Datum: 29.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 2. TEKTUR: Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Schlossstraße 9", Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / BA-Verz.-Nr.: T-568-2021-3 (vormals T-1378-2020-3 (Haus 1)
2.2 2. TEKTUR: Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Schlossstraße 9", Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / BA-Verz.-Nr.: T-567-2021-3 (vormals T-1377-2020-3) (Haus 2)
2.3 TEKTUR: Neubau eines Wohngebäudes - EFH mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, FlNr. 892/6 Gemarkung Walleshausen, Mühlanger 4
2.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bahnhofstr. 47, Fl.-Nr. 1352/32 Gemarkung Geltendorf
2.5 Einbau einer Gaube in ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus, Fl.-Nr. 1724/3 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 18
2.6 Isolierte Abweichung der Einfriedungssatzung: Begrünte Schallschutzwand an der Ulmenstraße 9, Fl.-Nr. 1336/3 Gemarkung Geltendorf
3 Neubau Haus für Kinder
3.1 Neubau Haus für Kinder: Putzarbeiten_Innenputz - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
3.2 Neubau Haus für Kinder: Stahlbauarbeiten - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
3.3 Neubau Haus für Kinder: Maler- und Lackierarbeiten_Beschichtungen- Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
3.4 Neubau Haus für Kinder: Faltwände - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
4 Grundschule Geltendorf - Sanierung
4.1 Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Gewerk Innentüren und Beschläge
4.2 Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Aufzug: Zimmerer-, Dachdeckungs- und Spenglerarbeiten
4.3 Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Gewerk Mauer- und Betonarbeiten Aufzug
4.4 Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Gewerk Trockenbau- und Abbrucharbeiten
4.5 Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Klimageräte Dachgeschoss (Mittagsbetreuung)
5 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
6 Verschiedenes

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1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

TOP 4 nö Verschiedenes der letzten BA-Sitzung: 

Zu Frage Grandl: Die LVN verlegen eine Stromtrasse zur Unterstützung der Versorgung im südlichen Bereich von Walleshausen

TOP  10 ö  Rückbau Hydrant Neuenstr. 9

Regelungen im Kaufvertrag eindeutig. Fa. Gistl hat unmittelbar nach der GR-Sitzung die Bauarbeiten begonnen, weil Teilauftrag bereits erteilt. 1. Bgm. hat den Auftrag nach Information im GR im GR erteilt, um keine weiteren Verzögerungen zu verursachen. 

Sitzungsunterlagen Baupläne: Zukünftig nur noch Sachverhalt ausgedruckt und Pläne digital?

Antwort: Herr Weiss: Bei den Sitzungseinladungen soll ein Lageplan dabei sein.
Lagepläne sind wichtig.

Information über die Kosten der Räumung des von der Gemeinde erworbenen Grundstückes „Am Bahnhof“ mittels Vorkaufsrecht:

Fa. VA Engineering, Räumung, Freilegung, Transport Material 
zur Deponie in LL, Anböschung, Aufkiesen des Geländes                         6.400 EUR

RK Umwelt, Landsberg: Entsorgung Beton- Ziegelbruch u. kontaminiertes
Erdreich:                                                        13.200 EUR

Kohlhöfer, Landsberg: Kies                                                             700 EUR

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

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2.1. 2. TEKTUR: Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Schlossstraße 9", Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / BA-Verz.-Nr.: T-568-2021-3 (vormals T-1378-2020-3 (Haus 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 23.02.2021 ö beschließend 2.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 2.1
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beschließend 3.1

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten, drei Garagen (Doppelgarage und Einfachgarage) sowie fünf Stellplätzen. Das Baugrundstück hat eine Größe von 1.910 m². Das geplante Mehrfamilienhaus hat eine Grundfläche von 11,40 m x 15,99 m sowie östlich und westlich je einen Erker mit 5,00 m x 2,25 m. 
Die Wandhöhe beträgt 5,9 m. Das Gebäude ist mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 37° geplant. Im Obergeschoss werden an der Südseite zwei Balkons errichtet.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das verfahrensbetroffene Grundstück Fl.Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. 

Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Als Art der baulichen Nutzung sieht der Flächennutzungsplan nur im vorderen Bereich gemischte Baufläche vor. Im hinteren Teil des Grundstücks, der von der Bebauung betroffene wäre, ist Fläche für die Landwirtschaft vorgesehen. 
Die Erschließung des Gebäudes kann über die Schlossstraße gesichert werden.

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig, da der größte Teil des Gebäudes in der Fläche für die Landwirtschaft liegen würde. Eine Privilegierung des Vorhabens ist nicht ersichtlich. 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung
Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO). Dies prüft die Bauaufsichtsbehörde im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 Satz 1 BayBO. Die Bauaufsichtsbehörde hört nach Art. 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO diejenigen Stellen, deren Beteiligung durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist. Die Beteiligung ergibt sich aus § 36 BauGB, wonach über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 und § 35 im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden wird. 
Das Einvernehmen darf nur aus einem Grund, welcher sich aus § 34/ § 35 BauGB ergibt, versagt werden. Da dies bei der Errichtung des Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg der Fall ist, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass keine bauordnungsrechtliche Beurteilung durch die Gemeinde stattfindet. 

In seiner Sitzung am 13.09.2018 erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum o.g. Bauvorhaben aus genannten Gründen nicht.

Der Vorgang wurde am 26.09.2018 mit einer entsprechenden Stellungnahme an das zuständige Landratsamt weitergeleitet. 

Im Februar 2019 hielt die Gemeindeverwaltung Rücksprache mit dem Landratsamt. Dieses teilte mit, dass der Genehmigung nichts entgegenstünde, da die Außenbereichsregelung vorliegend nicht zuträfe. Folglich könne das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Außerdem teilte das LRA mit, dass das gemeindliche Einvernehmen im Zweifelsfall von diesem ersetzt werden könnte.

In seiner Sitzung am 14.02.2019 wurde nichtsdestotrotz das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Begründet wurde dies damit, dass sich der Baukörper teilweise im Außenbereich befände.

Mit Schreiben vom 28.11.2019 teilt nunmehr das Landratsamt nach ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie einer Ortseinsicht folgendes mit:

Das Bauvorhaben liegt in dem Bereich, auf welchem zuvor die Hofgebäude standen bzw. im Innenhof des Anwesens und führt die einzeilige Bebauung westlich der Schlossstraße fort. Die Lage des MFH ist dabei fast vollständig dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Lediglich der Erker auf der Westseite sowie die nordwestliche Gebäudeecke ragen in den Außenbereich hinein. Dies ist allerdings unschädlich, da eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht erkennbar ist (§ 35 Abs. 2 BauGB).

Die geplante Höhenentwicklung ist nach den Feststellungen des Landratsamtes bei einer Ortseinsicht westlich der Schlossstraße vorhanden. Insofern ist eine Einfügung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gegeben. Auch die übrigen Tatbestandsmerkmale des § 34 Abs. 1 BauGB sind erfüllt, sodass das Vorhaben zugelassen werden kann.

In Anbetracht dieser Rechtslage wird nunmehr der Sachverhalt dem Gemeinderat erneut vorgelegt mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass das Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen versagt werden darf (§ 36 Abs. 2 S. 1 BauGB) und bei rechtswidriger Versagung ersetzt werden kann (§ 36 Abs. 2 S. 3 BauGB, Art. 67 Abs. 2 BayBO). Das Schreiben gilt gem. Art. 67 Abs. 4 S. 1 BayBO als Anhörung.

Im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB i.V.m. Art. 65 BayBO zum Bauvorhaben „Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg“ erteilte der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf sodann sein Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag (BA-Verz.-Nr. B-1179-2018-3).

Nunmehr reicht der Bauherr einen Tekturantrag ein und gibt hierbei folgende Änderungen an:

  • Der Hobbyraum im Kellergeschoss wird umgenutzt zur Wohnung (Nr. 6) mit dem Einbau von zusätzlichen Fenstern sowie für die 6. Wohneinheit ein Abstellraum im Kellergeschoss.

  • Anstelle der 2 Garagen, Errichtung von 3 Garagen sowie Änderung der Dachform der Garagen

  • Bei der Einzelgarage an der südlichen Grenze wird die Länge der Garage verkürzt von 6m auf 5,50m sowie die Dachform geändert

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Versagungsgründe vor. Auch die erforderlichen Stellplätze für die 6. Wohnung sind nachgewiesen. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Folgender Beschluss wurde getroffen:

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück „Schlossstraße 9“, Fl.-Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / T-1378-2020-3 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.


