Datum: 08.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Konzept Bauhof
5 Schönauer Ring, Kaltenberg - Sanierung Tragschicht + Erstellung Deckschicht
6 Feuerwehrhaus Kaltenberg- Einrichtung einer Kleiderkammer im Dachgeschoss Grundsatzbeschluss zur Vergabe der Trockenbauarbeiten und der Bodenbeschichtung
7 Beschaffung eines Notstromaggregates für die neue Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung Geltendorf - erneute Behandlung
8 Kindertagesbetreuung
8.1 Kindergartenordnung Gemeindlicher Kindergarten und Hort ab September 2021
8.2 Mittagsverpflegung Kindergarten und Hort 2021 - 2023 mit Verlängerungsoption bis 2024 - Ausschreibung- und Ermächtigungsbeschluss (erneute Behandlung)
8.3 Kath. Kindertagesstätte "Zu den Hl. Engeln"; Geltendorf Antrag auf Gartensanierung / Umgang mit Betriebskostenüberschüssen
8.4 Interimskindertageseinrichtung der Lebenshilfe; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2021 und Defizit 2020
9 Nutzungsänderung Alte Schule Walleshausen, Fl.-Nr. 545, Gemarkung Walleshausen zum September 2021
10 Grundschule Geltendorf
10.1 Grundschule Geltendorf - Aufzugarbeiten - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
10.2 Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Klimageräte Dachgeschoss (Mittagsbetreuung)
11 Neubau Haus für Kinder
11.1 Neubau Haus für Kinder; Erschließung des Grundstückes-Mehrkosten-
11.2 Neubau Haus für Kinder: Trockenbauarbeiten - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
11.3 Neubau Haus für Kinder: Estricharbeiten - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
11.4 Neubau Haus für Kinder: Bodenbelagarbeiten- Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
11.5 Neubau Haus für Kinder: Fliesen- und Plattenarbeiten-Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
11.6 Neubau Haus für Kinder: Tischlerarbeiten-Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
12 Baustelle Geltendorf, Bahnhofstr. 49, 49a, 49b - Trinkwasserhausanschlüsse
13 Externe Vergabe Aufstellung Haushalt 2021 und Jahresrechnung 2020 Abwasserzweckverband - Kostenübernahme durch Gemeinde
14 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
15 Verschiedenes

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Straßenausbaubeitrag Bahnhofstraße:
Erstattungsanspruch der Gemeinde gegenüber dem Freistaat in Höhe von 127.928,90 €. Bei einzelnen Vorausleistungsbescheiden gegenüber den Grundstückseigentümern wurden höhere Vorausleistungen erhoben, als Beitrag für das Grundstück anfällt.

Beschluss hierzu vom 17.06.2021:

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorausleistungen, die den tatsächlichen auf das Grundstück entfallenen Beitrag übersteigen, in Höhe des Unterschiedsbetrages auch ohne gesetzliche Verpflichtung zurückzuzahlen.

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:




Überwachung ruhender Verkehr
Wie uns der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (KDZ) mitgeteilt hat, wurde bereits schon letztes Jahr in einer Verbandssitzung einstimmig beschlossen, dass die Mitglieder des ruhenden Verkehrs künftig verpflichtet sind mindestens 5 Überwachungsstunden / Monat zu beauftragen. 
Der KDZ bittet uns nun, dass wir die 5 Stunden / Monat (Kosten: Überwachungsstunde 30 €/h, Sachbearbeitung 6 €/Fall) beauftragen, da wir ansonsten als Mitglied des ruhenden Verkehrs austreten müssten. 
Für die erste Zeit der Überwachung können erstmal sog. „gelbe Karten“ (Zeitraum können wir bestimmen) verteilt werden. Damit werden die Bürger darüber informiert, dass künftig auch der ruhende Verkehr überwacht wird. 
Wenn keine Einwände bestehen, würde die Gemeinde am morgigen Freitag, den 09.07.2021 die Beauftragung erteilen. Ein Gemeinderatsbeschluss hierfür ist nicht notwendig. Ein Beschluss wäre nur für den Austritt als Mitglied für den ruhenden Verkehr notwendig.

Notwendigkeit des Rückbaues von nicht oder selten benutzten Trinkwasserhausanschlüssen und  Rückbau von Stichleitungen zu Hydranten u.a. 

In der BA-Sitzung vom 8.6.21 wurde von Mitgliedern des BA angeregt, dass die Notwendigkeit  des Rückbaues von stillgelegten Hausanschlüssen erklärt wird. Herr Billig trägt vor.
Wir müssen uns an die Trinkwasserverordnung halten. Daher müssen auch beispielsweise Hydranten, aus denen nichts mehr entnommen wird zurückgebaut werden müssen. Totleitungen müssen zurück genommen werden. entweder Rückbau oder alle drei Tage spülen. Überlegung, ob diese Stellen nach Prioritäten geordnet in Angriff genommen werden sollten.


Kindergartenanmeldung
Durch die Einrichtung einer Krippengruppe mit 12 Kindern unter 3 Jahren in der Alten Schule Walleshausen  ab September 2021 konnte allen Eltern ein Platzangebot gemacht werden. Da aufgrund der räumlichen Möglichkeiten nur eine Betreuung bis maximal 14 Uhr angeboten werden kann, wurden die Plätze teilweise auch nicht angenommen. Zum September sind aktuell noch 3 Plätze in der Interimskrippengruppe frei. Kindergartenkinder können alle aufgenommen werden. Lediglich den Nachrücker im Laufe des Kindergartenjahres wurde noch kein Platz zugesagt, da die Eröffnung des neuen Kinderhauses noch nicht 100 %ig für März 2022 gesichert ist. Eventuell könnten diese Kinder im Gemeindekindergarten aufgenommen werden, wenn die Personalsituation es zulässt.

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4. Konzept Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.11.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 5
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Für den Bauhof sowie den Bereich Wassermeister Schönauer Ring ist es empfehlenswert, einige Maßnahmen durchzuführen, die die Organisation, Effektivität, Modernisierung sowie die Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitsvorgaben betreffen. Dazu liegt eine Übersichtsskizze der BV bei.

