Datum: 08.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Errichtung eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage, Fl.-Nr. 54 Gemarkung Walleshausen, Dr.-Hundt-Str. 9
2.2 Neubau eines Wohnhauses und einer Garage auf Fl.-Nr. 1337/5 Gemarkung Geltendorf, Akazienstraße 2
2.3 Abbruch der Scheune am bestehenden Wohnhaus - Anbau eines Wohnhauses mit Carport an bestehendem Wohnhaus, Fl.-Nr. 48 Gemarkung Geltendorf, Dorfstraße 16
3 Isolierte Befreiung zur Einfriedung auf Fl.-Nr. 184 Gemarkung Geltendorf, Römerstr. 7
4 Isolierte Befreiung zur Nutzung der Vorgartenfläche (Eierverkaufshütte) auf Fl.-Nr. 90 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 16
5 Isolierte Befreiung zur Teilung der Fl.-Nr. 1601/8, Gem. Geltendorf, Drosselweg 8
6 Ausweisung der Schlossstraße als verkehrsberuhigten Bereich
7 Grundschule Geltendorf - Fenstersanierung: Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
8 Antrag Eigentümer Fl.-Nr. 1653/2, Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 73 für Hausanschlüsse über das gemeindliche Grundstück, Fl.-Nr. 1652, Gemarkung Geltendorf
9 Trinkwasser-Hausanschlüsse Bahnhofstr. 49 - Vergabe
10 Rückbau Hydrant Neuenstr. 9 (altes Feuerwehrhaus)
11 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
12 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

       

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. Errichtung eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage, Fl.-Nr. 54 Gemarkung Walleshausen, Dr.-Hundt-Str. 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf Fl.-Nr. 54, Gemarkung Walleshausen, Dr.-Hundt-Straße 9. 

Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung des § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils liegt, sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.

Im Flächennutzungsplan wird die Umgebung als Mischgebiet dargestellt.

Das Grundstück misst 464 m².

Das Einzelhaus weist eine Grundfläche von 146,26 m² auf. Mit seinem Dachüberstand, der Terrasse, der Garage und der Stellplätze wird eine Gesamtgrundfläche von 288,79 m² erzielt. Hierdurch ergibt sich eine GRZ von 0,62. Mit den Grundflächen von Dachüberstand, Terrasse, Garage und Stellplätzen darf gemäß § 19 BauNVO die zulässige Grundfläche von 0,6 um 50% überschritten werden, jedoch max. 0,8 betragen.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) liegt bei 0,63. 

Die Eingänge zu den jeweiligen Wohneinheiten liegen auf der Westseite des Gebäudes. Das Gebäude erhält ein versetztes Pultdach mit einer Dachneigung auf der Südseite von 24° und auf der Nordseite von 22°. 

Die Wandhöhe beträgt südlich 6,3m und nördlich 5,46m. Die Firsthöhe misst 9,62m. 

Die Garage soll an der westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die erforderliche Stellplatzanzahl kann auf dem Grundstück nachgewiesen werden. 

Auch die Abstandsflächentiefen gem. der gemeindlichen Satzung können eingehalten werden.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein, das Ortsbild wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erfüllt. Versagungsgründe sind gegenwärtig nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Errichtung eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf Fl.-Nr. 54, Gemarkung Walleshausen in der Dr.-Hundt-Str. 9 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Wohnhauses und einer Garage auf Fl.-Nr. 1337/5 Gemarkung Geltendorf, Akazienstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 2.2

Sach- und Rechtslage

Aus der Gemeinderatssitzung am 23.04.2020:

Beantragt wird ein Vorbescheid:
Begehrt wird die Teilung und Bebauung des Grundstücks mit der Fl.-Nr. 1337/3 Gemarkung Geltendorf, Neuenstraße 12.

Das Grundstück unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß §34 BauGB zuzuordnen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. 

Die Größe der geplanten Teilfläche beträgt ca. 380 m². Bebaut werden soll diese Fläche mit einem Einfamilienhaus und einer Garage.

  • Das Hauptgebäude umfasst eine Grundfläche von 84m² (12 x 7 Meter).
  • Die Wandhöhe soll 4,50 Meter betragen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese um 20cm überschritten werden kann, sofern das Gebäude in Niedrigenergiebauweise oder Passivhaus errichtet wird.
  • Das Gebäude nebst Garage soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 40° erhalten, alternativ ein Pultdach.
  • Die Anzahl der Stellplätze richtet sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.


Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Bauvoranfrage zur möglichen Bebauung auf der Teilfläche in der Neuenstraße 12, Fl.-Nr. 1337/2 Gemarkung Geltendorf gem. Art. 65 BayBO in seiner Sitzung am 23.04.2020 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nach § 36 BauGB erteilt.

Das Landratsamt Landsberg am Lech hat nach Prüfung dieses Antrages einen Vorbescheid erlassen.


Inzwischen wurde das Grundstück geteilt. Die neue Flurnummer lautet 1337/5, Gemarkung Geltendorf. Das Baugrundstück liegt nun in der Akazienstraße 2.

Die Grundstücksfläche misst 380 m². 
Die Grundfläche des Wohnhauses misst 79,17 m² (7,042 m x 11,242 m). 
Mit Terrasse (29,58 m²), Garage (10,50 m²), Stellplatz (7,50 m²), Zufahrt und Weg (16,53 m²) wird eine GRZ (Grundflächenzahl) von 0,38 erzielt. Die GFZ liegt bei 0,36.
Das begehrte Bauvorhaben entspricht mehr oder minder den Vorgaben der Bauvoranfrage.

Bei Durchsicht der Unterlagen stellt die Verwaltung fest, dass das Maß der Abstandsflächentiefe nicht der von der Gemeinde erlassenen Satzung entspricht. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Sofern gesondert ein Antrag auf Abweichung zum Maß der Abstandsflächentiefen beantragt werden muss, kann dem – ohne erneute Behandlung im Bauausschuss – durch die Verwaltung zugestimmt werden. Die Verwaltung weist hierbei auf den Beschluss unter TOP 17 aus der Sitzung vom 04.03.2021.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf „Neubau eines Wohnhauses und einer Garage“ auf Fl.-Nr. 1337/5 Gemarkung Geltendorf, Akazienstr. 2 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Der Bauantrag wird gem. des  am 04.03.2021 gefassten Grundsatzbeschluss  behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Abbruch der Scheune am bestehenden Wohnhaus - Anbau eines Wohnhauses mit Carport an bestehendem Wohnhaus, Fl.-Nr. 48 Gemarkung Geltendorf, Dorfstraße 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 2.3

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Abriss einer ehem. Scheune und an seiner Stelle der Anbau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 48, Gemarkung Geltendorf in der Dorfstraße 16.

Das Grundstück liegt nicht im Umgriff eines Bebauungsplans, wodurch sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB beurteilt.

Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils liegt, sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.

Im Flächennutzungsplan wird die Umgebung als Mischgebiet dargestellt.

Die Grundstücksfläche misst 920 m². 
Die Grundfläche des Neubaus misst 114 m². Das bestehende Wohnhaus weist eine Fläche von 202,20 m². Insgesamt wird somit eine Fläche von 316,38 m² überbaut. Zzgl. aller nach § 19 Abs. 4 BauNVO ermittelten Flächen (Zugang/Stellplätze, Carport, Terrasse, Schuppen) wird somit eine GRZ von 0,5 erzielt. Dieser Wert fällt unter den in der BauNVO vorgeschriebenen Wert (hier: 0,6).

Die erforderlichen Abstandsflächen werden – gem. der gemeindlichen Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe – eingehalten.

Beantragt wird die Abweichung hinsichtlich der Stellplatzsatzung der Gemeinde Geltendorf für den Carport an der Unteren Dorfstraße. Gemäß § 2 Pkt. 8 ist für Garagen ein Stauraum von 3,0 m einzuplanen. Hiervon weicht der geplante Carport ab:

  • Der Stauraum beträgt 2,17 m. 
  • Der Abstand des Daches bis zur Grundstücksgrenze mißt 0,80 m
  • Der Abstand des Tragwerkes (Stützen) bis zur Grundstücksgrenze mißt 1,30 m.

Der Antragsteller begründet dies wie folgt:
Die Zufahrt in den Carport erfolgt westlich des Grundstücks an der Unteren Dorfstraße. Diese Straße ist eine wenig befahrene Straße, die primär von Anwohnern genutzt wird. Durch die extra breite Planung  wird das problemlose Ein- und Ausparken gewährleistet. Durch die offene Gestaltung  ist die Sichtachse nach Süden unverstellt; in die Straße kann problemlos eingesehen werden.  Richtung Norden wird die Sichtachse bereits durch die Bepflanzung auf dem Nachbargrundstück eingeschränkt.  Weder verschlechtern noch verbessert sich die Situation durch den Carport. 
Der Carport soll mit einem ca. 3m breiten begrünten Flachdach versehen werden. Hintergrund hierfür ist, die versiegelte Fläche anteilig zu reduzieren und mit entsprechender Bepflanzung Tieren Lebensraum zu schaffen. 


