Datum: 20.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Bürgermeisters
2 Flächennutzungspläne
2.1 Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für Fl.-Nr. 2289/2 und TF Fl.-Nr. 2137/1 und 2138 Gemarkung Egling an der Paar
2.2 Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für Fl.-Nr. 274 Gemarkung Heinrichshofen
2.3 Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für die TF Fl.-Nr. 75 Gemarkung Egling an der Paar
3 Bebauungspläne
3.1 2. Bebauungsplanänderung "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3.2 Neuer Kinderspielplatz: Isolierte Befreiung zur Einfriedung vom Bebauungsplan "Am Metzengrasgraben", Verz.-Nr. 1.19 auf Fl.-Nr. 1686 Gemarkung Geltendorf
3.3 Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des BP "Geltendorf - Bairafeld", Verz.Nr. 1.22 (2. Änderung): Einfriedungen auf Fl.Nr. 204/6 Gemarkung Geltendorf, Am Klaiberfeld 18
4 Bauanträge
4.1 Bauvoranfrage: Umbau-/Anbaumaßnahmen am bestehenden Doppelhaus und Neubau einer Hackschnitzelanlage auf Fl.-Nrn. 1620/21 & 1620/22 Gemarkung Geltendorf, Eichenstraße 1
4.2 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Technikraum, Fl.-Nr. 1705/6 Gemarkung Walleshausen, Rosenstraße 41a
4.3 Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf Fl.-Nr. 32 Gemarkung Geltendorf, Untere Dorfstraße 22
4.4 Formloser Antrag auf Ausnahme der Anmeldung eines nichtstörenden Betriebs in der Sonnenstraße 5 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1675/9 Gemarkung Geltendorf
5 Neubau Haus für Kinder
5.1 Neubau Haus für Kinder: Putzarbeiten_Innenputz - Vergabe
5.2 Neubau Haus für Kinder: Stahlbauarbeiten - Vergabe
5.3 Neubau Haus für Kinder: Maler- und Lackierarbeiten_Beschichtungen- Vergabe
5.4 Neubau Haus für Kinder: Faltwände - Vergabe
6 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
7 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Verwaltungsstreitsache Anlieger in Petzenhofen gegen Gemeinde Geltendorf wegen isolierter Befreiung von der Einfriedungssatzung, Erstellung eines 2 m hohen Sichtschutzzaunes.         

zum Seitenanfang

2. Flächennutzungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

       

zum Seitenanfang

2.1. Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für Fl.-Nr. 2289/2 und TF Fl.-Nr. 2137/1 und 2138 Gemarkung Egling an der Paar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 2.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 16.1

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling an der Paar hat am 13.04.2021 beschlossen, für das Grundstück Fl.Nr. 2289/2 sowie für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 2137/1 und 2138 Gemarkung Egling an der Paar, am südwestlichen Ortsrand der Ortslage Egling an der Paar, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) durchzuführen. 

Die Eigentümer der ehemaligen Gaststätte bzw. Diskothek am südlichen Ortsausgang der Gemeinde möchten das aufgrund der mangelnden Nachfrage seit einiger Zeit leer stehende Gebäude des ehemaligen Gasthofes bzw. der Diskothek einer wohnbaulichen Nutzung zuführen. Bei dem überplanten Areal handelt es sich um einen Gebäudekomplex mit Stellplatzflächen, der im Rahmen der historischen Siedlungsentwicklung noch vor der unmittelbar anliegenden Bahnlinie errichtet wurde. Mit der Planung kann neben der gestalterischen Aufwertung des Gebäudekomplexes am südlichen Ortsrand auch dem stetigen Bedarf bzw. der Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen werden. Mit der 1. Änderung des rechtswirksamen FNP für das Gebiet „Ehemalige Gaststätte/Diskothek“ westlich der ST2052 wird das Änderungsgebiet künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO dargestellt. Die Erschließung der Grundstücke kann von der östlich anliegenden ST2052 aus sichergestellt werden.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Geltendorf gebeten, bis zum 06.08.2021 hierzu Stellung zu beziehen. 