Es ist zwingend notwendig, darauf hinzuweisen, dass der Bauherr und die Bewohner die Immissionen vom benachbarten Grundstück und des Eigentümers des Veranstaltungsgeländes im Rahmen des Bebauungsplanes Schlossgelände zu dulden haben

Nunmehr wurde ein zweiter Tekturplan beim Landratsamt eingereicht.

Folgende Änderungen haben sich gegenüber dem zuletzt genehmigten Antrag ergeben:

  • Änderung Höhenverhältnis von der Straße zum Gebäude

  • Bei der Eingangstüre entfällt das Dach beim Vorsprung; der Vorsprung verläuft nun durchgehend bis Unterkante Dach.

Hierfür wird eine Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO beantragt. Dieser regelt, dass sich Abstandsflächen nicht überdecken dürfen.

Vorliegend überlappen sich diese wie folgt:
  • Traufseite Nord von Haus 1 und Traufseite Süd von Haus 2
  • Durch den Eingangsanbau von Haus 1 mit Traufseite von Haus 2
  • Vorbau/Balkon Westseite von Haus 2 mit Traufseite Nord von Haus 1

Dies erfordert auch die Zustimmung der Abweichung von der gemeindlichen Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe. 

Nach Durchsicht der Unterlagen stellt die Verwaltung fest, dass sich die Abstandsflächen insgesamt um etwas über 3m² überlappen:
  • Balkon Westseite von Haus 2 mit Traufseite Nordwest von Haus 1: ca. 2m²
  • Traufseite Südwest von Haus 2 mit Traufseite Nordwest von Haus 1: ca. 1,2m²

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Versagungsgründe vor. Wand- und Firsthöhe bleiben unverändert, es werden an der Kubatur keine Änderungen vorgenommen. Die Überlappung der Abstandsflächen als auch die Abweichung der gemeindlichen Satzung über Abstandsflächentiefen kann zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den 2. Tekturantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (Haus 1) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück „Schlossstraße 9“, Fl.-Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / T-568-2021-3 nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Es ist zwingend notwendig, dass der Bauherr und die Bewohner die Immissionen vom benachbarten Grundstück und des Eigentümers des Veranstaltungsgeländes im Rahmen des Bebauungsplanes Schlossgelände zu dulden haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. 2. TEKTUR: Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Schlossstraße 9", Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / BA-Verz.-Nr.: T-567-2021-3 (vormals T-1377-2020-3) (Haus 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.09.2018 ö beratend 3.1
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.02.2019 ö beratend 4.9
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.01.2020 ö beratend 4.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.01.2020 ö beratend 4.1
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 2.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten, drei Garagen (Doppelgarage und Einfachgarage) sowie fünf Stellplätzen. Das Baugrundstück hat eine Größe von 1.910 m². Das geplante Mehrfamilienhaus hat eine Grundfläche von 11,36 m x 15,99 m sowie östlich und westlich je einen Erker mit 4,99 m x 1,88 m. 
Die Wandhöhe beträgt 6,55 m. Das Gebäude ist mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 35° geplant. Im Obergeschoss werden an der Südseite zwei Balkons errichtet.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das verfahrensbetroffene Grundstück Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. 

Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Als Art der baulichen Nutzung sieht der Flächennutzungsplan nur im vorderen Bereich gemischte Baufläche vor. Im hinteren Teil des Grundstücks, der von der Bebauung nicht betroffen wäre, ist Fläche für die Landwirtschaft vorgesehen. Die Erschließung des Gebäudes kann über die Schlossstraße gesichert werden.

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, da der größte Teil des Gebäudes in der bebaubaren Fläche liegen würde. 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung
Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO). Dies prüft die Bauaufsichtsbehörde im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 Satz 1 BayBO. Die Bauaufsichtsbehörde hört nach Art. 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO diejenigen Stellen, deren Beteiligung durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist. Die Beteiligung ergibt sich aus § 36 BauGB, wonach über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 und § 35 im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden wird. 
Das Einvernehmen darf nur aus einem Grund, welcher sich aus § 34/ § 35 BauGB ergibt, versagt werden. Da dies bei der Errichtung des Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg nicht der Fall ist, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass keine bauordnungsrechtliche Beurteilung durch die Gemeinde stattfindet. 

