Datum: 29.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus Geltendorf
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Geltendorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anregungen der Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Bericht des Bürgermeisters
4 Friedhöfe im Gemeindegebiet
4.1 Aktuelle und zukünftige Bestattungsformen
4.2 Ausstattung Leichenhäuser
4.3 Malerarbeiten
4.4 Neuanlage Weg + Rampe Leichenhaus Geltendorf St. Stefan
4.5 Sanierung Treppenanlagen und Wege
5 Neubau Haus für Kinder
5.1 Neubau Haus für Kinder: Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten - Vergabe
6 Bauwerksprüfung -Brücken und Durchlässe- Vergabe
7 Heizöl- und Gasbestellung
8 Schülerbeförderung 2021 - 2023 inkl. Verlängerungsoption bis 2025 - Vergabe
9 Beschaffung von Luftreinigungsgeräten und/oder Lüftungsanlagen für die Grundschule und die Kindergärten im Gemeindegebiet Grundsatzbeschluss
10 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren
11 Freiwillige Feuerwehr Kaltenberg; Bestätigung des Kommandanten und seiner Stellvertreter
12 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
13 Verschiedenes
14 Grundschule Geltendorf: Brandmeldeanlage - Vergabe
15 Grundschule Geltendorf: Gewerk Trockenbau- und Abbrucharbeiten - Vergabe
16 Flächennutzungspläne
16.1 Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für Fl.-Nr. 2289/2 und TF Fl.-Nr. 2137/1 und 2138 Gemarkung Egling an der Paar
16.2 Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für Fl.-Nr. 274 Gemarkung Heinrichshofen
16.3 Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für die TF Fl.-Nr. 75 Gemarkung Egling an der Paar
17 Herstellung des Benehmens: Plangenehmigung für das Bauvorhaben "Herstellung eines eigenständigen Gebäudeteils auf Fl.-Nr. 1590/34 Gemarkung Geltendorf"

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1. Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö informativ 1

Sach- und Rechtslage

Keine Anregungen

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö informativ 2

Sach- und Rechtslage

Keine Bekanntgaben

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3. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö informativ 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat wurde von folgenden Schreiben bzw. Vorgängen in Kenntnis gesetzt:

  • Festlegung der Sitzungstermine 09-12/2021
  • Umschuldung Darlehen der KfW (Nr. 34 und 36) zum 15.08.2021 durch die BayernLabo zum Zinssatz von 0,12%

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4. Friedhöfe im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö 4
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4.1. Aktuelle und zukünftige Bestattungsformen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Im Folgenden sollen die einzelnen Bestattungsmöglichkeiten und freien Kapazitäten der einzelnen Friedhöfe im Gemeindegebiet dar- und mögliche Optionen vorgestellt werden.

Friedhof Hausen:

10 freie Plätze für Familien- oder Einzelgräber. Urnenbestattung in einem Erdgrab ist möglich.
Es gibt keine Möglichkeit für reine Urnenbestattung ohne Grabpflege.

Es könnte eine Urnenstele mit 3 oder 4 Doppelurnenkammern beschafft werden, welche dann keine Grabpflege braucht (wie bei einer Urnenwand). Sobald diese belegt ist, kann eine weitere Urnenstele daneben gestellt werden. Kostenpunkt für eine Urnenstele mit 4 Doppelkammern ca. 4.000,- Euro brutto. Zur Wahl stehen Ausführungen in Sandstein oder Edelstahl.

Standort Urnenstele nach gemeinsamer Besichtigung mit Bestattungsunternehmen links neben dem Leichenhaus.


       

Muster Urnenstele Edelstahl mit 4 Doppelurnenkammern



Urnenstele mit 3 oder 4 Doppelurnenkammern


Friedhof Walleshausen:

Es sind noch 34 Plätze für Familien- oder Einzelgrabstätten frei.
Urnenbestattung im Erdgrab ist möglich.
Die Urnenwand ist zur Hälfte belegt. Es gibt noch 11 freie Urnenwand-Plätze.

Kein Platz und kein Bedarf für weitere Bestattungsmöglichkeiten


Friedhof An der Grotte Geltendorf:

Die Urnenwand ist voll.

Es gibt viele freie Plätze für Familien- und Einzelgräber. Urnenbestattung auch im Erdgrab möglich.

Sehr viele freie Plätze für Urnenerdgräber vorhanden – bisher 2 Urnenerdgräber dort vergeben.

Es soll im Gremium die Planung einer zweiten Urnenwand diskutiert werden. Die erste Wand ist voll und wird gerade von Angehörigen angenommen, die ein Grab weder pflegen können noch wollen. Der entsprechende Platz wäre vorhanden und mit dem damals planenden Architekten grob vorbesprochen.

Außerdem würde es sich anbieten, in dem großen Baumbereich Baumbestattungen zu ermöglichen. Als ergänzendes Angebot im Gemeindegebiet wäre dies eine attraktive Alternative.


Am Friedhof an der Grotte ist darüber hinaus grundsätzlich zu entscheiden, ob die Planung für ein Leichenhaus vorangetrieben werden soll. Für ein Leichenhaus ist mit Kosten von … € zu rechnen.

Friedhof St. Stephan Alter Friedhof Geltendorf:

Es gibt 16 freie Plätze für Familien- oder Einzelgrabstätten.
Urnenbestattung in vorhandene Erdgräber möglich und viel genutzt.

