Anlage von Blühflächen auf gemeindlichen Flächen ab 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie bereits im vorhergehenden Antrag wird u.a. auf die Beschlussfassung vom 10.04.2018 (Ökoflächenbewertung im Gemeindegebiet) verwiesen.
Beispiel Neuanlage:
Die bei der Anlage von mageren Gras- und Krautfluren nötige Aushagerung kann auf zwei Arten geschehen:
1. Durch Mahd
Wenn genügend Zeit vorhanden ist, kann die Fläche durch Mahd ausgehagert werden. Um den Prozess zu beschleunigen, wird die betroffene Fläche im Anfangsstadium 3 bis 4 mal pro Jahr gemäht.
2. Durch Oberbodenabtrag:
Durch Abschub der nährstoffreichen Humusschicht mit anschließender Sukzession und Ansaat kann innerhalb überschaubarer Zeit eine Rückgewinnung von Magervegetation auf nährstoffarmen Rohböden erreicht werden. Eine Einsaat ist meistens nicht notwendig, da sich die Gras- und Krautvegetation von selbst einfindet.
Um ein schnelles Ergebnis zu erzielen, kann eine Einsaat den Prozess jedoch beschleunigen. Die Ansaat geschieht vorzugsweise mit dem Heu-Mulch-Verfahren. Hierbei wird das Heu direkt und möglichst frisch auf die zu begrünenden Flächen ausgebracht. Bei beiden Verfahren ist es wichtig, zur Erhaltung der Artenvielfalt die gesamte Bandbreite der Arten zu erfassen.
In Abstimmung mit dem beauftragten Landschaftspflegebüro und überörtlicher Behörden werden Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Zur Kenntnisname
Datenstand vom 19.07.2019 07:17 Uhr