In seiner Sitzung am 14.02.2019 erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum o.g. Bauvorhaben nicht. Begründet wurde dies damit, dass sich der Baukörper teilweise im Außenbereich befindet.

Der Vorgang wurde am 20.02.2019 mit einer entsprechenden Stellungnahme an das zuständige Landratsamt weitergeleitet.
Mit Schreiben vom 28.11.2019 teilt nunmehr das Landratsamt nach ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie einer Ortseinsicht folgendes mit:

Das betroffene Grundstück war bisher mit einer aufgegebenen landwirtschaftlichen Hofstelle bebaut. Das Hauptgebäude wies die Geschossigkeit E+1 auf. Anstelle dieser Hofgebäude soll nun ein Mehrfamilienhaus mit der Geschossigkeit E+1+D entstehen. Das Mehrfamilienhaus liegt in dem Bereich, auf welchem bisher die Hofgebäude standen bzw. im Innenhof des Anwesens und führt die einzeilige Bebauung westlich der Schlossstraße fort. Die Lage des Mehrfamilienhauses ist dabei fast vollständig dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Lediglich der Erker auf der Westseite ragt in den Außenbereich hinein. Dies ist allerdings unschädlich, da eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht erkennbar ist (vgl. § 35 Abs. 2 BauGB). 

Aus diesen Gründen hat die Gemeinde Geltendorf mit Beschluss vom 11.01.2018 das Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage betreffend die Errichtung eines Dreispänners auf dem Baugrundstück erteilt, wobei die Westwand dieses Gebäudes dieselbe Lage aufweist wie die Westwand des nunmehr beantragten Bauvorhabens.

Die geplante Höhenentwicklung ist nach den Feststellungen des Landratsamtes bei einer Ortseinsicht westlich der Schlossstraße vorhanden. Insofern ist eine Einfügung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gegeben. Auch die übrigen Tatbestandsmerkmale des § 34 Abs. 1 BauGB sind erfüllt, sodass das Vorhaben zugelassen werden kann.

In Anbetracht dieser Rechtslage wird nunmehr der Sachverhalt dem Gemeinderat erneut vorgelegt mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass das Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen versagt werden darf (§ 36 Abs. 2 S. 1 BauGB) und bei rechtswidriger Versagung ersetzt werden kann (§ 36 Abs. 2 S. 3 BauGB, Art. 67 Abs. 2 BayBO). Das Schreiben gilt gem. Art. 67 Abs. 4 S. 1 BayBO als Anhörung.

Im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB i.V.m. Art. 65 BayBO zum Bauvorhaben „Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg“ erteilte der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf sein Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag (BA-Verz.-Nr. B-25-2019-3).


Nunmehr reicht der Bauherr einen Tekturantrag ein und gibt hierbei folgende Änderungen an:

  • Der Hobbyraum im Kellergeschoss wird umgenutzt zur Wohnung (Nr. 6) mit dem Einbau von zusätzlichen Fenstern sowie für die 6. Wohneinheit ein Abstellraum im Kellergeschoss.

  • Anstelle 3 Stellplätze, Errichtung von 3 Garagen, sowie Änderung der Dachform der Garagen

  • Ergänzung bzw. Nachtrag zur Nord/Ostseite Grenze:
Im genehmigten Plan falsches Maß, nicht 5,50m sondern 5,25m (wie dargestellt im genehmigten Lageplan)

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Versagungsgründe vor. Auch die erforderlichen Stellplätze für die 6. Wohnung sind nachgewiesen.  Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.


Folgender Beschluss wurde getroffen:

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück „Schlossstraße 9“, Fl.-Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / T-1377-2020-3 (Haus 2) nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Es ist zwingend darauf hinzuweisen, dass der Bauherr und die Bewohner der Wohneinheiten die Immissionen vom benachbarten Grundstück und des Eigentümers des Veranstaltungsgeländes im Rahmen des Bebauungsplanes Schlossgelände zu dulden haben.


