,3%
180.750,11€        =        136,2%

Der Auftrag geht an die Firma Osterried aus Eurasburg zum geprüften Angebotspreis von brutto 132.706,10€.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur Informativ.

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15. Neubau Haus für Kinder: Beton- und Mauerwerksarbeiten - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö informativ 15

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 11.02.2021 wurde vom Gemeinderat die Ausschreibung der Beton- und Mauerwerksarbeiten mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 550.046,-€ beschlossen.
Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 550.046,-€ bis 605.050,60€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 552.039,73€ und somit 1.993,73€ (ca. 0,36%) über der Kostenberechnung.

Es wurde bei 16 Firmen angefragt, 9 Firmen haben offiziell abgesagt. Zum Termin wurden 3 Angebote abgegeben, die alle auch gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
552.039,73€        =        100%
634.926,81€        =        115,4%
671.486,74€        =        122,1%

Der Auftrag geht an die Firma Dobler GmbH aus Augsburg zum geprüften Angebotspreis von brutto 552.039,73€.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur Informativ.

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16. Sanierung Kindergarten Walleshausen - Ausschreibung Schreinerarbeiten - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.01.2020 ö 6
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö informativ 16

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 11.02.2021 wurde vom Gemeinderat die Ausschreibung für die Schreinerarbeiten mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 15.500,-€ beschlossen. Gemäß den Vorgaben des Gemeinderatsbeschlusses darf das Angebot vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 15.500,-€ bis 17.050,-€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 16.937,47€ und somit 1.437,47€ (9,27%) über der Kostenberechnung aber unterhalb der 10%-Grenze.

Es wurde bei 10 Firmen angefragt, 4 Firmen haben offiziell abgesagt. Zum Termin wurden 2 Angebote abgegeben, die auch gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
15.500,-   €        =        100% Kostenberechnung 11.02.2021
16.937,47€        =        109,3% wirtschaftlichste Bieter
17.645,32€        =        113,8%

Der Auftrag geht an die Firma Jarmer aus Kaufering zum geprüften Angebotspreis von brutto 16.937,47€.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur informativ.

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17. Befristete Abweichung von der Geschäftsordnung - Abweichungen nach Art. 63 BayBO aufgrund der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 17

Sach- und Rechtslage

Wie in der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusssitzung am 23.02.2021 angesprochen, wurden wir vom Landratsamt Landsberg auf folgende Problematik hingewiesen:

Zum 01.02.2021 trat eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Seit dem gilt insbesondere ein neues Abstandsflächenrecht. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in der Sitzung am 21.01.2021 eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a BayBO erlassen, die am 01.02.2021 in Kraft getreten ist.

Für alle Bauanträge, die vor dem 01.02.2021 im Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss behandelt wurden, galt folglich noch das alte Abstandsflächenrecht entsprechend der BayBO und nicht die neue Satzung. Die Bauanträge wurden mit der Entscheidung des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses an das Landratsamt weitergereicht.

Bauanträge, die vom Landratsamt seit dem 01.02.2021 bearbeitet werden, müssen anders als bei der Entscheidung im Bauausschuss nach neuem Abstandsflächenrecht und entsprechend der gemeindlichen Satzung bewertet werden.

Daher kommt es in einigen Fällen zu der Situation, dass der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen vor dem 01.02.2021 erteilt hat, nunmehr allerdings eine Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften im Sinne von Art. 63 BayBO erforderlich wird.

Entsprechend § 8 Abs. 3  Buchstabe d) Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung über das gemeindlichen Einvernehmen bzgl. der Abweichung beim Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss.

Seitens der Verwaltung wird zur Minimierung des Aufwands, abweichend zur Regelung der Geschäftsordnung folgendes Vorgehen empfohlen:

Bauanträge, für die vor dem 01.02.2021 im Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde und die aufgrund einer notwendigen Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächen (neues Abstandsflächenrecht, Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe) vom Landratsamt erneut an die Gemeinde zur Entscheidung gegeben werden, sollen von der Gemeindeverwaltung bearbeitet werden. Eine nochmalige Behandlung im Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ist nicht erforderlich.

Beschluss

Bauanträge, für die vor dem 01.02.2021 im Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde und die aufgrund einer notwendigen Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächen (neues Abstandsflächenrecht, Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe) vom Landratsamt erneut an die Gemeinde zur Entscheidung gegeben werden, sollen von der Gemeindeverwaltung bearbeitet werden. Eine nochmalige Behandlung im Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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18. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 18

Beschluss

Die Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 03.12.2020, 17.12.2020 und 21.01.2021 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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19. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö informativ 19
Datenstand vom 07.10.2021 13:03 Uhr