Beschluss

Seitens der Gemeinde Geltendorf sind zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Egling an der Paar keine Einwände oder Bedenken vorzubringen. Auf weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für Fl.-Nr. 274 Gemarkung Heinrichshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 16.2

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling an der Paar hat am 13.04.2021 beschlossen, für das Grundstück Fl.Nr. 274 Gemarkung Heinrichshofen, am östlichen Ortsrand von Heinrichshofen, die 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Egling an der Paar durchzuführen. 

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 274 Gemarkung Heinrichshofen  beabsichtigen eine gewerbliche Entwicklung dieser unmittelbar östlich der Ortslage Heinrichshofen liegenden Fläche vorzunehmen. Das Planerisch neu zu ordnende und gewerblich zu  entwickelnde Areal ist im wirksamen FNP der Gemeinde derzeit noch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes muss zunächst der FNP in diesem Bereich geändert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten gewerblichen Entwicklung soll das ca. 1,1 ha umfassende Grundstück Fl.Nr. 274  in diesem Zusammenhang als gewerbliche Baufläche (G) ausgewiesen werden.  Die Erschließung des Grundstücks kann von der südlich bzw. östlich anliegenden Gemeindeverbindungsstraße aus sichergestellt werden.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Geltendorf gebeten, bis zum 06.08.2021 hierzu Stellung zu beziehen. 

Beschluss

Seitens der Gemeinde Geltendorf sind zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Egling an der Paar keine Einwände oder Bedenken vorzubringen. Auf weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für die TF Fl.-Nr. 75 Gemarkung Egling an der Paar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 16.3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling an der Paar hat am 13.04.2021 beschlossen, für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 75 Gemarkung Egling an der Paar, in zentraler Ortslage, die 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde durchzuführen. 

Auf einer etwa 4.000 m² umfassenden Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes Fl.-Nr. 75 soll eine wohnbauliche Entwicklung angestrebt werden. Das neu zu ordnende und wohnbaulich zu entwickelnde Areal ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde derzeit noch als Grünfläche dargestellt. Um eine künftige wohnbauliche Nutzung dieses Grundstückes im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ermöglichen zu können, muss demzufolge zunächst der Flächennutzungsplan in diesem Bereich geändert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen in der vorbereitenden Bauleitplanung wird mit der 3. Änderung des FNÜ das Änderungsgebiet nördlich der ST2052 künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO dargestellt. Die Erschließung des überplanten Areals soll über Dienstbarkeiten auf den unmittelbar südlich angrenzenden Grundstücken mit Anbindung an die Staatsstraße 2052 erfolgen. 

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Geltendorf gebeten, bis zum 06.08.2021 Stellung zu beziehen.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Geltendorf sind zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Egling an der Paar keine Einwände oder Bedenken vorzubringen. Auf weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

       

zum Seitenanfang

3.1. 2. Bebauungsplanänderung "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.09.2021 ö beschließend 5
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 16.11.2021 ö beschließend 5.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.11.2021 ö beschließend 11.1

Sach- und Rechtslage

In seiner Sitzung am 25.03.2021 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf die 2. Änderung des Bebauungsplans „Kaltenberg – Schüleinstraße“, Verz.-Nr. 3.07. Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen geeigneten Planer mit der Erstellung eines Entwurfs zu beauftragen.

Das Planungsbüro hat in Abstimmung mit der Verwaltung die Planunterlagen (Planzeichnung mit Satzungstext und Begründung) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg – Schüleinstraße“ inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg - Schüleinstraße“ durchführen zu können.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Satzung der Gemeinde Geltendorf über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg - Schüleinstraße“ in der Fassung vom 29.07.2021, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung.

  2. Zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg - Schüleinstraße“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Neuer Kinderspielplatz: Isolierte Befreiung zur Einfriedung vom Bebauungsplan "Am Metzengrasgraben", Verz.-Nr. 1.19 auf Fl.-Nr. 1686 Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 3.2

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen des Neubaus „Haus für Kinder“ auf Flurstück 1688 Gemarkung Geltendorf, Am Sportplatz musste der Kinderspielplatz weichen. Dieser wurde auf einer Teilfläche des Flurstücks 1686 Gemarkung Geltendorf aufgestellt, zwischen dem Bürgerhaus und dem Metzgrasgraben.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 beschlossen, den neu erstellten Kinderspielplatz zum Schutze der Kinder mit einem Stabmattenzauen mit 1m Höhe an der Ost-, Süd- und Westseite zu umzäunen.