1.Beschaffung von 2 Salzsilos

Beim jetzigen Verfahren bzgl. des Winterdienstes Räumen und Streuen, entsteht bei der Anlieferung von Streusalz durch Abkippen vor der Lagerhalle ein unnötiger Aufwand die Lagerhalle mittels Radlader zu füllen. Weiterhin gibt es bei kurzfristigen Nachlieferungen Terminprobleme beim Lieferanten für diese Art der Anlieferung(Kipp-Fahrzeuge). Der Einsatz mittels Befüllung von Silos ist fast zum Standard geworden, was sich auch auf den Preis auswirken kann.
(Bedarf Streusalzvorrat ca. 100 t Verwendung von 2 Silos a 48 t)

2.Verbundene Baumaßnahmen Salzsilos

Zur Belieferung der Salzsilos ist es erforderlich den Schwerlastverkehr zu ermöglichen. Dazu wird eine Fahrspur durch den Bauhof erstellt, die ein günstiges Befüllen der Salzsilos ermöglicht. Weiterhin müssen Fundamente für die Montage der Silos erstellt werden. In Zuge dieser Baumaßnahme sollen die Anschlüsse an den bestehenden Asphaltbereich erstellt werden bzw. notwendige Ausbesserungen oder Ergänzungen durchgeführt werden.

3.Lagerplatz Materialien(Boxen)

Für die Zwischenlagerung von Materialien(Grünschnitt, Asphalt, Bauschutt, Kies, Splitt, Holz, ...)ist der Einsatz von Lagerboxen(Betonwände, flexible Boxengröße) sinnvoll. Dieses Material muss teilweise beprobt werden und Belastungen/Verunreinigungen dürfen bis zur Entsorgung nicht ins Erdreich/Grundwasser gelangen. Ein Container für Verladen Grünschnitt wird zus. benötigt.

4.Wassermeister

Die Koexistenz von Bauhof und Wassermeister bzw. die Lagerung von vor Verunreinigung und Verkeimung zu schützenden Materialien der Wasserversorgung(W-Zähler, Armaturen, Dichtungen, Trinkwasserrohren, …) entspricht in dieser Anordnung in keinster Weise der für uns bindenden Trinkwasserverordnung. Dazu wurde diskutiert und ist vorgeschlagen, den Bereich Wassermeister in den angrenzenden Feuerwehrstadl zu verlegen.

Es wird empfohlen diese Maßnahme so schnell wie möglich durchzuführen.

In der Zwischenzeit müssen entsprechende Aktionen durchgeführt werden um Verunreinigungen vorzubeugen.





5.Sicherheit

a. Die Räume des Bauhofs im 1. OG des Gebäudes verfügen über keine Fluchtwege für den Fall, dass es im Gebäude brennen sollte(Halle). Dazu ist es notwendig eine Fluchttreppe aus dem Küchenbereich heraus zu installieren.
Allgemein soll der Bauhofbereich brandschutztechnisch untersucht werden und entsprechende, zwingend notwendige Maßnahmen eingeleitet werden.

b. Der Bereich Bauhof ist zurzeit nach außen nicht gesichert, d.h. es existiert kein Zaun. In der Vergangenheit sind nur wenige Zugriffe/Diebstähle vorgekommen. Es wird empfohlen den gesamten Bauhofbereich unter Berücksichtigung der externen Mieter/Nutzer einzufrieden und mit 2 Toren zu versehen.

c. Parkplätze/Stellplätze
Zurzeit existieren keine ausgewiesenen Parkbereiche für die KFZ der Mitarbeiter bzw. Besucher. Dazu sollen für 5 PKW einfache Stellplätze errichtet werden damit diese vor Zulieferern und Bauhoffahrzeugen „sicher sind“.


Kostenschätzung

Zu 1 Salzsilos(2 stck)
Typ GFK-Schüttgutsilo Größe 40 m³ (48 to Salz), Silo- Ø=3,0 m                        66.500,00 EUR
Unterfahrgestell DBxDH 3,5x4,0 m, Stahl, verzinkt, Höhe ca. 11.490 mm

Zu 2 Baumaßnahmen zu 1
Fundamente                                                                                24.000,00 EUR
Fahrspur(750 m2)                                                                        72.000,00 EUR
Angleichung Asphalt, RW Entwässerung                                                30.000,00 EUR                                                                                                        
Zu 3 Lagerplatz Materialien(Boxen)
Lagerbereich Betonfläche(1.000 m2)                                                 100.000,00 EUR Container Grünschnitt                                                                12.000,00 EUR

Zu 4 Wassermeister
Erwerb/Verrechnung Feuerwehrstadl                                                  120.000,00 EUR
Einrichtung/Umzug/Ausbau Büro/Werkstatt Wassermeister                         35.000,00 EUR

Zu 5 Sicherheit
Fluchttreppe, Parkplätze, Zaun/Tore, Beleuchtung, Brandschutz                         30.000,00 EUR

Unvorhergesehenes ca.                                                                 10.000,00 EUR                        
Zus. Planerischen Tätigkeiten / Kosten entsprechend HOAI ca.                           6.500,00 EUR                                

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, Ausschreibungen für die Beschaffung der Salzsilos (1.) inkl.  Fundamente, Fahrspur, Angleichung Asphalt und Entwässerung (2.) vorzubereiten. Die entsprechenden Leistungsverzeichnisse sollen in einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden. Für diesen Aufwand werden 192.500 EUR benötigt. Im Haushalt sind nur 135.000 EUR als Ansatz enthalten. Es werden 57.500 € zus. benötigt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000,- € brutto einen geeigneten Fachplaner zu beauftragen, das Bauhofgebäude hinsichtlich Brandschutz zu überprüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Schönauer Ring, Kaltenberg - Sanierung Tragschicht + Erstellung Deckschicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 5
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Der Ausbau des Schönauer Rings Nr. 24 a-f wurde nicht fertiggestellt – es fehlt die Asphalt-Deckschicht.  Während der Jahre ohne Deckschicht wurde der Unterbau der herausstehenden Kanaldeckel und Einläufe durch das ständige Befahren  beschädigt. Diese Schächte müssen im Zuge dieser Maßnahme instandgesetzt werden.