Kein Platz und kein Bedarf für andere Bestattungsmöglichkeiten.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt das Aufstellen einer Urnenstele aus dem Material Sandstein mit 4 Doppelurnenkammern am Friedhof Hausen wie vorgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Ausweisung von Urnenerdgräbern am Friedhof an der Grotte in Geltendorf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung vom Bauhof zu beauftragen und vorzunehmen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, am Friedhof an der Grotte in Geltendorf eine zweite Urnenwand in Abstimmung mit dem Architekten Leitenstorfer zu planen und im Gemeinderat vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 4

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, am Friedhof an der Grotte in Geltendorf in Abstimmung mit dem Architekten Leitenstorfer das Angebot von Baumbestattungen zu planen und im Gemeinderat vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 5

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, am Friedhof an der Grotte in Geltendorf in Abstimmung mit dem Architekten Leitenstorfer die Planung für ein Leichenhaus zu erstellen und im Gemeinderat vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

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4.2. Ausstattung Leichenhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 4.2

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Begehung der gemeindlichen Friedhöfe wurden diverse Neubeschaffungen für die gemeindlichen Friedhöfe vereinbart und zum Teil ausgeführt. Es handelt sich z.B. um folgende Beschaffungen:

Dauerkerzen (je 4 St.), 
künstliche Lorbeerpyramiden (je 4 St.), 
Weihwasserschalen mit Aspergill aus Messing (je 1 St.)
Leuchterteller mit Dorn aus Messing (je 1 St.). 

Die Anschaffung (gesamt ca. EUR 6.500) erfolgt aus den für diese Zwecke im Haushalt 2021 bereitgestellten Mitteln.                

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4.3. Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 4.3

Sach- und Rechtslage

Im Verwaltungshaushalt 2021 wurden für den Unterhalt folgende Positionen aufgenommen:
Geltendorf: Putz- und Malerarbeiten 11.000€
Hausen: Putz- und Malerarbeiten 1.800€
Walleshausen: Putz- und Malerarbeiten 3.700€

 Ein schriftliches Angebot wurde bei 3 Malerfirmen angefragt. Zwei gaben ein Angebot ab.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
13.514,00€                       =        100% Kostenschätzung Haushalt 
11.184,24€                   =        83% wirtschaftlichster Bieter
13.625,50€                 =        101%

Die Malerfirma Schäffler hat zusätzlich die Putz- und Malerarbeiten der West- und Nordfassade am Leichenhaus in Hausen angeboten. Die Kostenschätzung beläuft sich auf brutto 2.323,90€ (1.952,86€ netto). 
Die Bauverwaltung hat dringend geraten, die Arbeiten zusätzlich an die Malerfirma zu vergeben.
Die gesamte Summe würde sich auf 13.508,14€ (11.351,38€ netto) belaufen. Eine Überschreitung der Haushaltsstelle ist nicht gegeben.

Die beauftragten Putz- und Malerarbeiten umfassen folgende Maßnahmen:
Geltendorf:  Friedhofsmauer (innen und außen), Leichenhaus (Innen), Innenmauern
Hausen: Leichenhaus alle Fassaden
Walleshausen: Leichenhaus (Innen)

Die Malerarbeiten wurden für brutto 13.508,14€ (11.351,38€ netto) an die Malerfirma Schäffler aus Moorenweis vergeben. 

Für 2022 sollten folgende Putz- und Malerarbeiten vorgesehen werden:
Geltendorf: Leichenhaus (außen); Treppenanlage St. Stefan
Walleshausen: Außenmauer neuer Friedhof, Leichenhaus (außen); Planung der Sanierung der alten Ziegelmauer am alten Friedhof (Nordwesten) und die südliche, westliche und nordöstliche Kirchenmauer

Walleshausen:
Der südliche überdachte Treppenaufgang (aus dem 16./17. Jahrhundert) westlich des denkmalgeschützten Ensembles des Pfarrhofes muss unter Auflagen des Denkmalschutzes richtig saniert werden. Hierzu hat sich die Verwaltung das Architekturbüro Kramer aus Weil zur Unterstützung geholt. Das Büro hat bereits mehrere Sanierungen im Bereich Kirche/ Denkmalschutz durchgeführt u.a. Weil, Penzing, Pestenacker usw..
Eine Umfangreiche Sanierung für die Trockenlegung wird nicht erfolgen, das Gelände ist schwer zugänglich für Maschinen und die Arbeiten müssten per Hand erfolgen. Das Architekturbüro hat bereits Erfahrungen mit Feuchteregulierputzen, dies wäre auch in Walleshausen angedacht, da wir keine Horizontalsperre nachträglich einbauen können. Dazu muss der gesamte Aufgang bis auf die Grundmauern freigelegt werden. 
Die Kosten würden sich laut Büro auf ca. 18.000 € brutto belaufen. Ob es einen Zuschuss vom Denkmalschutz gibt muss überprüft werden.
Das Büro Kramer hat Ihre Kosten (nach Stundenaufwand) auf ca. 6.627,35€ brutto geschätzt.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Ausschreibung diese Jahr erfolgt und die Ausführung ab Juni 2022. In der Ausschreibung sollten auch die Malerarbeiten für die Kirchenmauer (südlich – westlichen Eingang), Beinhaus und die Trennmauer alter und neuer Friedhof aufgenommen werden. Dies sind auch Maßnahmen im Rahmen des Denkmalschutzes auszuführen sind.

Was soll mit der nordwestlichen Mauer des alten Friedhofes passieren?

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen in Walleshausen zu.

Das Büro Kramer aus Weil wird gem. vorliegendem Angebot, vom 14.07.2021, in Höhe von brutto 6.627,35€ auf Stundenaufwand beauftragt die nötigen Genehmigungen mit dem Denkmalschutz abzuklären und die Bezuschussung zu prüfen.