Für die Umsetzung bedarf es jedoch einer isolierten Befreiung, da der Kinderspielplatz im Umgriff des Bebauungsplanes „Am Metzengrasgraben“, Verz.Nr. 1.19 liegt. Unter Ziffer 7 wird festgesetzt, dass Einfriedungen nicht zulässig sind.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der isolierten Befreiung zu Ziffer 7 des Bebauungsplanes „Am Metzengrasgraben“, Verz.Nr. 1.19 für die Errichtung eines Stabmattenzauns in Höhe von 1m gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3.3. Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des BP "Geltendorf - Bairafeld", Verz.Nr. 1.22 (2. Änderung): Einfriedungen auf Fl.Nr. 204/6 Gemarkung Geltendorf, Am Klaiberfeld 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück 204/6 Gemarkung Geltendorf, Am Klaiberfeld 18 wird entlang der öffentlichen flächen eine andere als die im Bebauungsplan vorgeschriebene Einfriedung gewünscht.

Vorliegend greift der Bebauungsplan „Geltendorf – Bairafeld“, Verz.Nr. 1.22 (2.Änderung), der unter Ziffer 8.7 festsetzt, entlang der öffentlichen Flächen nur Holzzäune mit senkrechter Lattung bis max. 1 Meter zugelassen sind.

Der Antragsteller begehrt hinsichtlich des Materials einen Metallzaun. Da er u.a. die Westseite durchgängig mit Heckensträuchern bepflanzen wird, kann zukünftig die regelmäßige Pflege eines Holzzauns ausschließlich über das Nachbargrundstück (Fl.-Nr. 204/5) erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung kann diesem Antrag zugestimmt werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Einfriedung für das Grundstück Fl.Nr. 204/6 Gem. Geltendorf gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö 4

Sach- und Rechtslage

       

zum Seitenanfang

4.1. Bauvoranfrage: Umbau-/Anbaumaßnahmen am bestehenden Doppelhaus und Neubau einer Hackschnitzelanlage auf Fl.-Nrn. 1620/21 & 1620/22 Gemarkung Geltendorf, Eichenstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 4.1

Sach- und Rechtslage

Auf den Flurstücken 1620/21 & 1620/22 Gemarkung Geltendorf, Eichenstraße 1 werden Um- und Anbaumaßnahmen am bestehenden Doppelhaus nebst eines Neubaus einer Hackschnitzelanlage begehrt. Hier wird nun eine Bauvoranfrage gestellt.

Das Flurstück unterliegt dem Bebauungsplan „Geltendorf Süd – nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03.

Die Bauherren wollen ihre Doppelhaushälfte aus energetischen und heizungstechnischen Gründen sanieren. Die ersten Entwürfe sahen im Speicher (DG) je Haushälfte eine zusätzliche Wohnung vor. Geplant war der Zugang über ein gemeinsames Treppenhaus oder einer jeweiligen Spindeltreppe. Beide Möglichkeiten hätten außerhalb der Baugrenze errichtet werden müssen. Seinerzeit erklärte die Verwaltung, dass einem derartigen Vorhaben die Grundzüge der Planung berührt seien, folglich eine Änderung des Bebauungsplanes hätte vorgenommen werden müssen, aber nicht in Aussicht gestellt werden konnte, da eine Gesamtüberarbeitung des Umgriffs ohnehin zugange war.

Hierauf wurde ein neuer Entwurf erarbeitet. Dieser sieht vor, dass jeder Baukörper innerhalb der Baugrenzen um ca. 6m verlängert und das Dach mit je zwei Zwerchgiebeln versehen wird. In jeder Haushälfte entstehen somit 3 Wohneinheiten (EG, OG + DG).
Eine Photovoltaikanlage auf beiden Haushälften ist ebenso geplant.

Die nach der gegenwärtig gültigen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze können auf den Grundstücken nachgewiesen werden.