Kostenschätzung

Asphalt fräsen (Fläche, an Einbauten und Randzeilen), Binder- und Deckschicht herstellen, Verbund und Höhenangleichung. - Sanierung 5 von 7 Schächten – Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung.

Schätzkosten incl. Planung: 110.000,00 € brutto

Es  ist zu empfehlen, diese Maßnahme in Verbindung der Bau- und Planungs-Maßnahme „Konzept Bauhof“ – Salzsilos und Fahrspur  durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Endausbau des Schönauer Rings im Bereich Nr. 24 a-f incl. Sanierung der Schächte zu obigen Schätzkosten in Höhe von 110.000,00 EUR. Die Verwaltung wird beauftragt das Projekt auszuschreiben und die Planung mit dem Bauhof-Konzept / Salzsilos zu koordinieren.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Feuerwehrhaus Kaltenberg- Einrichtung einer Kleiderkammer im Dachgeschoss Grundsatzbeschluss zur Vergabe der Trockenbauarbeiten und der Bodenbeschichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Im Haushalt 2021 wurden unter der Haushaltsstelle 1300.003.94000 / Hochbaumaßnahmen Feuerwehrhaus Kaltenberg für den Ausbau des Dachgeschosses 10.000 € eingestellt.
Das Dachgeschoss soll zukünftig für die gemeindlichen Feuerwehren als zentrale Kleiderkammer dienen.
Nach genauer Planung und Kostenberechnung werden folgende Kosten (brutto) bestimmt.
Trockenbauarbeiten         10.100,00 €
Einbau einer Brandschutztüre T30        1.800,00 €
Malerarbeiten                1.600,00 €
Beschichtung des Bodens                5.900,00 €
Gesamtsumme brutto        19.400,00


Es sind in den Kosten des Trockenbaus folgende Leistungen enthalten:
150 m² Gipskartondecke inkl. Traglattung ohne Wärmedämmung
22 lfm Kniestockabschluss
70 lfm Anschluss an der Giebel- und Innenwand
10 Sanitärdurchdringungen einbinden in die Gipskartondecke
1 pausch. Materialtransport und LKW Kran

Es sind in den Kosten der Brandschutztüre folgende Leistungen enthalten:
Ausbauen der Zimmertüre, abfahren und entsorgen
Lieferung und Einbau einer T30 Brandschutztüre inkl. Drücker und Türschließer
(Die T30 Türe war bereits Auflage im Genehmigungsplan von damals)

Es sind in den Kosten der Malerarbeiten folgende Leistungen enthalten:
150 m² Deckenfläche mit Tiefengrund vorbehandeln
150 m² Deckenflächen mit Dispersionsfarbe 2x deckend streichen
1 pausch Sichtholz schützen

Die Malerarbeiten würden von der Feuerwehr übernommen werden. Kosten (~400-500 €) für Farbe und Zubehör müsste die Gemeinde übernehmen. Somit müssen die Malerarbeiten nicht ausgeschrieben werden.

Es sind in den Kosten der Bodenbeschichtung folgende Leistungen enthalten:
1 pausch Bauseitigen Estrich schleifen und absaugen
1 pausch Vorbereitete Estrichfläche 2x deckend mit Sikafloor streichen
1 pausch Dehnfugen aufschneiden, reinigen und verfugen

Durch die von der Feuerwehr zugesagten Malerarbeiten bleibt eine Gesamtsumme von brutto 17.800,00 € und somit Mehrkosten von 7.800 € zu den angesetzten Kosten im Haushalt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt den Ausbau des Dachgeschosses zur Kleiderkammer für die gemeindlichen Feuerwehren zu.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 17.800,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. 
Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren

Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von voraussichtlich maximal 8.580,-€ (inkl. max. 10%) brutto wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Beschaffung eines Notstromaggregates für die neue Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung Geltendorf - erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 7
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Nach Beschluss vom 04.03.2021 wurde die Ausschreibung an die Anbieter vorbereitet.

Es wurden wie bereits bekannt Fördergelder bewilligt.

Während der Beschaffungsmaßnahme erhielten wir von der Förderstelle LFU am 08.06.2021 folgende Information:

Aufgrund der Forderung des Bundesrechnungshofes über den kassenwirksamen Mittelabfluss im Bewilligungsjahr (hier: Haushaltsjahr 2021) werden Sie hiermit über den Kassenschluss 2021 informiert. Damit Ihnen die entsprechenden Fördermittel durch die Bundeskasse Weiden ausgezahlt werden können, bitten wir Sie, die Maßnahme gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen durchzuführen und uns die Rechnungen per E-Mail bis spätestens zum 30.11.2021 an o. g. E-Mail Adresse und in cc an Gerd.Haag@lfu.bayern.de zu übersenden. Als Grundlage für die Rechnungsstellung benötigen wir – neben Ihrer Rechnung – die Schlussrechnung(en) der ausführenden Firma/Firmen, die von Ihnen mittels Prüf- und Feststellungsvermerk (mit Stempel) zu versehen sind. Hinweis: Bei Übersendung der Rechnungen zu einem späteren Zeitpunkt kann eine Auszahlung der Fördermittel vermutlich nicht mehr stattfinden, da diese nach derzeitigem Kenntnisstand zum 31.12.2021 verfallen und nicht mehr zur Verfügung stehen.

Nach Beschluss vom 04.03.2021 (KW 9) – können wir bei min. Lieferzeit von 40 Kalenderwochen diesen Termin nicht einhalten. Früheste Lieferung in der KW 49/50 Mitte Dezember. Es wurde in der Kommunikation mit der LFU beantragt diesen Termin 30.11.2021 zu verlängern, was nicht möglich ist.
 

Beschluss

Am Beschluss vom 04.03.2021 wird in Kenntnis des Schreibens der LFU vom 03.02.2021 festgehalten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Beschaffung des Notstromaggregats durchzuführen. Sofern sich das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 73.805,25 € netto (zuzüglich max. 10 %) bewegt, wird der Bürgermeister ermächtigt den Auftrag zu erteilen. Der Gemeinderat ist über die Vergabe zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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8. Kindertagesbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö 8
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8.1. Kindergartenordnung Gemeindlicher Kindergarten und Hort ab September 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 8.1

Sach- und Rechtslage

Die Kindergartenordnung für den gemeindlichen Kindergarten und Hort ist vom Gemeinderat zu beschließen.