Die Malerarbeiten an der südlichen und westlichen Friedhofsmauermauer, das Beinhaus im Süden und die nordöstliche Trennmauer sind mit im Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen.
Die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme ist dem Gemeinderat zum Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss vorzulegen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.4. Neuanlage Weg + Rampe Leichenhaus Geltendorf St. Stefan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 4.4

Sach- und Rechtslage

Im Vermögenshaushalt 2021 wurden für den Friedhof St. Stefan die Kosten des Neubaus einer Rampe, vom Leichenhaus bis Anschluss an den Bestandsweg, aufgenommen:

Geltendorf: Neue Wege und Rampe St. Stefan + An der Grotte 22.000,- € 

Die Rampe hat eine Breite von ca. 1,43m und eine Laufbreite von 1,27m ohne Leistenstein.
Nach Rücksprache mit Hr. Kurz ist diese Breite ausreichend, da die Sargträger die Stufe von 20cm nehmen können und der Sargwagen (breite um die 1,00- 1,20m) auf der Rampe fahren kann. Die Rampe wird eine Steigung von 5-max. 6% haben und somit die Vorgaben der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen erfüllen. Auf beiden Seiten werden die Leistensteine als Radabweiser (Höhe 10cm) ausgeführt. Auf ein eine Anbringung eine Handlaufes muss aus Nutzungsgründen verzichtet werden. Der anschließende Weg wird auch in der Breite der Rampe weitergeführt (ca. 9m) bis zum Bestand.

Die Verwaltung hat die Arbeiten an die Firma Heinz Steinhart aus Walleshausen in Höhe von brutto 7.825,50€ vergeben. Eine Direktvergabe von Bauleistungen bis 10.000€ netto ist bis zum 31.12.2021 befristet.

Über die Anlegung neuer Wege am Friedhof „An der Grotte“ ist die Entscheidung der neue Bestattungsformen ausschlaggeben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.5. Sanierung Treppenanlagen und Wege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 4.5

Sach- und Rechtslage

Im Verwaltungshaushalt 2021 wurden für die Reparatur der Treppenanlagen und Wege folgende Position aufgenommen:
Geltendorf: alter und neuer Friedhof 10.000€
Walleshausen: Treppen / Wege 5.000€

Bei der Besichtigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft am 12.03.2021 wurden unter anderem die Treppenanlagen bemängelt. Die Genossenschaft möchte bis zum 01.09.2021 wissen, wie es weitergeht und wann die Mängel an den Wegen und Treppen behoben wird.

Der Verwaltung liegt ein Angebot für die Treppenanlagen vor. Die Kosten für beide Treppen in Geltendorf belaufen sich auf ca. 22.000€ 
Treppenanlage im Norden der Kirche St. Stephan auf brutto 18.000€
Treppenanlage am Neuen Friedhof brutto 4.000€

Für die Herrichtung der Wege wird der Bauhof eingesetzt. Dieser wird die Arbeiten Zug um Zug ausführen. Die Fertigstellung ist bis zum 29.10.2021 geplant. 
Es werden die Wege in 
  • Geltendorf: alter und neuer Friedhof An der Grotte (Pflaster anheben und neuen Splitt auffüllen)
  • Walleshausen: im alten Teil der Friedhofsanlage (Pflaster anheben)
punktuell hergerichtet.
Für die Begradigung der Wege (Teilsanierung) an der Kirche St. Stefan wurde Kosten in Höhe von 4.500€ brutto veranschlagt. 

Die Verwaltung schlägt eine Ausschreibung der Sanierung der Treppenanlagen nach den Sommerferien 2021 vor. Die Ausführung kann nach Auftragserteilung beginnen. Die Fertigstellung ist bis Anfang Mai 2022 einzuplanen. Die Arbeiten an den einzelnen Treppenanlagen sind so zu planen, dass es im Winter keine offene Baustelle gibt und die Teppen nutzbar sind.

Sollte der Bauhof die Arbeiten nicht bis zum 29.10.2021 schaffen, sind die Arbeiten rechtzeitig an einen Garten- und Landschaftsbauer zu vergeben. Die Bauhofleitung hat dies rechtzeitig bei der Verwaltung bekannt zu geben.        

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Vorgehen zu.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die beschriebenen Sanierungsarbeiten an den Treppenanlagen auszuschreiben.
Sofern das günstigste Angebot im Rahmen der Kostenberechnung von 22.000,- Euro brutto liegt (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist im Gemeinderat zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Neubau Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö 5
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5.1. Neubau Haus für Kinder: Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 5.1

Sach- und Rechtslage

Der TOP wurde vorsorglich angelegt. Kommt es zu einer Überschreitung der Vergabesumme um mehr als 10%, muss der  Gemeinderat diese Vergabe beschließen.
Die Kostenberechnung war bei 310.000,- Euro brutto +10%.



In der Sitzung am 29.07.2021 wurde vom Gemeinderat die Ausschreibung der Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 310.000,00€ beschlossen.
Gemäß den Vorgaben des Beschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 310.000,00€ bis 341.000€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 418.409,50€ und somit 108.409,50€ 
(ca. 34,97%) über der Kostenberechnung.