Aus Sicht der Verwaltung  kann dieser Abweichung zugestimmt werden. Hinsichtlich des vorgeschriebenen Stauraums von 3 m gibt es in der umliegenden Nachbarschaft bereits Abweichungen, die als Bezugsfälle herangezogen werden können:

  • Pfarrer-Unsinn-Straße 16
  • Heckenweg 5


Auch sonst empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Bauvorhaben  fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse  bleiben gewahrt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf  Abbruch der Scheune am bestehenden Wohnhaus - Anbau eines Wohnhauses mit Carport an bestehendem Wohnhaus, Fl.-Nr. 48 Gemarkung Geltendorf, Dorfstraße 16 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB wird erteilt. Der beantragen Abweichung zu § 2 Pkt. 8 der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Isolierte Befreiung zur Einfriedung auf Fl.-Nr. 184 Gemarkung Geltendorf, Römerstr. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Eigentümerin des Grundstücks Fl.-Nr. 184, Gemarkung Geltendorf, Römerstraße 7 begehrt eine neue Einfriedung entlang der Römerstraße. 

Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Geltendorf – Bairafeld“, Verz.-Nr. 1.22 (2. Änderung). Unter Ziffer 8.7 wird festgesetzt, dass entlang der öffentlichen Flächen nur Holzzäune mit senkrechter Lattung bis max. 1 Meter zugelassen sind.

Die Eigentümerin begehrt anstelle der Holzausführung eine Metallausführung. Die Höhe von 1 Meter wird eingehalten.

Aufgrund der zahlreichen Abweichungen und Befreiungen zu den Einfriedungsvorgaben in Gemeindegebiet ist eine Versagung auch im Sinne der Gelichbehandlung schwierig. Daher schlägt die Verwaltung vorliegend vor, dem Befreiungsantrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Einfriedungsfestsetzung Ziffer 8.7 des Bebauungsplanes „Geltendorf – Bairafeld“, Verz.Nr. 1.22 (2. Änderung) auf dem Flurstück 184, Gemarkung Geltendorf, Römerstraße 7 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Isolierte Befreiung zur Nutzung der Vorgartenfläche (Eierverkaufshütte) auf Fl.-Nr. 90 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Antragsteller begehrt auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 90, Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 16 die Errichtung einer kleinen Verkaufshütte für Eier aus der eigenen Hühnerhaltung. Der Eierstand misst in seiner Grundfläche ca. 1,8m x 1,8m x 2,8m (L/B/H) und soll an der Südostgrenze zur Straße hin aufgestellt werden. Der Abstand zur Straßenbegrenzung beträgt 1m bis 1,5m.

Für dieses Flurstück greift der Bebauungsplan „Geltendorf – Riedgasse“. Die vom Antragsteller vorgesehene Fläche wurde als Vorgartenfläche festgesetzt, die von jeglicher Bebauung und Ablagerung freizuhalten ist (Ziffer 7.2). Aus diesem Grund beantragt er eine isolierte Befreiung von dieser Festsetzung.

Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen zu diesem Befreiungsantrag erteilt werden. Bei der Aufstellung einer solchen Hütte ist insbesondere darauf zu achten, dass das notwendige Sichtfeld aus der neben der geplanten Hütte bestehenden Zufahrt auf die Kreisstraße nicht zu stark eingeschränkt wird. Ein von der Ortsmitte kommendes Fahrzeug muss in einem Abstand von 3m vom Fahrbahnrand ab der Einmündung der Moorenweiser Straße gesehen werden können. Das sollte auch mit einem Abstand von 1m weiterhin möglich sein. Seitens des Straßenbaulastträgers besteht vorliegend Einverständnis mit der Bitte um Beachtung der Grundstücksgrenze.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Vorgartenfläche unter Ziffer 7.2 des Bebauungsplanes „Geltendorf – Riedgasse“ auf dem Flurstück 90 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstraße 16 nach Art. 65 BayBO behandelt. Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen muss nachgewiesen werden. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Isolierte Befreiung zur Teilung der Fl.-Nr. 1601/8, Gem. Geltendorf, Drosselweg 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – nördlicher Teil“ (Verz.-Nr. 1.02) Ziffer 4.3 Mindestgrundstücksgröße:
Der Antragsteller möchte sein Grundstück teilen lassen, nach Teilung soll das Grundstück 490 m² groß sein, im Bebauungsplan sind jedoch mindestens 500 m² vorgeschrieben.