Im Vergleich zur aktuellen Version (Gemeinderatsbeschluss am 06.08.2020) werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

Anpassung der Gebührensätze entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.05.2021 in den Anlagen 1 und 2. 

Für das Mittagessen wurde nur ein Angebot von jetzigen Anbieter der Metzgerei Mödl abgegeben.

Es soll wie gehabt eine Pauschale festgesetzt werden, in denen die Schließzeiten des Kindergartens bereits abgezogen werden. Die neuen Beiträge sind für das Kindergarten-Essen 
3,60 € und für das Schulkind-Essen 3,80 €. Für die Entsorgung der Speisereste ist ein Betrag von 0,10 € pro Mittagessen zu erheben, wenn man die Kosten für die Entsorgung aller zwei Wochen ins Verhältnis der Essensanzahl setzt.

Zur Berechnung der Pauschale werden folgende Rechnungen aufgeführt: 
(Es wurden die Arbeitstage, die auch zur Steuer angesetzt werden für die Berechnung verwendet.)

Kindergarten:

  • 250 Arbeitstage – 30 Schließtage (Urlaub)     = 220 Arbeitstage

  • 220 Arbeitstage x 3,60 € Essensgeld                  = 792,00 € Jahresbeitrag (alter Beitrag: 748,00 €)

  • 792,00 € : 12 Monate                                 = 66,00 € Monatsbeitrag  (alter Beitrag:  62,33 €)

  • 66,00 € : 4 (Wochen) : 5 (Arbeitstage)                  =  3,30 € Einzelbeitrag     (alter Beitrag: 3,12 €)

Auf den Einzelbetrag werden 0,10 € für die Resteentsorgung aufgeschlagen.

Der Gesamtbetrag pro Essen beträgt dann 3,40 €.

Bei Kindern die regulär kein Essen gebucht haben, sondern nur im Ausnahmefall mitessen, wird der volle Portionspreis von 3,70 € berechnet.

Der monatliche Essensbeitrag bei einer Verpflegung an 5 Tagen pro Woche würde sich im Vergleich zum aktuellen Kindergartenjahr um 4,00 €  pro Monat und im Hort um 1,00 € verringern, obwohl der Essensanbieter der Gleiche bleibt. 
Bis August wurde der zusätzliche Essensfahrer, der die Lieferung ins Untergeschoss des Kindergartens trägt an die Eltern weiter verrechnet. Da der Aufzug zu Beginn des neuen Schuljahres im September fertig gestellt sein soll, entfällt der zusätzliches Aufwand von 0,30 € pro Essen.




Schülerbetreuung:

  • 250 Arbeitstage 30 Schließtage (Urlaub)     = 220 Arbeitstage

  • 220 Arbeitstage x 3,80 € Essensgeld                  = 836,00 € Jahresbeitrag (alter Beitrag: 792,00 €)

  • 836,00 € : 12 Monate                                 = 70,00 € Monatsbeitrag  (alter Beitrag:  66,00 €)

  • 70,00 € : 4 (Wochen) : 5 (Arbeitstage)                  =  3,50 € Einzelbeitrag      (alter Beitrag: 3,30 €)

Auf den Einzelbetrag werden 0,10 € für die Resteentsorgung aufgeschlagen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Betrag auf 3,50 € festzusetzen. 

Der Gesamtbetrag pro Essen im Hort beträgt dann inklusive der Verteilung der Entsorgungskosten 3,60 €.

Bei Kindern die regulär kein Essen gebucht haben, sondern nur im Ausnahmefall mitessen, wird der volle Portionspreis von 3,90 € berechnet.

Bei den beiden Katholischen Einrichtungen werden die Personalkosten für die Küchenhilfe über den Essensbeitrag an die Eltern weiter verrechnet. Mehrere Anträge der Kirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ aus Walleshausen zur Verrechnung dieser Personalkosten im Rahmen der Defizitvereinbarung wurden im alten Gemeinderat abgelehnt. Da die Einrichtungen die Entlastung der pädagogischen Kräfte bei den zusätzlichen Arbeiten, die mit der Mittagsverpflegung verbunden sind (Geschirr abräumen, spülen, aufräumen…) als erheblich einschätzen, haben sie sich für eine Weiterverrechnung, derzeit 0,70 € pro Essen, entschieden. 

Da alle Einrichtungen vom gleichen Lieferanten beliefert werden, sollte entschieden werden, ob nicht auch die Kosten für die Küchenhilfe im Gemeindekindergarten an die Eltern weitergegeben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Anlagen 1 und 2 der Kindertagesstättenordnung für den gemeindlichen Kindergarten und Hort mit Wirkung ab 01.09.2021.

Die zusätzlichen Kosten für die Küchenhilfe gemessen an den Arbeitgeberbruttokosten bei 6 Wochenstunden werden mit 0,70 € auf den Preis pro Mittagessen umgelegt.

Der Preis pro Essen ab dem 01.09.2021 wird auf 4,10 € im Kindergarten und 4,30 € im Hort festgesetzt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8.2. Mittagsverpflegung Kindergarten und Hort 2021 - 2023 mit Verlängerungsoption bis 2024 - Ausschreibung- und Ermächtigungsbeschluss (erneute Behandlung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö 8.2

Sach- und Rechtslage

Die Submission lief bis zum 07.07.2021.

Es wurde leider nur ein Angebot abgegeben. Der Bieter wäre eigentlich auszuschließen, da die Vertragsunterlagen abgeändert wurden, da der geforderte Bioanteil von 20 % nicht erfüllt werden kann und somit nicht alle Vorgaben des Leistungsverzeichnisses erfüllt sind.

Die Vergabe wurde öffentlich übe den Zweckverband Oberland ausgeschrieben. Hier wurden keine Angebote abgegeben. Nach einer erneuten, beschränkten Ausschreibung an acht Lieferanten liegt nur ein Angebot vor, welches eigentlich nicht gewertet werden kann.
Auf nochmalige Nachfrage wurde keinerlei Interesse gezeigt, da entweder aktuell keine Belieferung von Kinderhorten oder generell neuen Kindergärten möglich ist bzw. die Vorgaben des Bioanteils nicht erfüllt werden können.