Es wurde bei 7 Firmen angefragt, 4 Firmen haben offiziell abgesagt. 
Zum Termin wurde 2 Angebote abgegeben, die gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
310.000,00€                =        100% Kostenberechnung
418.409,50€                =        134,97% wirtschaftlichster Bieter
418.782,92€                =        135,09%


Beide untersuchten Angebote liegen über dem Schätzpreis- LV (310.000€ brutto).
Bezogen auf das bepreiste LV (100%) beträgt die Abweichung auf den wirtschaftlichsten Bieter 34,97%. Die Prüfung des Preisspielgels bezüglich auffälliger Einzelpositionen ergab folgendes Ergebnis:

Auffällige Einzelpositionen waren nicht ersichtlich, die Einheitspreise liegen insgesamt erheblich höher als die auf Grundlage vergangener Projekte der letzten 2 Jahre angenommen und bereits an Baupreissteigerungen angepassten Schätzpreise.
Die Wirtschaftlichkeit ist bei Beauftragung des Angebotes des Bieters gegeben. Das Angebot ist auskömmlich.

Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, so wie unangemessen hohe oder niedrige Einheitspreise konnten im Angebot des Bieters nicht festgestellt werden.
Die Überprüfung der Referenzen ergab folgendes Ergebnis: Die Projekte gemäß Referenzangeben wurden auftragsgemäß ausgeführt.
Trotz der deutlich höheren Angebotssumme im Vergleich zur Kostenberechnung und Schätzpreis-LV wird die Vergabe an die Firma DTS Dachtechniksystem GmbH & Co.KG aus Bergkirchen empfohlen., da aufgrund der derzeitigen Marktlage insbesondere bei den überproportional gestiegenen Preise für Baustoffe nicht mit günstigeren Angeboten zu rechnen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt  der Vergabe der Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten an die Firma DTS Dachtechniksystem GmbH & Co.KG aus Bergkirchen mit einer geprüften Auftragssumme von brutto 418.409,50€ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Bauwerksprüfung -Brücken und Durchlässe- Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 17.06.2021 wurde vom Gemeinderat die Ausschreibung für die Bauwerksprüfung mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 55.000,-€ beschlossen. Gemäß den Vorgaben des Gemeinderatsbeschlusses darf das Angebot vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 55.000,-€ bis 60.500,-€.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 24.490,20€ und somit 30.509,80€ (55%) unter der Kostenberechnung.

Es wurde bei 9 Firmen angefragt, 3 Firmen haben offiziell abgesagt. Zum Termin wurden 5 Angebote abgegeben, die auch gewertet werden konnten.
Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
55.000,00€        =        100% Kostenberechnung 
24.490,20€        =        45% wirtschaftlichster Bieter
42.409,22€        =        77%
45.101,00€        =        82%
46.768,19€        =        85%
108.409,00€        =      197%
Der Auftrag ging an die Firma DEKRA aus München zum geprüften Angebotspreis von brutto 24.490,20€.
Im Leistungsverzeichnis wurden bei allen Bietern auf folgende Punkte verzichtet:
Streckensicherung der DB
Untersichtgerät (Korb) für beide Bahnbrücken 
Anfallende Gebühren der Bahn

Die Leistungen werden direkt von der Bauverwaltung (Abt. Bautechnik) beauftragt.
Die Kosten werden auf ca. 14.500€ brutto geschätzt (wurde von der damaligen Beauftragung 2014 hochgerechnet mit 21%).

Durch die Vergabe an das DEKRA Büro aus München und der Hochrechnung kommen wir auf brutto 38.990,20€ und halten somit den Beschluss ein.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur informativ.

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7. Heizöl- und Gasbestellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die Flüssiggasvorräte im neuen Feuerwehrhaus gehen zu Ende. Es ist der Kauf von ca. 4.500 l notwendig.
Für die weiteren gemeindlichen Gebäude wären ca. 7.900 l notwendig, um die Tanks aufzufüllen. Zum Sitzungstag wurden mehrere aktuelle Angebote eingeholt, da es sich um Tagespreise handelt. Auf Grund eines Vertrages sind wir – außer beim neuen Feuerwehrhaus Geltendorf – an die Fa. Primagas GmbH gebunden.

Die Fa. Primagas GmbH bietet den Preis von 47,77 € / 100 Liter (Netto), 56,85 € / 100 Liter (Brutto).
Die Fa. Lechgas Energie bietet den Preis von 43,90 € / 100 Liter (Netto), 52,24 € / 100 Liter (Brutto).


Die Heizölvorräte gehen ebenfalls zu Ende. Es ist der Kauf von ca. 28.200 l notwendig. Es wurden von 4 verschiedenen Firmen aktuelle Angebote eingeholt, da es sich um Tagespreise handelt.

Die Fa. Mineralölhandel Süßmeier GmbH bietet den Preis von 56,60 € / 100 Liter (netto), 67,35 € / 100 Liter (brutto) an.        

Beschluss

Die Fa. Lechgas Energie wird mit der Lieferung von ca. 4.500 Liter Flüssiggas zum Angebot von 52,24 € /  100 Liter (brutto) zum Gesamtpreis von 2.350,80 € beauftragt (FFW Geltendorf).

Die Fa. Primagas GmbH wird mit der Lieferung von ca. 7.900 Liter Flüssiggas zum Angebot von 56,85 € /  100 Liter (brutto) zum Gesamtpreis von 4.491,15 € beauftragt (restliche gemeindlichen Gebäude).

Die Fa. Mineralölhandel Süßmeier GmbH wird mit der Lieferung von ca. 28.200 Liter Heizöl zum Angebot von 67,35 € / 100 Liter (brutto) zum Gesamtpreis von 18.992,70 € beauftragt.

Die Preise werden bis Freitag früh gehalten.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Schülerbeförderung 2021 - 2023 inkl. Verlängerungsoption bis 2025 - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö informativ 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.09.2021 ö informativ 7
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat fasste am 17.06.2021 folgenden Beschluss:

Der Beschluss vom 29.04.2021, TOP 5 wird hiermit aufgehoben. 