Eine Hackschnitzelanlage soll die 6 Wohneinheiten mit Wärme versorgen. Diese soll an der südlichen Grenze des Flurstücks 1620/21 mit einer Grundfläche von 7m x 4m außerhalb des Baufensters errichtet werden. 

Der neue Entwurf überschreitet einige, insbesondere für die Grundzüge der Planung wesentliche  Festsetzungen des gegenwärtig gültigen Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03:

Festsetzungen des Bebauungsplanes
Bauvorhaben

Fl.-Nr. 1620/21
Fl.-Nr. 1620/22
Zahl der Vollgeschosse: II
Zahl der Vollgeschosse: III (DG = VG)
GRZ: 0,2
GRZ: 0,49
GRZ: 0,49
GFZ: 0,4
GFZ: 0,47
GFZ: 0,47




Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Gemeinde ohnehin den Bebauungsplan für den gesamten Umgriff zu ändern beabsichtigt, um – Zitat – diesen den aktuellen Bedürfnissen (Nachverdichtung, Wohnungsnot, usw.) anzupassen. In diesem Zuge wollen Sie erfahren, ob ihr Bauvorhaben in diesem Ausmaß den gemeindlichen Vorstellungen entspricht.

Aus Sicht der Verwaltung kann zu dieser Anfrage kein Einvernehmen erteilt werden auf Grundlage einer gemeindlichen Vorstellung, da bis dato durch das Planungsbüro am Entwurf gearbeitet wird. Über die planungshoheitlichen Vorstellungen kann erst dann diskutiert werden, wenn zumindest ein Entwurf vorliegt. Die Antragsteller sind unlängst darüber unterrichtet worden, dass die Änderung des gesamten Umgriffs einige Zeit beanspruchen wird und es bis dahin den gegenwärtigen Bebauungsplan zu beachten gilt. 

Dem Bauvorhaben kann in dieser Form kein Einvernehmen erteilt werden. Die Überschreitungen berühren die Grundzüge der Planung. Eine Nachberechnung der GRZ ist nicht möglich, da keine Unterlagen hierzu eingereicht wurden. Zudem stellt die Verwaltung fest, dass die Abstandsflächen ebenso wenig eingehalten werden:

  • Fl.-Nr. 1620/21: die Abstandsfläche des nördlichen Zwerchgiebels kommt über die Straßenmitte hinaus zum Liegen; dies bedarf einer Abweichung des Art. 6 Abs. 3 S. 2 BayBO.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf die Bauvoranfrage einer Um- und Anbaumaßnahmen am bestehenden Doppelhaus nebst eines Neubaus einer Hackschnitzelanlage  auf den Fl.-Nrn. 1620/21 + 22 Gemarkung Geltendorf,  Eichenstraße 1 und 1a nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

4.2. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Technikraum, Fl.-Nr. 1705/6 Gemarkung Walleshausen, Rosenstraße 41a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 4.2
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.09.2021 ö beschließend 2.11

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück 1705/6 Gemarkung Geltendorf, Rosenstraße 41a wird der Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Technikraum begehrt.

Das Grundstück liegt im Umgriff des Bebauungsplanes „Walleshausen – Beerenmoosgraben“, Verz.-Nr. 2.04 und misst 694 m². 

Das Gebäude inkl. Terrassen misst eine Grundfläche von 167,25 m². Das ergibt eine GRZ von 0,24. Einschließlich der zulässigen Überschreitung i.S.d. § 19 Abs. 4 BauNVO (Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen, etc.) erzielt das Bauvorhaben eine GRZ von 0,38.

Die GFZ (Geschossflächenzahl) misst 0,215 und hält damit die Vorgabe von max. 0,4 ein.

Beantragt wird eine Befreiung von § 9 des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform der Gebäude.  Unter Absatz 2 wird festgesetzt, dass die Dachneigungen der Garagen und Nebengebäude der des Hauptgebäudes entsprechen müssen. Die Dachneigung des Hauptgebäudes beträgt 42°, die der Garage jedoch nur 20°. Das Baufenster erfordert einen Anbau der Garage an das Hauptgebäude; durch das flachere Garagendach erhält das Schlafzimmer überhaupt eine bessere Belichtung. 