Nunmehr wurde ein zweiter Tekturplan beim Landratsamt eingereicht.

Folgende Änderungen haben sich gegenüber dem zuletzt genehmigten Antrag ergeben:

  • Änderung Höhenverhältnis von der Straße zum Gebäude

  • Bei der Eingangstüre entfällt das Dach beim Vorsprung; der Vorsprung verläuft nun durchgehend bis Unterkante Dach.

Hierfür wird eine Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO beantragt. Dieser regelt, dass sich Abstandsflächen nicht überdecken dürfen.

Vorliegend überlappen sich diese wie folgt:
  • Traufseite Nord von Haus 1 und Traufseite Süd von Haus 2
  • Durch den Eingangsanbau von Haus 1 mit Traufseite von Haus 2
  • Vorbau/Balkon Westseite von Haus 2 mit Traufseite Nord von Haus 1

Dies erfordert auch die Zustimmung der Abweichung von der gemeindlichen Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe. 

Nach Durchsicht der Unterlagen stellt die Verwaltung fest, dass sich die Abstandsflächen insgesamt um etwas über 3m² überlappen:
  • Balkon Westseite von Haus 2 mit Traufseite Nordwest von Haus 1: ca. 2m²
  • Traufseite Südwest von Haus 2 mit Traufseite Nordwest von Haus 1: ca. 1,2m²

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Versagungsgründe vor. Wand- und Firsthöhe bleiben unverändert, es werden an der Kubatur keine Änderungen vorgenommen. Die Überlappung der Abstandsflächen als auch die Abweichung der gemeindlichen Satzung über Abstandsflächentiefen kann zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den 2. Tekturantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (Haus 2) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück „Schlossstraße 9“, Fl.-Nr. 963 Gemarkung Kaltenberg / T-567-2021-3 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Es ist zwingend notwendig, dass der Bauherr und die Bewohner die Immissionen vom benachbarten Grundstück und des Eigentümers des Veranstaltungsgeländes im Rahmen des Bebauungsplanes Schlossgelände zu dulden haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. TEKTUR: Neubau eines Wohngebäudes - EFH mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, FlNr. 892/6 Gemarkung Walleshausen, Mühlanger 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 2.3
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.09.2021 ö beschließend 2.9

Sach- und Rechtslage

Seit dem Jahr 2000 wird die Errichtung eines Wohngebäudes auf Fl.-Nr. 892/6 Gemarkung Walleshausen, Mühlanger 4 begehrt. 
Erstmalig wurde der hierzu entsprechende Bauantrag mit Datum vom 02.01.2001 genehmigt. Die Genehmigung wurde seither mehrfach verlängert (s. TOP 5.3 vom 23.02.2017).

2016 stellte der Planer die Frage, ob der Mindestabstand zum westlich angrenzenden Fehlbach von 5m auf 4,8m verringert werden könnte. Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag in seiner Sitzung am 11.08.2016 (s. TOP 9.7) nicht zu (Abstimmungsergebnis: 9:6). Konkret begründet wurde dies nicht.
Eigentümer des Gewässerabschnitts (Fl.-Nr. 50/1) sind die der Uferflurstücke. Folglich ist der Grundstückseigentümer des Flurstücks 892/6 Gemarkung Walleshausen unterhaltspflichtig. 

Nunmehr reicht der Bauherr einen Tekturantrag ein. 
Das Grundstück misst 887 m².
Es soll ein Wohngebäude mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichtet werden. Die Grundfläche des Gebäudes misst 235,03 m². Zuzüglich der Stellplätze und des Zufahrtsbereiches erzielt das Bauvorhaben eine GRZ von 0,46. Die GFZ liegt bei 0,39. 
Das Haus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30°. Der First verläuft nordsüdlich, die Firsthöhe liegt bei 8,985 m.

Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die endgültige Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit trifft das Landratsamt Landsberg am Lech.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben gemäß der Kriterien nach § 34 BauGB ein. Allerdings möchte die Verwaltung ausdrücklich darauf hinweisen, dass die beiden Terrassen (Süd + Ost) weit in den Gewässerrandstreifen reichen.