Der Gemeinderat genehmigt die Durchführung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung der Schülerbeförderung (Zeitraum September 2021 bis August 2023 inkl. zweimaliger einseitiger Verlängerungsoption seitens der Gemeinde Geltendorf bis längstens August 2025) an den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland wie folgt: 

km-Pauschale mit zwei Busse
Laufzeit:        2 Jahre (01.09.2021-30.08.2023)
Verlängerungsmöglichkeit:        zwei Mal (01.09.2023-30.08.2025)

Sofern das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 242.162,40 € brutto für zwei Jahre bzw. 509.146,45 € brutto inkl. des Verlängerungszeitraums (somit 4 Jahre) liegt, (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist der Gemeinderat zu informieren.




Am 16.07.2021 erfolgte die Eröffnung der eingegangenen Angebote. Es wurden „X“ Angebote abgegeben (Anzahl der angegebenen Angebote darf im gegenwärtigen Stadium nicht veröffentlicht werden).

Aktuell liegen nur die ungeprüften Summen vor. 

Eine genaue Vergabesumme kann heute nicht genannt werden, da die Prüfung noch läuft. Das Kommunale Dienstleistungszentrum KDZ Oberland in Bad Tölz ist derzeit wegen einem Komplettumbau der EDV-Anlage nicht arbeitsfähig. Es wird damit gerechnet, dass ab Montag, 2.8.2021, wieder auf die EDV-Anwendungen zurückgegriffen werden kann. 

Das genaue Ergebnis wird nach dessen Vorlage dem Gemeinderat mitgeteilt. Sofern die Ausschreibung ein Ergebnis von mehr als 10 % über der Kostenschätzung ergibt, wird der Sachverhalt dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorgelegt. Es kann unter Umständen sein, dass hierfür eine außerordentliche Sitzung einberufen werden muss. 

Beschluss

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Beschaffung von Luftreinigungsgeräten und/oder Lüftungsanlagen für die Grundschule und die Kindergärten im Gemeindegebiet Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 16.12.2021 ö beschließend 14

Sach- und Rechtslage

Mobile Luftreinigungsgeräte stellen unter anderem eine der Möglichkeiten zur Minimierung des Eintrages von Viren in der Raumluft dar. Die Einrichtungen zur Kinderbetreuung sowie die Grundschule stellen bislang durch Stosslüften, unterstützt durch CO2-Ampeln, sicher, dass die Raumluft möglichst frei von Viren ist. 

Mit Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt vom 14.7.2021 wurde ein neues Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Raumluftreinigungsgeräten veröffentlicht. Der Fördersatz beträgt 50 % der Anschaffungskosten. Die Höchstfördersumme je Raum beträgt EUR 1.750. 

Mit derartigen Geräten erfolgt keine Frischluftzufuhr. Das Stosslüften ist demnach weiterhin nötig. 

Des weiteren wird das seit 11.6.2021 erweiterte Förderprogramm „Bundesförderung CORONA-gerechte stationäre Raumlufttechnik-Anlagen“ vorgestellt. Bei diesem Programm werden fest eingebaute Raumlüftungsanlagen mit geregelter Frischluftzufuhr, Wärmerückgewinnung und eingebauten Virenfiltern gefördert. Die Förderquote beträgt bis zu 80 % der Anschaffungskosten, maximal EUR 500.000 je Standort.

Zur Gemeinderatssitzung wird eine Gegenüberstellung der beiden Techniken, die Anzahl der auszustattenden Räume sowie die möglichen Gesamtkosten beider Varianten vorgestellt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Beschaffung von stationären Raumlufttechnik-Anlagen für alle ausstattungsfähigen Räume der Grundschule und der Kindertagesstätten im Gemeindegebiet. Es sind Anträge auf Fördermittel aus dem Bundesprogramm zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung vorzubereiten.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

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10. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

In der Nr. 8.4 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayer. Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) ist folgendes geregelt: 

„Hat der Kommandant zwei Stellvertreter, ist die Stellvertretung insbesondere bei der Einsatzleitung zweifelsfrei, zum Beispiel durch Festlegung einer Rangfolge oder bestimmter Zuständigkeitsbereiche, zu regeln und bekannt zu geben. Die Satzung der Feuerwehr ist entsprechend anzupassen.“

Nachdem in Kaltenberg am 28.06.2021 zwei Stellvertreter des ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wurden, sollte die Rangfolge der Einsatzleitung festgelegt werden. Diese ergibt sich aus der Wahl. Erstgenannter war Herr Michael Keberle, der Zweitgenannte Herr Christian Weiß. Für alle weiteren Belange sollen beide Stellvertreter gleichberechtigt sein. 

Außerdem empfiehlt der Kreisbrandrat Herr Koller, die Möglichkeit eine Alternative zur (Urnen-/Präsenz-)Wahl in die Satzung mit aufzunehmen. Sollte nochmal aus irgendwelchen Gründen (bspw. einer Pandemie) eine Wahl nicht stattfinden können, soll man auf eine Briefwahl ausweichen können. 

Die Verwaltung schlägt daher eine entsprechende Satzungsänderung vor.  

Beschluss

Die beiliegende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren in der Fassung vom 29.07.2021 wird beschlossen.

Die Änderung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Freiwillige Feuerwehr Kaltenberg; Bestätigung des Kommandanten und seiner Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Am 28.06.2021 wurden von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenberg Herr Bertram Böhm zum Feuerwehrkommandanten und die Herren Michael Keberle und Christian Weiß zu den Stellvertretenden Kommandanten gewählt. 
Die Rangfolge der Einsatzleitung ergibt sich aus der Wahl. 1. Stellvertreter ist Herr Michael Keberle und 2. Stellvertreter Herr Christian Weiß. In allen weiteren Belangen ist der 2. Stellvertreter dem 1. Stellvertreter gleichgestellt. 

Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG müssen der Kommandant und seine Stellvertreter von der Gemeinde bestätigt und die Eignung überprüft werden. Dies soll sicherstellen, dass nur fachlich und persönlich geeignete Personen das Amt des Kommandanten oder seines Stellvertreters bekleiden. Für Feuerwehrführungskräfte und ihre Stellvertreter sind gemäß § 7 AVBayFWG i.V.m. Art. 8 Abs. 3 und 5 BayFWG zwei Lehrgänge vorgeschrieben. Zum einen der Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr und zum anderen der Gruppenführer- oder Zuglehrgang.

Darüber hinaus müssen der Kommandant und seine Stellvertreter mindestens 4 Jahre Dienst nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorweisen und dürfen nicht älter als 62 Jahre sein. 

Herrn Weiß fehlt noch der Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr. Gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayFwG i.V.m. Ziffer 8.2.2 VollzBekBayFwG ist die Bestätigung unter der auflösenden Bedingung zu erteilen, dass die gewählte Person die vorgeschriebenen Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besucht. Die Frist soll ein Jahr nicht überschreiten.  

Der Kreisbrandrat wurde angehört und hat keine Einwände gegen die Bestätigung durch den Gemeinderat erhoben. Aus Sicht der Verwaltung bestehen ansonsten keine Einwände hinsichtlich der Eignung der gewählten Feuerwehrkommandanten.        

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf bestätigt 

Herrn Bertram Böhm als Feuerwehrkommandanten und
Herrn Michael Keberle als (1.) Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten und
Herrn Christian Weiß als (2.) Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten

der Freiwilligen Feuerwehr Kaltenberg unter der auflösenden Bedingung, dass der Lehrgang Leiter einer Feuerwehr von Herrn Weiß innerhalb eines Jahres zu absolvieren ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 12

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung vertagt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö informativ 13

Sach- und Rechtslage

Thomas Stoklossa:
Wie weit sind die Änderungen für den Bebauungsplan Geltendorf Süd?

Robert Sedlmayr:
Nächste Woche gibt es einen Onlinetermin zur Vorbesprechung. Das Ergebnis wird in einem Vorschlag münden, der im Gemeinderat vorgestellt wird.

Thomas Stoklossa:
Die neue Sitzungsordnung finde ich gut.

Claudius Mastaller:
Für den Hochwasserschutz gibt es aktuell milliardenschwere Fördermittel. Es wäre fahrlässig, wenn die durch andere ausgeschöpft werden würden.

Manuela Meyer:
Ich wurde von Bürgern angesprochen. Sie waren am 18.9.2020 in der Verwaltung wegen einer Bauanfrage am Beerenmoosgraben. Sie warten immer noch auf eine Antwort.

Robert Sedlmayr:
Es gibt einen 2,50 m breiten Weg, der laut Wünschen der Anlieger ausgebaut werden soll. Sie stellen sich die Erschließung über den gemeindlichen Weg ca. 50 m vor. Angebote für Wegebau und Kanal geht in die zich Tausende. Es muss ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Ich will ohne Entscheidung des Gemeinderates den Bauwerbern nicht zusagen.        

Michael Veneris:
Gab es schon mal die Anfrage, ob es schon Termine für Bürgerversammlungen gibt? Hat sich die Verwaltung Gedanken über coronakonforme Veranstaltungen gemacht?

Robert Sedlmayr:
Der Verwaltungsleiter war 4 Wochen im Urlaub. Die Thematik wird im August besprochen. Solche Veranstaltungen sind nicht einfach abzuhalten. Vielleicht können wir Anfang September mehr berichten.

Manuela Meyer:
Ich wurde von den Bürgern mit der Anfrage am Beerenmoosgraben, Petzenhofener Straße über die Termine abgedatet. Sie werden nur vertröstet. Ihnen wurde bis 15.7. ein städtebaulichen Vertrag zugesagt. Die Erreichbarkeit des Rathauses ist schlecht. Zwei Tage lang ist es mir nicht gelungen, jemanden zu erreichen. Der Anrufbeantworter ist angesprungen, man konnte ihn aber nicht besprechen. Das muss bürgerfreundlicher gestaltet werden. Freitag vorletzter Woche waren vier Mitarbeiter vom Bauamt im Urlaub und Herr Fritsch war nicht erreichbar. Im Juli kann man nicht die Bachläufe räumen, aber Ende September schließen sich die Zeitfenster wieder, sodass schon lang ausgeschrieben werden sollte.

Robert Sedlmayr:
Die Hürden der Erreichbarkeit sollten abgebaut werden. Es sollten alle über die Vermittlung weiter geleitet werden. Wegen dem Urlaub im Bauamt kann ich auf die Schnelle nichts sagen, das muss ich überprüfen. Bachräumung wir können jetzt nicht durchführen. Wir sind dabei, die Ausschreibung vorzubereiten entsprechend des Planes, der letztes Jahr mit der Naturschutzbehörde ausgearbeitet wurde.

Claudius Mastaller:
Innerorts wachsen die Pflanzen meterhoch.
Es wurde mehrfach darauf hingewiesen. Termin bis zum 30.9. etwas zu tun ist plausibel. Meiner Meinung nach ist Gefahr im Verzug. Es ist für jeden Laien ersichtlich. Bei jedem Hochwasserereignis wird an den Gebäuden Schaden genommen.