Da auch bei einer weiteren Ausschreibung mit keinen weiteren Angeboten zu rechnen ist, empfiehlt die Verwaltung, die Belieferung des gemeindlichen Kindergartens und Hortes an die Metzgerei Mödl zu vergeben.

Die Metzgerei Mödl berechnet für ein Essen im Kindergarten 3,60 € und im Hort 3,80 €.

Beschluss

Der Gemeinderat Geltendorf beschließt, die Belieferung der Mittagsverpflegung für den Gemeindekindergarten und Hort ab September 2021 an die Metzgerei Mödl, Sonnenstraße 12, 86931 Prittriching zum Preis von 3,60 € pro Kindergartenessen und 3,80 € pro Hortessen zu vergeben. 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Metzgerei Mödl einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8.3. Kath. Kindertagesstätte "Zu den Hl. Engeln"; Geltendorf Antrag auf Gartensanierung / Umgang mit Betriebskostenüberschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 8.3

Sach- und Rechtslage

Die Kath. Kirchenstiftung „Zu den Hl. Engeln“ Geltendorf beantragt die Zustimmung zur Gartensanierung Ihrer Kindertagesstätte.

Bei der jährlichen Spielplatzkontrolle wurden erhebliche Mängel an den Spielgeräten festgestellt, sodass die Sicherheit für die Kinder nicht mehr vollumfänglich gegeben ist. Geplant war, diese durch Reparatur und Austausch der defekten Teile 2020 kostengünstig zu beheben. Bei der genaueren Planung stellte sich heraus, dass die Reparatur der mittlerweile dreißig Jahre alten Ritterburg nicht mehr rentabel ist. Zudem haben sich die Sicherheitsvorschriften geändert und das Spielgerät konnte nur durch den Bestandsschutz weiterhin genutzt werden.

Bei der Begehung zusammen mit Bürgermeister, Geschäftsleitung und Kindergartenreferentin im Dezember 2020 wurde befürwortet, dass der Gartenbereich in einem Gesamtkonzept neu geplant wird.

Die notwendigen Maßnahmen, sowie die Wünsche für neue, zeitgemäße Spielgeräte wurden in einem Angebot zusammengestellt. Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 76.000,00 € brutto gerechnet.

Die Anschaffung der neuen Spielgeräte könnte auch auf die nächsten Jahre verteilt werden. Hierbei ist zu beachten, dass dafür gewisse Vor- und Untergrundarbeiten notwendig sind, die bei unterschiedlichen Bauabschnitten zu einer Kostenmehrung führen.

Es wird empfohlen, der Überarbeitung in einem Zuge zuzustimmen. Mit der Maßnahme sind keine Ausgaben der Gemeinde Geltendorf verbunden. 

Die Defizitverträge wurden im Juli 2020 neu gefasst. In § 3 Abs. 5 wurde vereinbart, dass für Überschüsse aus der Jahresrechnung einvernehmlich eine Verwendung vereinbart werden kann. Die Jahresrechnung für 2020 liegt noch nicht vor. Für 2020 sind keine überplanmäßigen Ausgaben angefallen, sodass mit keinem Defizit für 2020 zu rechnen ist.
       
Aus der Jahresrechnung 2019 hatte sich eine Überzahlung der Kommune von 87.058,20 € ergeben (80 % des Überschusses). In dieser Summe sind die Überschüsse der letzten Jahre summiert enthalten. Die genannten 87.058,20 Euro müssten somit vom Träger an die Gemeinde Geltendorf zurückgezahlt werden. Hinzu kommt ein in den letzten Jahren aufsummierter Überschuss des Trägers von ca. 30.000,00 € (20 % des Überschusses), der bei der Verrechnung der Kosten über die Jahresrechnung auch ausgeglichen wird. 

Zu berücksichtigen wäre lediglich, dass mit der neuen Defizitvereinbarung auch einer Verbesserung des Anstellungsschlüssels bis zu einem Jahresmittel von 9,5 zugestimmt wurde und dadurch ab 2021 selbst bei wirtschaftlichem Arbeiten der Einrichtung mit einem jährlichen niedrigen fünfstelligen Defizit zu rechnen ist.

Die Verwaltung empfiehlt, der Sanierung des Außenbereichs zuzustimmen, damit die Kinder diesen wieder unbeschwert und mit zeitgemäßer Ausstattung nutzen können. Auf diese Weise wird auch die wirtschaftliche Arbeit des Trägers honoriert. Da neben dem Außenbereich des im Bau befindlichen Hauses für Kinder auch der Außenbereich des Gemeindekindergartens erneuert wird, hätten alle drei in unmittelbarer Nähe befindlichen Einrichtungen einen neuwertigen Außenbereich mit besten Bedingungen für die Kinder. Nach Auskunft des Trägers soll die Erneuerung noch in 2021, spätestens 2022 erfolgen.

Bezüglich des Zustandes des Außenbereichs hatte sich im Mai auch der Elternbeirat an die Gemeindeverwaltung gewandt und dringenden Handlungsbedarf angemahnt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Sanierung der Außenanlagen der Kath. Kindertagesstätte „Zu den Hl. Engeln“, Geltendorf zu. Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung und wird bis zu einem Maximalbetrag von 76.000,- € brutto ins Defizit 2021 bzw. 2022 eingerechnet. 80 % der Investitionssumme werden über die beim Träger bestehenden  Überschüsse ausgeglichen, 20 % durch  Eigenmittel des Trägers.

Die darüber hinausgehenden Überschüsse werden entsprechend der Defizitvereinbarung zurückgefordert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8.4. Interimskindertageseinrichtung der Lebenshilfe; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2021 und Defizit 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 8.4

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 05.05.2021 hat die Lebenshilfe Landsberg den Haushaltsplan 2021 für die Interimskindertageseinrichtung in der alten Schule in Walleshausen vorgelegt.