Naturschutz-Belange sind jedoch hiervon nicht tangiert, da das Verbot, im naturnahen Bereich fließender Gewässer (Gewässerrandstreifen 5m) nur für die freie Natur gilt. Die „freie Natur“ kann sich nicht auf ein Grundstück im innenliegenden Bereich nach § 34 BauGB befinden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.-Nr. 892/6 Gemarkung Walleshausen, Mühlanger 4 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bahnhofstr. 47, Fl.-Nr. 1352/32 Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 2.4

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück 1352/32 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 47 wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage begehrt.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße usw. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Das Grundstück wurde geteilt. Der Zufahrtsbereich wurde dem hinterliegenden Grundstück zugesprochen.

Das nach der Vermessung neu entstandene Grundstück mißt 494 m². 
Die Grundfläche des Wohnhauses mißt 116,34 m². Mit Zufahrt, Garage und Gartenhütte wird eine GRZ von 0,4 erzielt. Die GFZ liegt bei 0,462. 
Das Haus erhält zwei Vollgeschosse mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 20°.  Die Wandhöhe mißt 5,98m, die Firsthöhe liegt bei 7,685m.

Die Abstandsflächen werden eingehalten. Für die auf die Zufahrtsfläche fallende Abstandsflächentiefe wurde eine Abstandsflächenübernahmeerklärung eingereicht.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Das  Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1352/32 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 47 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.5. Einbau einer Gaube in ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus, Fl.-Nr. 1724/3 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 2.5

Sach- und Rechtslage

einer Gaube in ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus in Petzenhofen 18 im Ortsteil Petzenhofen, Fl.-Nr. 1724/3 Gemarkung Walleshausen.

Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße usw. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Umgebungsbebauung weist bereits einige Gauben auf. Die Abstandsflächentiefe wird eingehalten.
Versagungsgründe kann die Verwaltung für das vorliegende Vorhaben nicht erkennen. Daher schlägt sie vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die endgültige Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit trifft das Landratsamt Landsberg am Lech

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag für die Errichtung einer Gaube in ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus auf Fl.-Nr. 1724/3 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 18 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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2.6. Isolierte Abweichung der Einfriedungssatzung: Begrünte Schallschutzwand an der Ulmenstraße 9, Fl.-Nr. 1336/3 Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 2.6

Sach- und Rechtslage

Für das Flurstück 1336/3 Gemarkung Geltendorf, Ulmenstr. 9 wird die Errichtung einer begrünten Schallschutzwand in einer Höhe von 2 m. Das Gerüst besteht aus einem Holz/Heraklith-Unterbau mit Rankgitter. Die Begrünung soll beidseitig mit Rankpflanzen erfolgen. 

Begründet wird der Bedarf dieser Schallschutzwand zum Schutz vor Lärm und Abgasen bzw. Feinstaub. Der Antragsteller zählt etwa 700 Fahrzeuge pro Tag in Richtung Süd-Ost.

Für die Verwirklichung ist eine isolierte Abweichung der gemeindlichen Einfriedungssatzung notwendig. Abgewichen wird von § 2 Abs. 4 in dem geregelt ist, dass Einfriedungen an der Straßenfront eine Gesamthöhe von 1,10m – gemessen von der Geländehöhe am Fahrbahnrand – nicht überschritten werden dürfen.

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Antrag abzulehnen. In der Sitzung am 06.05.2021 beschloss der Gemeinderat zum einen die Ulmenstraße als auch die Erlen- und Weiherstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Zum anderen wurde beschlossen, die Ulmenstraße in die Überwachung des fließenden Verkehrs aufzunehmen und weiters die Aufstellung von Verkehrsüberwachungsgeräten vorzunehmen. 

Folglich  ist zu erwarten, dass die Zahl der durchfahrenden Fahrzeuge sinkt und damit auch die Entstehung von Feinstaub. Der Wohnfrieden bleibt hierdurch gewahrt.

Die Begründung des Antragstellers ist nicht hinreichend. Hinsichtlich des Feinstaubs (Abgase) kann als Nachweis keine detaillierte Massen-/Mengenkonzentration (Partikelanzahl/cm³), die durch einen Feinstaubsensor gemessen werden kann, vorgelegt werden. 