Beantragt wird außerdem eine Befreiung von § 11 hinsichtlich der Dachaufbauten. Maximal darf die Länge der Dachaufbauten 2/3 der Gesamtlänge des Daches und die Höhe der traufseitigen Ansichtsfläche max. 1,00 m betragen.
Folglich darf die geplante Schleppgaube eine Länge von 4,57m nicht überschreiten (Dachlänge: 13,714 m).
Für die Verbesserung der Raumsituation begehrt der Bauherr die Gauben mit einer Länge von 5m und einer Gaubenhöhe von ca. 1,50m. 

Die Stellplätze werden nachgewiesen; für den 4. Stellplatz auf dem Nachbargrundstück Fl.-Nr. 1705/5 wird eine Grunddienstbarkeit nachgereicht. 

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben einschließlich der Befreiungsanträge erteilt werden.
Eine Überschreitung der Gaubenlänge von 43cm berühren die Grundzüge der Planung nicht. Auch der Überschreitung der zulässigen Gaubenhöhe der traufseitigen Ansichtsfläche kann zugestimmt werden. Die festgesetzten, städtebaulichen Ziele werden damit nicht in Frage gestellt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag „Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Technikraum“ auf Fl.-Nr. 1705/6 Gemarkung Walleshausen in der Rosenstraße 41a nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf Fl.-Nr. 32 Gemarkung Geltendorf, Untere Dorfstraße 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 4.3

Sach- und Rechtslage

Auf Fl.-Nr. 32 Gemarkung Geltendorf, Untere Dorfstraße 22 wird die Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen begehrt.

Das Grundstück liegt nicht im Umgriff eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, weshalb sich folglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet. Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.        

Der Bauherr wünscht ein 2-geschossiges Haus mit ausgebautem Dachgeschoss, in dem er ein Arbeitszimmer oder ein 3. Kinderzimmer unterbringen kann. 

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) gekennzeichnet. Gemäß § 17 BauNVO liegt die zulässige GRZ für MI bei 0,6, die GFZ bei 1,2.

Das Grundstück mißt 572 m². Die Grundfläche des geplanten Gebäudes liegt bei 201,93 m². Zzgl. der Flächen für Garagen, Zufahrten, Stellplätze und Zugang zum Haus erzielt das Vorhaben eine GRZ von 0,55. Die GFZ liegt bei 0,87.

Die Firsthöhe des Hauses mißt 9,76m, die Wandhöhe liegt bei 6,20m. Das Haus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 34°. 

Die Abstandsflächen werden gem. der gemeindlichen Satzung eingehalten. 

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Das Bauvorhaben fügt sich ein.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf Fl.-Nr. 32 Gemarkung Geltendorf in der Unteren Dorfstraße 22 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.4. Formloser Antrag auf Ausnahme der Anmeldung eines nichtstörenden Betriebs in der Sonnenstraße 5 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1675/9 Gemarkung Geltendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 4.4

Sach- und Rechtslage

Die Firma HAVOGA Organics GmbH beantragt formlos gem. Art. 63 Abs. 3 S. 1 BayBO die isolierte Abweichung von der unter Ziffer 1 des Bebauungsplanes „Geltendorf – Schulstraße I“, Verz.-Nr. 1.05 genannten Festsetzung für die Zulassung des Gewerbes.

Die Festsetzung legt fest, dass das Baugebiet nach § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) erklärt wird.

Entsprechend der allgemeinen Zweckbestimmung des WA-Gebiets werden als zulässige Nutzungsart an erster Stelle Wohngebäude genannt. Daneben sind auch die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie die nicht störenden Handwerksbetriebe allgemein zulässig. 

Gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO können ausnahmsweise auch nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden. 

Der Antragsteller gibt an, dass ausschließlich administrative Arbeiten der Geschäftsleitung ausgeführt werden und das Wohnen in keiner Weise gestört wird. Waren- und Lieferverkehr verrichten externe Dienstleister, die deutschland- und europaweit verteilt sind. Auch Kundenverkehr soll nicht in der Sonnenstraße stattfinden. 

