Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Kohlstatt, Gerolsbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 09.10.2019 ö 7.3

Sachverhalt

Im März 2019 wurden die Eigentümer in Kohlstatt angeschrieben.
Für den Ortsteil Kohlstatt, Gemarkung Gerolsbach, kann eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 345, Fl.Nr. 345/1, Fl.Nr. 349/4, Fl.Nr. 348/2, Fl.Nr. 348, Fl.Nr. 348/3, Fl.Nr. 350, Fl.Nr. 350, Fl.Nr. 353, Fl.Nr. 353/4, Fl.Nr. 354/6, Fl.Nr. 354/7, Fl.Nr. 337/2, Fl.Nr. 353/5, Fl.Nr. 354/2, Fl.Nr. 359/1, Fl.Nr. 332, Fl.Nr. 1026/0 jeweils der Gemarkung Gerolsbach
Zwei Eigentümer werden einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag (Kostenübernahmevereinbarung) eingehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Bereich Kohlstatt, Fl.Nr. 345, Fl.Nr. 345/1, Fl.Nr. 349/4, Fl.Nr. 348/2, Fl.Nr. 348, Fl.Nr. 348/3, Fl.Nr. 350, Fl.Nr. 350, Fl.Nr. 353, Fl.Nr. 353/4, Fl.Nr. 354/6, Fl.Nr. 354/7, Fl.Nr. 337/2, Fl.Nr. 353/5, Fl.Nr. 354/2, Fl.Nr. 359/1, Fl.Nr. 332, Fl.Nr. 1026/0  jeweils der Gemarkung Gerolsbach eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB aufzustellen.
Mit dieser Satzung kann wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen. Bauvorhaben innerhalb dieser Grenzen können damit auch im Außenbereich zugelassen werden, wenn keine Privilegierung vorliegt.
Die Satzung erhält die Bezeichnung Außenbereichssatzung Gerolsbach Kohlstatt.
Vorab ist mit den Eigentümern (Familie Singer und Familie Mehringer) ein entsprechender städtebaulicher Vertrag (Kostenübernahmevereinbarung) zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 07.01.2020 15:20 Uhr