Datum: 13.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Paartalhalle - Vorberatung
3 Bauanträge
3.1 Nutzungsänderung Arztpraxis zu zwei Wohnungen in einem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus - Fl.-Nr. 1599/2, Gem. Geltendorf, Bahnhofstraße 136
3.2 Überdachung einer Frei-Lagerfläche - Fl.-Nr. 1038/11, Gem. Kaltenberg, Schönauer Ring 24e
3.3 Isolierte Befreiung der Abstandfläche - Fl.-Nr. 1629/8, Gem. Geltendorf, Finkenweg 2
4 Isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Einfriedungssatzung - Fl.-Nr. 1731/1, Gem. Walleshausen, Petzenhofen 10
5 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
6 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Herr Sedlmayr begrüßt die Anwesenden.

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2. Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Paartalhalle - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 6
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 09.03.2021 ö beratend 1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.05.2021 ö beratend 2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Bürgermeister berichtet über sein Gespräch mit dem Bürgermeister der Gemeinde Reichling.
Das beauftragte Architekturbüro wird im Rahmen der Sitzung gemeinsam mit den Gremiumsmitgliedern die weitere Vorgehensweise erarbeiten.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

       

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3.1. Nutzungsänderung Arztpraxis zu zwei Wohnungen in einem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus - Fl.-Nr. 1599/2, Gem. Geltendorf, Bahnhofstraße 136

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö beschließend 3.1

Sach- und Rechtslage

Der Antragsteller beantragt eine Nutzungsänderung eines Praxisraumes (152,91 m²) in zwei separate Wohnungen (83,34 m² und 62,04 m²) in einem bereits bestehenden Wohn- und Geschäftshaus.

Das Grundstück unterliegt den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – Südlicher Teil“ Verz.-Nr. 1.02.
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung bestehen bereits.

Aus Sicht der Verwaltung kann der Nutzungsänderung zugestimmt werden, da diese weder nachbarliche noch öffentliche Belange beeinträchtigen. Versagungsgründe sind vorliegend nicht ersichtlich.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Nutzungsänderung eines Praxisraumes in zwei Wohnungen auf Fl.-Nr. 1599/2 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstraße 136, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Überdachung einer Frei-Lagerfläche - Fl.-Nr. 1038/11, Gem. Kaltenberg, Schönauer Ring 24e

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö beschließend 3.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beratend 4.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.04.2023 ö beschließend 8.2

Sach- und Rechtslage

Der Antragsteller beantragt auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 1038/11, Gem. Kaltenberg, Schönauer Ring 24e, eine Überdachung über der bereits bestehenden Frei-Lagerfläche zu errichten.

Für die Errichtung der Überdachung werden folgende isolierte Befreiungen des hier geltenden Bebauungsplanes „Kaltenberg – Gewerbegebiet Ost“ Verz.-Nr. 3.05 beantragt:
  • Ziffer 4.4 Baugrenze
    Die Baugrenze soll im südlichen Hallenbereich auf der gesamten Länge von 18,00 m zwischen 1,00 m und 1,80 m überschritten werden
  • Ziffer 5.3 Dachneigung:
    Die Dachneigung soll mit 7° ausgeführt werden.

Für den Antragsteller ist die Errichtung der Überdachung notwendig, da vorwiegend Holzmaterialien dort gelagert werden und diese nicht unmittelbar der Witterung ausgesetzt sein sollen.
Die Reduzierung der Dachneigung ist lt. Antrag notwendig, um den konstruktiven Anschluss an die bereits bestehende Halle zu gewährleisten.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf isolierte Befreiung zugestimmt werden.
Einer Baugrenzenüberschreitung hat man bereits beim benachbarten Grundstück Schönauer Ring 24d (Fl.-Nr. 1038, Gem. Kaltenberg) für eine Garagenerrichtung Ende 2019 zugestimmt. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass mit einer Zustimmung des damaligen Antrages ein Präzedenzfall geschaffen wird. Bei ähnlichen Anträgen müsste zukünftig ebenso zugestimmt werden. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans als zentrales städtebauliches Steuerungsmittel sind hier in Frage zu stellen.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich Überdachung der Frei-Lagerfläche auf Fl.-Nr. 1038/11 Gemarkung Kaltenberg, Schönauer Ring 24e, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen  gem. § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Isolierte Befreiung der Abstandfläche - Fl.-Nr. 1629/8, Gem. Geltendorf, Finkenweg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Der Antragsteller beantragt eine isolierte Abweichung der Festsetzungen der Abstandsflächen für das Grundstück Fl.-Nr. 1629/8, Gem. Geltendorf, Finkenweg 2.