Die Zulassung hat lediglich den Charakter einer Meldeadresse und beeinflusst das Wohngebiet letztendlich weniger als die im Umkreis angesiedelten Steuerberater. 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden. Nachbarliche Belange sind vorliegend nicht betroffen und die Gefährdung von Sicherheit und Ordnung, als auch Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen wird nicht erkannt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Abweichung von der unter Ziffer 1 des Bebauungsplanes „Geltendorf – Schulstraße I“, Verz.-Nr. 1.05 genannten Festsetzung für die Zulassung der Firma HAVOGA Organics GmbH in der Sonnenstraße 5 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1675/9 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Neubau Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö informativ 5

Sach- und Rechtslage

       

zum Seitenanfang

5.1. Neubau Haus für Kinder: Putzarbeiten_Innenputz - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 5.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.09.2021 ö beschließend 12.2

Sach- und Rechtslage

Die  Angebotseinholung wird aufgehoben. Von 11  Firmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert waren, gab nur eine Firma ab. Das Angebot war mit  3.427,80€ (23,08%) über dem Schätzpreis (14.850€). Der Bieter hat auch nicht alle Positionen ausgefüllt. Die Arbeiten waren für Oktober geplant. Die Arbeiten werden erneut ausgeschrieben.

zum Seitenanfang

5.2. Neubau Haus für Kinder: Stahlbauarbeiten - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 5.2

Sach- und Rechtslage

Die Ausschreibung wurde vom Architekturbüro Reitberger noch nicht erstellt. Der TOP wird aufgehoben.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3. Neubau Haus für Kinder: Maler- und Lackierarbeiten_Beschichtungen- Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 5.3

Sach- und Rechtslage

Die Ausschreibung wurde vom Architekturbüro Reitberger noch nicht erstellt. Der TOP wird aufgehoben.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.4. Neubau Haus für Kinder: Faltwände - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 5.4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 29.06.2021 wurde vom Bauausschuss die Ausschreibung der Faltwände mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 33.000,00 € beschlossen.

Hierbei ist dem Planungsbüro ein Fehler passiert. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 19.657,61€ brutto.

Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 19.657,61 € bis 21.623,37€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 16.984,87€ und somit 2.672,74€ (ca. 13,6%) unter der Kostenberechnung.

Es wurde bei 5 Firmen angefragt, 1 Firmen hat offiziell abgesagt. Zum Termin wurden 3 Angebote abgegeben, die alle auch gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
19.657,61€                =        100% Kostenberechnung
16.984,87€                =        86,40% wirtschaftlichster Bieter
21.308,14€                =        108,40%
21.580,65€                =        109,78%
 
Der Auftrag geht an die Firma abopart GmbH & Co.KG aus Bad Zwischenahn zum geprüften Angebotspreis von brutto 16.984,87€.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur Informativ. 

zum Seitenanfang

6. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Grundstück-, Verkehrs- und Bauausschusses vom 16.03.2021, vom 13.04.2021 und vom 08.06.2021 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö informativ 7

Sach- und Rechtslage

  1. Bauvorhaben am Schlagberg 16 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1531/11 Gemarkung Geltendorf
„Vierspänner oder: Neubau von 4 Doppelhaushälften“

Auf der Sitzung des Bauausschusses am 16.03.2021 wurde der Bauantrag für die Errichtung von 4 Doppelhaushälften am Schlagberg 16 mit 4 Garagen und 4 Stellplätzen in Geltendorf behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan, die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Das Landratsamt hat jedoch festgestellt, dass das Bauvorhaben in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist, da es sich nicht unter Berücksichtigung der Kriterien des § 34 BauGB einfügt. In Absprache und auf Vorschlag des Landratsamtes hat der Bauherr die Pläne entsprechend geändert:

Die jeweiligen Traufseiten werden um 60cm verschmälert, die Firsthöhen verringern sich um jeweils 17,5cm.

Um das gemeindliche Einvernehmen wird gebeten.

Da das Gebäude verkleinert wurde, sind erst recht keine Versagungsgründe ersichtlich. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ zu erteilen. 

Datenstand vom 26.10.2021 16:15 Uhr