Nach § 6 Abs. I der Kooperationsvereinbarung bedarf dieser der Zustimmung durch die Gemeinde Geltendorf.

Aufgrund der im Aufbau befindlichen Einrichtung, in Vorbereitung des Umzugs in den Neubau und insbesondere aufgrund der ungünstigen Situation im Sanitärbereich (Kinder müssen vom UG ins EG auf die Toilette begleitet werden) ist eine vorübergehend bessere Personalausstattung notwendig.

Gemäß des Beschlusses vom 01.10.2020 wird daher bis zum Wechsel in das neue Haus für Kinder das entstehende Defizit zu 100 % übernommen. Es wurde hierzu mit der Lebenshilfe Landsberg im November 2020 eine Zusatzvereinbarung geschlossen.

Für 2021 wird unter Berücksichtigung der Öffnung einer zweiten Interimsgruppe im EG in der alten Schule Walleshausen mit einem Defizit von 31.565,28 € gerechnet. 

Hinzu kommen Kosten für die Gemeinde in Höhe von ca. 20.000,00 € für die Ausstattung der zweiten Interimsgruppe. Die Beschaffung erfolgt nachhaltig, da Ausstattungs-, Spiel- und sonstigen Materialien größtenteils in den Neubau mit umgezogen werden. Möbel werden überwiegend bis zum Umzug von der Lebenshilfe Landsberg kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Vom Träger wurde außerdem mit Schreiben vom 03.05.2021 die Jahresrechnung 2020 eingereicht. Im Jahr 2020 (Eröffnung der Interimsgruppe zum November 2020) ergibt sich ein Defizit in Höhe von 6.583,20 €. Aufgrund der o.g. Zusatzvereinbarung ist dieses komplett durch  die Gemeinde Geltendorf  zu übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Haushaltsplan 2021und stimmt diesen inklusive der darin nicht enthaltenen zusätzlichen Kosten in Höhe von 20.000,00 € für die Ausstattung der zweiten Interimsgruppe im Erdgeschoss der Alten Schule in Walleshausen zu.

Außerdem nimmt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Nutzungsänderung Alte Schule Walleshausen, Fl.-Nr. 545, Gemarkung Walleshausen zum September 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 30.07.2019 ö beratend 3.1
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 01.08.2019 das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung der Alte Schule Walleshausen zum Bürgerhaus inkl. Brandschutzsanierung erteilt.

Für die Einrichtung einer weiteren Interimsgruppe einer Kindertageseinrichtung durch die Lebenshilfe im mittleren Raum im EG zum September 2021 ist nach Auskunft des Landratsamtes eine Nutzungsänderung erforderlich. Die damaligen Planunterlagen und das Brandschutzkonzept haben nach wie vor Bestand. Mit der nunmehr anstehenden Nutzungsänderung erfolgt ferner keine bauliche Veränderung am Gebäude.        

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Grundschule Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö 10
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10.1. Grundschule Geltendorf - Aufzugarbeiten - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 10.1

Sach- und Rechtslage

LV: 403 AUFZUGARBEITEN

LV-Kurzbeschreibung:

AUFZUGSANLAGE LIEFERN UND EINBAUEN
Personenaufzug über 4 Geschosse, barrierefreie Kabine (betreffend Abmessungen, Türmaße und Ausstattung Kabine), gedübelte Montage des Aufzugs, keine Einbauteile (z.B. mittels Halfenschienen in STB-Wänden)
Portaleinfassung der Aufzugstüren inkl. gelieferter Zargeneinfassungen in Edelstahl für STB-Wände

Ausführungszeitraum:

Herbstferien 2021

Gewerkeschätzung brutto:

64.300,00 €        

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Aufzugsarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 64.300,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10.2. Grundschule Geltendorf - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Klimageräte Dachgeschoss (Mittagsbetreuung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 4.5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö 10.2

Sach- und Rechtslage

LV: 405 KLIMAGERÄTE DACHGESCHOSS

LV Kurzbeschreibung:

KLIMAGERÄTE
Einbau von 3 Klimageräten im Dachgeschoss (Mittagsbetreuung) einschließlich Außenmodul auf Satteldach

Ausführungszeitraum:

Sommerferien 2021

Gewerkeschätzung brutto:

12.000,- Euro        

Weitere Details über das Kosten-Nutzenverhältnis und die Dimensionierung werden in der Sitzung vorgestellt.   

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Klimageräte für das Dachgeschoss inkl. Einbau auszuschreiben. Im Leistungsverzeichnis wird die Aufbringung Modul auf Satteldach abgeändert.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 12.000,00 € brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Neubau Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö 11
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11.1. Neubau Haus für Kinder; Erschließung des Grundstückes-Mehrkosten-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 11.1

Sach- und Rechtslage

Für die Erstellung des Wasseranschlusses wurde von der Firma Gistl GbR aus Winkl ein Angebot für den öffentlichen Bereich und den privaten Bereich abgegeben.

Die Kosten beliefen sich auf gesamt 13.450,31 € und lagen somit im Verfügungsrahmen des Bürgermeisters. Da sich während der Baumaßnahme herausstellte, dass die Wasserleitung nicht an der vorgegebenen GIS Eintragung war, musste diese gesucht werden. Die Leitung befand sich am Gehweg in der Straße „Am Graben“ und nicht in bzw. am Mittelgrünstreifen. Dies hatte Mehrkosten von 4.977,87 € brutto zur Folge.

Da die Gesamtkosten von der Firma Gistl GbR ansonsten wie gewohnt genau bzw. leicht über den Rechnungen lagen, kommt es zu einer Überschreitung des Angebotes von 3.663,06 € (27,34%).