Derzeit besteht bereits die Überschreitung der Abstandsflächen durch das vorhandene Gebäude, da der Planer beim damaligen Bauantrag die falschen Geländehöhen annahm und es somit zu falschen Berechnungen gekommen ist. Der damalige Bauantrag wurde 29.04.2010 vom Landratsamt zur erneuten Behandlung im Gemeinderat zurückgesendet (Ablehnung Gemeinderat 25.02.2010): Das Landratsamt sieht den „Tatbestand des Einfügens des geplanten Bauvorhabens nach § 34 BauGB erfüllt“.
Der Bauantrag wurde daraufhin erneut vom Gemeinderat am 20.05.2010 behandelt (Vorbehandlung am 18.05.2010 vom Bauausschuss), das Landratsamt hat dann schlussendlich am 02.06.2010 den zustimmenden Bescheid erstellt.

Die Prüfung der Abstandsflächen war damals nicht in der Prüfungszuständigkeit der Gemeinde und auch nicht beim Landratsamt.
Grundsätzlich haftet der Planer damals wie heute für eine falsche Berechnung der Abstandsflächen.

Auszug aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BauGB:
„Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.“

Die nördliche Abstandsfläche des Bauvorhabens überschreitet die Straßenmitte des Finkenweges, so dass die Vorgaben des Art. 6 BayBO i. V. m. § 2 der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf nicht eingehalten werden. Hierfür ist eine Abweichung erforderlich.

Der Abweichung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, weil der Abstand zwischen dem Vorhaben und der Straßenmitte 4,475 m beträgt und auch unter Berücksichtigung einer künftigen Neubebauung auf dem nördlichen Nachbargrundstück Fl.-Nr. 1629/10 ein Abstand zwischen den Gebäuden von mindestens 7,475 m eingehalten wird. Durch die Abweichungsentscheidung wird das Recht den nördlichen Nachbarn, seine Abstandsfläche ebenfalls bis zur Mitte der Straße legen zu können (vgl. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO) nicht berührt.        

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben und der Abweichung von den Vorgaben der Abstandsflächensatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Einfriedungssatzung - Fl.-Nr. 1731/1, Gem. Walleshausen, Petzenhofen 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Antragsteller beantragt auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 1731/1, Gem. Walleshausen OT Petzenhofen einen Sichtschutzzaun zur angrenzend verlaufenen Straße auf einer Gesamtlänge von insgesamt ca. 15 Metern errichten:
Der Sichtschutz soll eine Höhe von 185 cm erreichen und soll mit quer laufenden Rhombusleisten ausgeführt werden. Die restlichen 10 Meter der Einfriedung bis zur Hofeinfahrt sollen in der gleichen Optik, allerdings mit Höhe 1,10 m gestaltet werden. Grund für den Sichtschutz ist die Verkehrssicherungspflicht für einen fest eingebauten Pool, der soll vor unbefugtem Betreten geschützt werden.

Beantragt wird die isolierte Abweichung des § 2 Absätze 1 und 4 der Einfriedungssatzung:
  • § 2 Abs. 1 der Einfriedungssatzung regelt, dass Einfriedungen nicht als geschlossene Bretterwände oder Mauern ausgeführt werden.
  • § 2 Abs. 4 der Einfriedungssatzung regelt, dass Einfriedungen an der Straßenfront nicht höher als 1,10 m, gemessen an der Geländeoberkante am Fahrbahnrand, nicht überschreiten.


Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf isolierte Abweichung des § 2 Abs. 1 und 4 der Einfriedungssatzung nicht stattgegeben werden. Die Verkehrssicherungspflicht kann durch einen der Einfriedungssatzung entsprechenden Zaun auch gewährleistet werden. Aus Gründen des Sichtschutzes (bzgl. Pool) ist bereits eine private Grünzone an der Grundstücksgrenze vorhanden. Wenn hier dem Antrag auf isolierte Abweichung stattgegeben wird, schaffen wir einen Präzedenzfall.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Abweichung des § 2 Abs. 1 und 4 der Einfriedungssatzung behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB wird nicht erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

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5. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt.                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 13.04.2021 ö informativ 6

Sach- und Rechtslage

       

Datenstand vom 30.11.2021 11:51 Uhr