Auch steht die Ulmenstraße in puncto Lärmbelästigung, Abgase und Feinstaub in keinem vergleichbaren Verhältnis zur vielbefahrenen Staatstraße ST2054 (Schwabhauser Straße), an der die Errichtung derartiger Mauern zulässig und nachvollziehbar wäre, um den Wohnfrieden und die Gesundheit der Anwohner zu wahren. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Abweichung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung für die Errichtung einer begrünten Schallschutzwand in Höhe von 2m gem. Art. 65 BayBO behandelt. Dem Antrag wird nicht entsprochen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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3. Neubau Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö 3
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3.1. Neubau Haus für Kinder: Putzarbeiten_Innenputz - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 3.1

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Innenputzarbeiten ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

310_PUTZARBEITEN 

INNENPUTZ
Innenputzarbeiten im EG sowie 1.OG.
ca. 360 m² Kalkzement- / Kalkgipsputz; Putzgrund: Beton / Kalksandstein

Ausführungszeitraum: 
Anfang Oktober 2021

Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 14.850,- Euro brutto zu rechnen.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Innenputzarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 14.850,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Neubau Haus für Kinder: Stahlbauarbeiten - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 3.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 25.01.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Stahlbauarbeiten ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

311_STAHLBAU (SCHLOSSER)

STAHL-AUSSENTREPPE vom EG zum 01.OG
Treppenlänge 8m
Treppengeländer/Handläufe 20 m
Fassadenrinnen 75 m

Ausführungszeit:
Treppe und Fassadenrinnen Oktober/November 2021
Innengeländer Januar 2022

Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 34.350,- Euro brutto zu rechnen

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Stahlbauarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 34.350,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Neubau Haus für Kinder: Maler- und Lackierarbeiten_Beschichtungen- Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Beschichtungsarbeiten ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

313_MALER- UND LACKIERARBEITEN 

BESCHICHTUNGSARBEITEN innen im EG sowie 1.OG.
Erstbeschichtung ca. 2000 m² 
Erstbeschichtung von Stahlzargen ca. 50 Stück
Untergrund: überwiegend Gipsfaserplatten

Ausführungszeit:
Dezember 2021- Januar 2022

Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 18.600,- Euro brutto zu rechnen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Beschichtungsarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 18.600,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.4. Neubau Haus für Kinder: Faltwände - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 3.4

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder soll die Faltwand ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

316_FALTWÄNDE

BEWEGLICHE TRENNWÄNDE/FALTWÄNDE
1 Stück, ca. 25 m
Bewegliche Trennwände/Faltwände mit 2 einflügeligen Türen

Ausführungszeitraum:
Deckenschiene einbauen: Anfang Dezember 2021
Einbau der Faltwand: Anfang Februar 2022        

Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 33.000,- Euro brutto zu rechnen

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Stahlbauarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 33.000,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Grundschule Geltendorf - Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö 4
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4.1. Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Gewerk Innentüren und Beschläge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 4.1

Sach- und Rechtslage

LV 307 INNENTÜREN/BESCHLÄGE

LV-Kurzbeschreibung:

INNENTÜREN UND BESCHLÄGE
Einbau von ca. 7 Innentürelementen aus Holz, davon 4 Elemente mit Brandschutz-/Rauchschutzanforderungen, Einbau überwiegend in Beton-/Mauerwerks-/Trockenbau-Montagewände
Nachrüsten/Austausch von Obentürschließern, Einbau von Fingerklemmschutz, sonstige Beschlagarbeiten

Ausführungszeitraum:

Sommerferien/ Herbstferien 2021

Gewerkschätzung brutto:

41.200,- Euro

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Innentüren und Beschläge inkl. der beschriebenen Arbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 41.200,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.2. Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Aufzug: Zimmerer-, Dachdeckungs- und Spenglerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 4.2

Sach- und Rechtslage

LV: 311 DACHDECKUNGSARBEITEN AUFZUG

LV-Kurzbeschreibung:

ZIMMERER- DACHDECKUNGS- UND SPENGLERARBEITEN
Abbruch Dachüberstand (Ziegeldeckung) inkl. Sparren & Pfetten ca. 2,5m²
Abbruch Dachausschnitt inkl. Sparren & Pfetten ca. 10m²
Dacherhöhung über Aufzugschacht ca. 10m² einschließlich Wiedereindeckung mit Dachziegeln und Verblechungsarbeiten        