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und bewilligt nachträglich die Beauftragung der Firma Gistl GbR aus Winkl mit der Erschließung (Wasser) des Grundstückes Fl.Nr. 1688 Gemarkung Geltendorf mit 17.113,37 € brutto.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11.2. Neubau Haus für Kinder: Trockenbauarbeiten - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 11.2

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Trockenbauarbeiten ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

307_TROCKENBAUARBEITEN 

WÄNDE UND DECKEN
ca. 1250 m² Montagewände
(Metallständer-Innenwände/Installationswände/Vorsatzschalen)
ca. 1100 m² Akustikdeckensysteme 
(ca. 850 m² Quadratrasterdecken, 250 m² Bandrasterdecken)
Deckensegel
Akustik-Baffeln
einschließlich Aussparungen/Ausschnitte

Ausführungszeitraum: 
Anfang Oktober 2021- Ende Dezember 2021

Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 208.250,- € brutto zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Trockenbauarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 208.250,00 € brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11.3. Neubau Haus für Kinder: Estricharbeiten - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 11.3

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Estricharbeiten ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

309_Estricharbeiten

HEIZESTRICH UND EPOXIDHARZBESCHICHTUNG
Estrich-, Dämmungs- und Beschichtungsarbeiten im EG sowie 1.OG

Abdichtung Bodenplatte
1060 m² Heizestrich incl. Dämmung
39 m² Epoxidharzbeschichtung
700 m² Abdichtung Bodenplatte

Ausführungszeit:
Abdichtungsarbeiten Bodenplatte Ende September 2021/ Anfang Oktober 2021
Dämmung und Estrich Ende Oktober 2021/ Anfang November 2021

Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 84.300,00 € brutto zu rechnen

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Estricharbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 84.300,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11.4. Neubau Haus für Kinder: Bodenbelagarbeiten- Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 11.4

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Bodenbelagarbeiten ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

314_Bodenbelagarbeiten

BODENBELAG ELASTISCH, TEXTIL UND PARKETT 

Bodenbelag Linoleum ca. 400 m²
Bodenbelag Kugelgarn ca. 85 m²
Bodenbelag Hochlamellenparkett Eiche ca. 245 m²

Ausführungszeit:
Januar/Februar 2022 

Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 80.500,00 € brutto zu rechnen

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Bodenbelagarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 80.500,00 € brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11.5. Neubau Haus für Kinder: Fliesen- und Plattenarbeiten-Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 11.5

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

315_Fliesen- und Plattenarbeiten

FLIESEN KERAMISCH UND NATURSTEIN

Fliesen Wandbekleidung ca. 300 m²
Fliesen Bodenbelag keramisch ca. 240 m²
Fliesen Bodenbelag Naturstein ca. 100 m², 
Sauberlauf innen und außen ca. 15 m²

Ausführungszeit:
Dezember 2021 und Februar 2022

Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 66.000,00 € brutto zu rechnen

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Fliesen- und Plattenarbeiten auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 66.000,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11.6. Neubau Haus für Kinder: Tischlerarbeiten-Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 11.6

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau Haus für Kinder sollen die Tischlerarbeiten ausgeschrieben werden.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Positionen:

312_Tischlerarbeiten

INNENTÜREN

Einbau von ca. 50 Innentürelementen aus Stahlzargen und Türen mit HPL-Schichtstoff davon 9 Elemente mit festverglastem Oberlicht/Seitenteil 
und 8 Elemente mit Brandschutz-/Rauchschutzanforderungen
Einbau überwiegend in Trockenbau-Montagewände

Ausführungszeit:
Einbau Stahlzarge Ende Oktober 2021/ Anfang November 2021
Einbau Türen Januar 2022 und Februar 2022

Kosten:
Gemäß Kostenberechnung ist mit einer Vergabesumme von 122.600,00 € brutto zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Innentüren auszuschreiben.

Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 122.600,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Baustelle Geltendorf, Bahnhofstr. 49, 49a, 49b - Trinkwasserhausanschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

In der Bahnhofstraße 49 in Geltendorf werden für einen Neubau von 2 weiteren Gebäuden neue Trinkwasserhausanschlüsse (TWH) benötigt. 

Zu der Maßnahme sind folgende Angebote der Firma Gistl eingegangen:

                    Summe brutto
Gemeindeanteil  Nr. 49   Erneuerung HA        4.883,95 € Brutto
Privatanteil         Nr. 49   Erneuerung HA        4.349,34 € Brutto
Privatanteil         Nr. 49a Neuanschluss        3.990,82 € Brutto
Privatanteil         Nr. 49b Neuanschluss        4.267,94 € Brutto
Gesamt        17.492,05 € Brutto

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe des Auftrags an die Fa. Gistl in Höhe von gesamt 17.492,05 € brutto aufgeteilt auf die im Sachverhalt beschriebenen vier Angebote zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Externe Vergabe Aufstellung Haushalt 2021 und Jahresrechnung 2020 Abwasserzweckverband - Kostenübernahme durch Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Aufgrund der unbesetzten Kämmerei-Stelle musste auch bei der Aufstellung des Haushalts des Zweckverbandes und bei der Fertigstellung der Jahresrechnung 2020 auf externe Unterstützung zurückgegriffen werden. Wie beim Gemeindehaushalt hat hierbei Herr Josef Nießl aus Allershausen unterstützt. 

Die geschätzten Kosten für die externe Unterstützung belaufen sich auf max. 15.000,00 €. In dem Satz ist inkludiert, die Teilnahme an Sitzungen und ca. 18 volle Arbeitstage à 10 Stunden. Die Zuarbeit erfolgt von den festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung. Es wird ein Stundensatz angeboten von 80,00 € zuzüglich Fahrkosten von 0,35 € pro km. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

Die Verbandsversammlung hat der externen Beauftragung in der Sitzung am 14.06.2021 zugestimmt. Da jedoch dem Zweckverband gegenüber die Personalkosten mit einer Verwaltungskostenpauschale abgerechnet werden, sind die Kosten daher von der Gemeinde zu tragen.

Entsprechend ist auch ein Beschluss des Gemeinderates notwendig. Aufgrund der guten Zuarbeit der Verwaltung wird der auftragswert aller Voraussicht nach unterschritten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Herrn Josef Nießl zu geschätzten Gesamtkosten von maximal 15.000,- Euro mit der Haushaltsaufstellung 2021 und Jahresrechnung 2020 des Abwasserzweckverbandes zu beauftragen. Aufgrund der Verwaltungskostenumlage sind die Kosten von der Gemeinde Geltendorf zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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14. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 14

Beschluss 1

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.05.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.06.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö informativ 15

Sach- und Rechtslage

Manuela Meyer:
Seit Jahresbeginn arbeitet Christian Schmid in der Bautechnik, bis jetzt haben wir ihn noch nicht kennergelernt, das wäre wichtig.
Sind Bürgerversammlungen für Herbst im September, gegebenenfalls im Freien geplant?
Wie sehen die Planungen für das Feuerwehrhaus Hausen aus?
Wegen der Paartalhalle haben wir uns letztes Mal im Mai im Bauausschuss getroffen, es gibt keinen weiteren Termin. Es sollte ein KfW Antrag gestellt werden und von der Verwaltung ein Zeitplan aufgestellt werden, wie ist der Stand?