Eine Abweichung der Ziffer 4.3 des Bebauungsplanes um 10 m² berührt die Grundzüge der Planung nicht. Da ohnehin der gesamte Umgriff von Geltendorf Süd (südlicher Teil und nördlicher Teil) gegenwärtig überplant wird, um eine Nachverdichtung zu erzielen – folglich auch die Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße – schlägt die Verwaltung vor, diesem Befreiungsantrag zuzustimmen.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich Mindestgrundstücksgrösse Ziffer 4.3 des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – südlicher Teil“ Verz.-Nr. 1.02 behandelt und stimmt diesem für das Grundstück Fl.-Nr. 1601/8, Gem. Geltendorf, Drosselweg 8, zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Ausweisung der Schlossstraße als verkehrsberuhigten Bereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beratend 6

Sach- und Rechtslage

Anregungen von Anliegern der Schlossstraße in Kaltenberg haben als Gegenstand den voraussichtlichen Mangel an Parkplätzen in der Schlossstraße durch den Neubau bei Hausnummer 9 sowie das normalerweise jährlich beantragte Halteverbot der Straße während der Ritterspiele, damit die einfahrenden Versorgungsfahrzeuge wie auch Rettungsfahrzeuge die Schlossstraße weiterhin problemlos als Anfahrtsstraße nutzen können. Als Lösung bietet sich neben einem dauerhaften Parkverbot auch die Ausweisung als „verkehrsberuhigter Bereich“ der gesamten Straße an. Neben der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 7 Km/h entfällt auch die Möglichkeit, auf der Straße auf nicht gekennzeichneten Flächen zu parken.

Die Verwaltung befürwortet die Ausweisung dieser Straße als „verkehrsberuhigter Bereich“.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Ausweisung der Schlossstraße als „verkehrsberuhigten Bereich“ zu beschließen. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, ein Konzept zur Ausweisung von gekennzeichneten Parkflächen zu erarbeiten.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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7. Grundschule Geltendorf - Fenstersanierung: Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Die Fensterelemente(Unterseite) sind auf der Westseite stark verwittert und auf den anderen Seiten auch zu ertüchtigen. Es fehlen teilweise die Abdeckschienen der Fensterflügel. Griffe, Verriegelungen und Scharniere sind zu schmieren und gängig zu machen. Der Fäulnisschutz ist zu erneuern.

Aufwand:
  • Imprägnierung, Grundierung, Lackierung, Austausch der Dichtungen(Unterseite).
  • Flügelabdeckschienen und Öffnungsbegrenzen erneuern bzw. neu montieren.
  • Beschläge überprüfen und einstellen.
  • Festverglasungselemente anschleifen, Fäulnisschutz Grundieren, Lackieren        
  • Flügelabdeckschienen nachträglich montieren, Silikonieren
  • Mögliche Regiekosten

Kostenschätzung (brutto):
Gesamtkosten ca. 16.000,00 € 
Plus Regiekosten ca. 2.000,00 €

Beschluss

Die Gemeinde wird ermächtigt die Sanierungsmaßnahme auszuschreiben. Sofern die  Ausschreibung im Rahmen der Kostenschätzung von 18.000,00 € brutto (zuzüglich max. 10%) liegen, wird der Bürgermeister ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Antrag Eigentümer Fl.-Nr. 1653/2, Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 73 für Hausanschlüsse über das gemeindliche Grundstück, Fl.-Nr. 1652, Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beratend 8

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer plant im hinteren Bereich des Flurstücks 1653/2, Gemarkung Geltendorf ein EFH zu errichten. Das Grundstück ist erschlossen. Wegen der sehr langen Entfernung zur Bahnhofstraße (ca. 90-100m Leitungslänge) bittet er um die Möglichkeit die Hausanschlüsse Kanal und Trinkwasser von der Schulstraße aus über das Flurstück 1652, Gemarkung Geltendorf (Rathaus) zu verlegen und das Nutzungsrecht dinglich zu sichern. Dadurch würden sich die Kosten für den Eigentümer stark reduzieren.

Von der Schulstraße aus über Flur 1652, Gemarkung Geltendorf ergeben sich ca. 65m Leitungslänge. Auch die Tiefbauarbeiten mit Pflasterarbeiten (Hofbereich Bahnhofstr. 73) würden sich reduzieren. Unter Umständen wären auch andere Sparten wie Telefon und Strom günstiger zu verlegen.