Ausführungszeitraum:

September/ Oktober 2021

Gewerkeschätzung brutto:

25.000,- Euro

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die Dachdeckungsarbeiten Aufzug auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 25.000,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.3. Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Gewerk Mauer- und Betonarbeiten Aufzug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 4.3

Sach- und Rechtslage

LV: 312 MAUER- UND BETONARBEITEN AUFZUG

LV-Kurzbeschreibung:

MAUER- UND BETONARBEITEN AUFZUG
Erweiterung Aufzugschacht im Dachgeschoss Mauerwerkswand ca. 10 m², Erstellen von 2 Türdurchbrüchen, Abdichtung Aufzugsunterfahrt von außen, diverse Anpassungs- und Beiputzarbeiten

Ausführungszeitraum:

Durchbrüche Sommerferien 2021, Rest September/ Oktober 2021

Gewerkeschätzung brutto:

12.500,- €uro        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die Mauer- und Betonarbeiten Aufzug auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 12.500,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.4. Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Gewerk Trockenbau- und Abbrucharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 4.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 15

Sach- und Rechtslage

LV: 315 TROCKENBAU UNTERDECKEN KIGA

LV-Kurzbeschreibung:

TROCKENBAU- UND ABBRUCHARBEITEN
Demontage und Wiedereinbau abgehängter Akustikdecken aus Holz, Austausch der Akustikdämmung aus Mineralfasermatten
Ausführung im Untergeschoss, ca. 200m² Akustik Holzlamellen Decke mit Unterkonstruktion. Erstellen von etwa 17m² Gipsfaser-Montagewänden, Erstellen von Öffnungen in bestehende Trockenbauwände

Ausführungszeitraum:

Sommerferien 2021

Gewerkeschätzung brutto:

19.200,- Euro        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die Trockenbau-  und Abbrucharbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 19.200,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.5. Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Klimageräte Dachgeschoss (Mittagsbetreuung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 4.5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö 10.2

Sach- und Rechtslage

LV: 405 KLIMAGERÄTE DACHGESCHOSS

LV Kurzbeschreibung:

KLIMAGERÄTE
Einbau von 3 Klimageräten im Dachgeschoss (Mittagsbetreuung) einschließlich Außenmodul auf Satteldach

Ausführungszeitraum:

Sommerferien 2021

Gewerkeschätzung brutto:

12.000,- Euro        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss ermächtigt die Verwaltung die Klimageräte für das Dachgeschoss inkl. Einbau auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 12.000,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.  

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, bis weitere Details über das Kosten-Nutzenverhältnis und die Dimensionierung vorliegen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

       

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö informativ 6

Sach- und Rechtslage

Dachsanierung Alter Wirt:
Aufgrund der Abstimmung mit dem Denkmalschutz konnte die Ausschreibung der Dachsanierung Alter Wirt erst im Mai erfolgen (Fertigstellungstermin: 15.09.2021). Trotz Anfrage bei 17 Firmen wurde kein Angebot eingereicht. Da nach Aufhebung der Ausschreibung und Nachfrage bei den Firmen auch für eine Verlängerung des Ausführungszeitraums auf Ende Oktober aufgrund der Auslastung keinen Wettbewerb verspricht, wird vorgeschlagen, die Maßnahme auf das Frühjahr 2022 zu verschieben. Vorteil hierbei wäre, dass mehr Firmen an der Ausschreibung teilnehmen können, der Alte Wirt in 2021 ungestört den Betrieb laufen lassen kann und die gesamte Maßnahme inkl. der sonstigen Maßnahmen optimalerweise in einem Zug durchgeführt werden kann. Die Ausschreibung soll nach den Sommerferien durchgeführt werden, in der Hoffnung, dass sich bis dahin außerdem die Preise für Baumaterial wieder etwas normalisiert haben.


In-Kraft-Treten Baulandmobilisierungsgesetz:
u.a. Erweiterung Vorkaufsrechte siehe Schreiben des Bayerischen Gemeindetags anbei

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 11:02 Uhr