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14. Grundschule Geltendorf: Brandmeldeanlage - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 14

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 12.11.2020 wurde vom Gemeinderat die Ausschreibung für die Brandmeldeanlage mit einem geschätzten Auftragswert von brutto 51.308,93 € beschlossen. Gemäß den Vorgaben des Gemeinderatsbeschlusses darf das Angebot vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regel (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 51.308,93 € bis 56.439,82 €.

Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei brutto 35.690,34 € und somit 15.618,59 € (30,4%) unter der Kostenberechnung.

Es wurde bei 7 Firmen angefragt, 4 Firmen haben offiziell abgesagt. Zum Termin wurden 3 Angebote abgegeben, die auch gewertet werden konnten.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
51.308,93 €        =        100% Kostenberechnung 
35.690,34 €        =        69,6% wirtschaftlichster Bieter
44.494,98 €              =             86,7%
60.610,09 €              =        118,1 %

Der Auftrag geht an die Firma WiTo Sicherheitstechnik GbR aus Kissing zum geprüften Angebotspreis von brutto 35.690,34 €.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist somit nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur informativ.

Sachstand zur Sitzung 29.7.21
Nach Auftragsvergabe wurde festgestellt, dass nach DIN 14675 + TAB FW / flächendeckende Überwachung folgender Nachtrag notwendig wurde: Multisensor Melder, Montagesockel mit Zweifach-Trenner, Brandmeldezentrale, Brandschutzgehäuse und weitere Komponenten gegenüber der ersten Auslegung/Definition getauscht/erweitert werden müssen.
Dafür hat die Fa. WiTo ein Nachtragsangebot erstellt. Das Angebot wurde vom AB Reitberger geprüft. Mehrkosten: 11.324,73 EUR brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Nachtragsangebot der Fa. WiTo über Mehrkosten von 11.324,73 € für die Brandmeldeanlage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Grundschule Geltendorf: Gewerk Trockenbau- und Abbrucharbeiten - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 4.4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 15

Sach- und Rechtslage

LV: 315 TROCKENBAU UNTERDECKEN KIGA

LV-Kurzbeschreibung:

TROCKENBAU- UND ABBRUCHARBEITEN
Demontage und Wiedereinbau abgehängter Akustikdecken aus Holz, Austausch der Akustikdämmung aus Mineralfasermatten
Ausführung im Untergeschoss, ca. 200m² Akustik Holzlamellen Decke mit Unterkonstruktion. Erstellen von etwa 17m² Gipsfaser-Montagewänden, Erstellen von Öffnungen in bestehende Trockenbauwände

Ausführungszeitraum:

Sommerferien 2021

Gewerkeschätzung brutto:

19.200,- Euro        

Sach- u. Rechtslage aktualisiert

Formale Prüfung (nach VOB/A 2019 § 16 (1) und § 16a)
Die Ausschreibung an 13 Fachbetriebe mit Submission am 19.07.2021 ergab folgendes Ergebnis:
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe lag kein Angebot vor.
Da es sich um eine freihändige Vergabe handelt, wurden die angeschriebenen Firmen telefonisch angefragt, ob sie kurzfristig noch ein Angebot abgeben können. Daraus ging am 22.07.21 ein Angebot ein, die anderen Firmen haben aufgrund mangelnder Kapazitäten abgesagt. 
Eignung (nach VOB/A 2019 § 16b (2))
Die Prüfung der Eignung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter wurde vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe durchgeführt. Alle aufgeforderten Firmen haben nach Art und Umfang bereits vergleichbare Leistungen erbracht. Für den Auftraggeber waren folgende Firmen bereits tätig: Firma Oswald
Rechnerische Prüfung (nach VOB/A 2016 § 16c (1) und (2))
Laut beigefügtem Angebot ergaben sich die folgenden Endpreise (brutto einschl. Nachlass):
Platz 1 Oswald, Althegnenberg 25.213,51 € 100,00% 22.07.2021   LV‐Schätzpreis 23.713,10 €
Die Kostenberechnung lag bei brutto. 19.168,52 € .
Technische Prüfung / Besonderheiten / Fachlich-Inhaltliche Prüfung
Die Prüfung ergab folgendes Ergebnis:
Firma geeignet, Angebot entspricht den Ausschreibungsunterlagen, gem. VHB Bayern , Richtlinien zu 321.H Überprüfung erfolgt.
Wirtschaftliche Prüfung (nach VOB/A 2016 § 16d (1))
Das Angebot liegt im Bereich des Schätzpreis-LVs ( 23.713,10 € brutto). Bezogen auf das bepreiste LV (100 %) beträgt die Abweichung auf Rang 1 +/- 6,33%.
Wertung der in die engere Wahl fallenden Angebote / Referenzen
Die Firma Oswald aus Althegnenberg ist der Gemeinde Geltendorf aus früheren Maßnahmen positiv
Bekannt und verfügt über die technische Kompetenz, Gerät und Mitarbeiter, um die ausgeschriebenen Leistungen fach- und termingerecht zu erbringen.

Vergabeempfehlung
Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird empfohlen, der Firma
OSWALD TROCKENBAU GmbH, Burgstr. 3, 82278 Althegnenberg aufgrund des Angebots vom 22.07.2021
den Auftrag im Gesamtwert von brutto 25.213,51 € zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Trockenbau-  und Abbrucharbeiten zum Gesamtpreis von 25.213,51 EUR an die Firma OSWALD zu vergeben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Flächennutzungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö informativ 16

Sach- und Rechtslage

       

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16.1. Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für Fl.-Nr. 2289/2 und TF Fl.-Nr. 2137/1 und 2138 Gemarkung Egling an der Paar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 2.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 16.1

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling an der Paar hat am 13.04.2021 beschlossen, für das Grundstück Fl.Nr. 2289/2 sowie für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 2137/1 und 2138 Gemarkung Egling an der Paar, am südwestlichen Ortsrand der Ortslage Egling an der Paar, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) durchzuführen. 