Ohne auf ein genaues Angebot zugreifen zu können, wird eine Ersparnis von ca. 35-40% erwartet.

Verkehrstechnisch ist eine Baustelle in der Schulstraße zu vermeiden. Die Anschlussverzweigung im vorderen Bereich des Flurstücks würde nahe der Bahnhofstrasse ohne Verkehrsstörung möglich sein.

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag auch aufgrund der Beeinträchtigung des gemeindlichen Grundstücks abzulehnen. Bei Zustimmung sollte zumindest eine angemessene Entschädigung vereinbart werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss stimmt der Verlegung der Hausanschlüsse (Wasser / Schmutzwasser) für Grundstück, Fl.-Nr. 1653/2, Gemarkung Geltendorf über das gemeindliche Grundstück, Fl.-Nr. 1652, Gemarkung Geltendorf nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Trinkwasser-Hausanschlüsse Bahnhofstr. 49 - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Bahnhofstraße 49 werden 3 Trinkwasser-Anschlüsse Nr. 49, 49a und 49b benötigt. Die bestehende TW-Leitung wird für die 2 neuen Gebäude verzweigt.

Zu der Maßnahme sind folgende Angebote der Firma Gistl eingegangen:

       Summe netto               Summe brutto
TW-Anschluß Nr. 49              Privatanteil        3.654,91 €        4.349,34 €
TW-Anschluß Nr. 49a            Privatanteil        3.353,63 €        3.990,82 €
TW-Anschluß Nr. 49b            Privatanteil        3.586,51 €                4.267,94 €
TW-Anschluß Nr. 49,49 a,b  Gemeindeanteil        4.104,16 €                4.883,95 €
GESAMT                                                                        14.699,21 €           17.492,05 €

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Vergabe des Auftrags an die Fa. Gistl in Höhe von insgesamt 17.492,05 € brutto aufgeteilt auf die im Sachverhalt beschriebenen vier Rechnungen zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Rückbau Hydrant Neuenstr. 9 (altes Feuerwehrhaus)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage 11.05.2021:

Für den Neubau Neuenstr. 10a ist ein Trinkwasseranschluss zu errichten. In diesem Zusammenhang soll der bestehende Hydrant gegenüber am alten Feuerwehrhaus (Nr.9) zurückgebaut und ein neuer UFH installiert werden. Der bestehende TW-Anschluss Nr. 10 wird ebenfalls zurückgebaut. Bei der Leitungssuche Ende 2020 waren bereits Erdarbeiten erfolgt, die nun in die Baumaßnahme mit aufgenommen werden.

Die Gesamtmaßnahme besteht aus folgenden Einzelaufträgen:

                     Summe netto        Summe brutto
Rückbau und Neubau Hydranten        Gemeindeanteil           9.995,73 €        11.894,92 €
Erneuerung bestehender TW-Anschluss        Privatanteil           2.826,51 €        3.363,55 €
Erneuerung bestehender TW-Anschluss        Gemeindeanteil           6.613,97 €        7.870,62 €
Stilllegung bestehender TW Anschluss        Gemeindeanteil           4.181,00 €        4.975,39 €
Erstellung TW-Zuleitung für Nr.10,10a        Privatanteil           2.841,96 €        3.381,93 €
GESAMT                 26.459,17 €        31.486,41 €

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat am 11.05.2021 die Vergabe in Höhe von 19.591,49 € beschlossen. Der Rückbau und Neubau Hydrant wurde nicht beschlossen.        

Ergänzung vom 01.06.2021:

Entsprechend der Verpflichtung im Notarvertrag muss der bestehende Hydrant am alten Feuerwehrhaus zurückgebaut werden. Er ist daher auf öffentlichen Grund zur Löschwasserversorgung neu zu erstellen. Das Angebot über 11.894,92 € ist somit ebenfalls zu beauftragen. Aufgrund des Gesamtauftrags (eine Maßnahme) soll ein neuer Beschluss gefasst werden.

Beschluss

Der Rückbau Oberflurhydrant und Neubau Unterflurhydrant wird zu Gesamtkosten von netto 9.995,73 € an die Fa. Gistl vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Die Niederschriften vom  09. März 2021, 11.Mai 2021, 12.Mai 2021 
werden ohne Anmerkungen  genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö informativ 12
Datenstand vom 22.09.2021 10:42 Uhr