Robert Sedlmayr:
Herr Schmid wird eingeladen.
Bezüglich der Bürgerversammlungen gibt es noch keine Infos aus dem Innenministerium. In der letzten Infektionsschutzverordnung wurden die Regelungen gelockert. Für die Kommandantenwahl letzten Montag musste ein Hygienekonzept erstellt und genehmigt werden. Es wird abgeklärt.
Die Feuerwehr Hausen hat einen Raumanforderungsfragebogen abgegeben. Der liegt beim federführenden Kommandant zur Einschätzung. Dann wird ein Architekt beauftragt und er kann ein Angebot für eine Grobkostenschätzung abgeben.
Für die Paartalhalle ist der Architekt Reitberger beauftragt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Sein Büro ist im Moment unterbesetzt durch den Ausfall einiger Mitarbeiter. Die Paartalhalle kann bei ihm im Moment nicht weiter geführt werden. Wir sind aber auf ihn angewiesen. Wenn jemand geeignete Architekten kennt, bitte Info an die Verwaltung.

Manuela Meyer:
Die Rechnungsprüfung 2020 steht noch aus, gibt es schon Termine?

Robert Lampl:
Die Jahresrechnung ist noch nicht fertig.

Manuela Meyer:
Bisher fand noch keine Ausschusssitzung des VHS- und Kulturausschusses statt, ist etwas geplant?

Robert Sedlmayr:
Geplant ist die Ehrungen lang ausgeschiedener Gemeinderatsmitglieder zu besprechen. Das steht aber nicht an obersten Priorität. Auch Vereinen sollen auffordert werden, ihre langjährige aktiven Mitglieder zu ehren.

Michael Veneris:
Aufgrund von Starkregen lösen sich die Holzstangen regelmäßig an der Uferbefestigung der Paar entlang der Paarstraße. Angeschwemmtes Material bleibt hängen. Man sollte sich Gedanken über eine dauerhafte Lösung für eine bessere Befestigung des Ufers machen. Die Maßnahme ist nicht mehr zeitgemäß. 
Die Brücke an der Bahn ist stark verwittert, insbesondere die Südseite ist stark von Pflanzen bewachsen. Am Feuerwehrhaus müsste die Brücke repariert werden.

Egon Grandl:
Ich habe mit Herrn Billig und Herrn Mayr gesprochen. Es wird in einer Notmaßnahme repariert. Der Rest erfolgt im Rahmen der Brückenprüfung.

Michael Veneris:
Es gibt einen Antrag bezüglich der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Brecheranlage. Alternativ sollten Standorte geprüft werden, Walleshausen Richtung Beuerbach oder Jedelstetten, Standorte die nichts mit Verkehr im Wohngebiet zu tun haben. Die Anzahl der Fahrten haben zugenommen. Die Geschwindigkeit wird nicht eingehalten. Die Straße ist oft beschmutzt und die Lärmbelästigung hat zugenommen. Wir sollten es nochmal diskutieren, da der Standort für uns nicht die optimale Lösung ist.

Robert Sedlmayr:
Wir hatten den Aufstellungsbeschluss gefasst. Momentan erstellt der Planungsverband Äußerer Wirtschaftraum einen ersten Entwurf. Heute wurde die weitere Vorgehensweise mit Herrn Dietsch besprochen. Es ist ausgemacht, es wird ein Antrag gestellt, dass das Gelände an das Wasser- und Kanalnetz angeschlossen werden soll. Es wird damit gerechnet, im Herbst ins Verfahren zu gehen. Es wurden Fachplaner beauftragt. Bei der Einstellung der Planungen bedeutete das deutliche Kosten für den Antragsteller. Es müsste ein Antrag bitte schriftlich mit Begründung gestellt werden.

Josef Weiß:
Das geht nicht so einfach. Ein laufendes Verfahren kann man nicht so einfach unterbrechen.
Ich denke nicht, dass wir es jetzt einfach ablehnen können. Die Grube bei uns wird rekultiviert.

Michael Kaltner:
Mir ist aufgefallen, am Klaiberfeld/ Bairafeld an den Kanaldeckeln bilden sich Risse. Wir sollten bestrebt sein, gute Straßen zu erhalten. Der Bauhof sollte die Risse begutachten und füllen. Gleiches ist auf der Straße von Geltendorf nach Hausen. Dort befinden sich Risse über die ganze Straße, deshalb sollte vor dem Winter etwas gemacht werden.

Johanna Rill:
Aufgrund der Starkregenereignisse wäre es angebracht, dass Versickerschächte ausgesaugt werden. Es gibt eine Vereinbarung mit dem Freistaat, dass einmal im Winter und die Gemeinde einmal im Herbst zur Reinigung verpflichtet ist. In Wabern beim Feldweg zur Kiesgrube der Landwirt wird beschimpft. Könnte man dort eine Begradigung machen, um den Konflikt zu befrieden?

Robert Sedlmayr:
Ich war vor Ort. In dem Bereich müssen 6 m Höhenunterschied überwunden werden.

Johanna Rill:
Das letzte Starkregenereignis war im Mai 2016. 
Wer mäht das Straßenbegleitgrün dieses Jahr?

Robert Sedlmayr:
Das hat allein der Bauhof in Auftrag. Es wurde vereinbart, dass Herr Hohenadl mäht und den Rest Herr Liegsalz macht.

Josef Weiß:
Das Problem hatten wir auch Richtung Egling, da die angelegten Schächte das Wasser nicht aufnehmen konnten.        

Datenstand vom 17.09.2021 10:05 Uhr