Die Eigentümer der ehemaligen Gaststätte bzw. Diskothek am südlichen Ortsausgang der Gemeinde möchten das aufgrund der mangelnden Nachfrage seit einiger Zeit leer stehende Gebäude des ehemaligen Gasthofes bzw. der Diskothek einer wohnbaulichen Nutzung zuführen. Bei dem überplanten Areal handelt es sich um einen Gebäudekomplex mit Stellplatzflächen, der im Rahmen der historischen Siedlungsentwicklung noch vor der unmittelbar anliegenden Bahnlinie errichtet wurde. Mit der Planung kann neben der gestalterischen Aufwertung des Gebäudekomplexes am südlichen Ortsrand auch dem stetigen Bedarf bzw. der Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen werden. Mit der 1. Änderung des rechtswirksamen FNP für das Gebiet „Ehemalige Gaststätte/Diskothek“ westlich der ST2052 wird das Änderungsgebiet künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO dargestellt. Die Erschließung der Grundstücke kann von der östlich anliegenden ST2052 aus sichergestellt werden.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Geltendorf gebeten, bis zum 06.08.2021 hierzu Stellung zu beziehen. 

Beschluss

Seitens der Gemeinde Geltendorf sind zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Egling an der Paar keine Einwände oder Bedenken vorzubringen. Auf weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16.2. Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für Fl.-Nr. 274 Gemarkung Heinrichshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 16.2

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling an der Paar hat am 13.04.2021 beschlossen, für das Grundstück Fl.Nr. 274 Gemarkung Heinrichshofen, am östlichen Ortsrand von Heinrichshofen, die 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Egling an der Paar durchzuführen. 

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 274 Gemarkung Heinrichshofen  beabsichtigen eine gewerbliche Entwicklung dieser unmittelbar östlich der Ortslage Heinrichshofen liegenden Fläche vorzunehmen. Das Planerisch neu zu ordnende und gewerblich zu  entwickelnde Areal ist im wirksamen FNP der Gemeinde derzeit noch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes muss zunächst der FNP in diesem Bereich geändert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten gewerblichen Entwicklung soll das ca. 1,1 ha umfassende Grundstück Fl.Nr. 274  in diesem Zusammenhang als gewerbliche Baufläche (G) ausgewiesen werden.  Die Erschließung des Grundstücks kann von der südlich bzw. östlich anliegenden Gemeindeverbindungsstraße aus sichergestellt werden.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Geltendorf gebeten, bis zum 06.08.2021 hierzu Stellung zu beziehen. 

Beschluss

Seitens der Gemeinde Geltendorf sind zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Egling an der Paar keine Einwände oder Bedenken vorzubringen. Auf weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16.3. Egling an der Paar: Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für die TF Fl.-Nr. 75 Gemarkung Egling an der Paar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 16.3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Egling an der Paar hat am 13.04.2021 beschlossen, für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 75 Gemarkung Egling an der Paar, in zentraler Ortslage, die 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde durchzuführen. 

Auf einer etwa 4.000 m² umfassenden Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes Fl.-Nr. 75 soll eine wohnbauliche Entwicklung angestrebt werden. Das neu zu ordnende und wohnbaulich zu entwickelnde Areal ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde derzeit noch als Grünfläche dargestellt. Um eine künftige wohnbauliche Nutzung dieses Grundstückes im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ermöglichen zu können, muss demzufolge zunächst der Flächennutzungsplan in diesem Bereich geändert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen in der vorbereitenden Bauleitplanung wird mit der 3. Änderung des FNÜ das Änderungsgebiet nördlich der ST2052 künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO dargestellt. Die Erschließung des überplanten Areals soll über Dienstbarkeiten auf den unmittelbar südlich angrenzenden Grundstücken mit Anbindung an die Staatsstraße 2052 erfolgen. 

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Geltendorf gebeten, bis zum 06.08.2021 Stellung zu beziehen.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Geltendorf sind zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Egling an der Paar keine Einwände oder Bedenken vorzubringen. Auf weitere Beteiligung in diesem Verfahren wird verzichtet.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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17. Herstellung des Benehmens: Plangenehmigung für das Bauvorhaben "Herstellung eines eigenständigen Gebäudeteils auf Fl.-Nr. 1590/34 Gemarkung Geltendorf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 17

Sach- und Rechtslage

Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, wurde der Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung für das o.g. Vorhaben gestellt. Der Antragsteller wurde von der DB Netz AG zur Antragstellung bevollmächtigt.

Das Vorhaben betrifft eine Betriebsanlage einer Eisenbahn des Bundes nach § 18 Abs. 1 S. 1 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEVVG) ist das eisenbahn-Bundessamt die zuständige Planfeststellungsbehörde.

Gemäß § 74 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VWVGF) ist mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, das Benehmen herzustellen.

Um Stellungnahme der Gemeinde wird bis spätestens 27.07.2021 gebeten. 

Aus Sicht der Verwaltung stehen den Planungen keine Anregungen und Bedenken entgegen. 

Auf seiner Sitzung am 20.07.2021 äußerte der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss keine Anregungen oder Bedenken.        

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf äußert keine Anregungen oder Bedenken gegen die Planung für das Bauvorhaben „Herstellung eines eigenständigen Gebäudeteils“ auf Fl.-Nr. 1590/34 Gemarkung Geltendorf.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2021 11:06 Uhr