Neue Adress- bzw. Straßenbezeichnung für den entstehenden Aussiedlerhof zwischen Klenau und Junkenhofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 14.07.2021 behandelt wird zwischen Klenau und Junkenhofen ein neues Wohngebäude (Betriebsleiterwohnung) errichtet.
Mit Schreiben vom 02.01.2023 bitten die Eigentümer um eine Adress- bzw. Straßenbezeichnungsvergabe. Von Ihrer Seite wird der Name
Kreuzhof 1
vorgeschlagen. Begründet wird diese Namensgebung, da bereits seit der Flurbereinigung in der Nähe der Hofeinfahrt ein Steinkreuz zu finden ist.
Nach Art. 52 BayStrWG ist die Gemeinde berechtigt den öffentlichen Straßen entsprechende Namen zu vergeben. Straßennamenvergabe sind als sogenannte intransitive Zustandsregelungen Allgemeinverfügungen im Sinne von Art. 35 Satz 2 Alt. 2 BayVwVfG. Hierbei gibt es einen Ermessensspielraum, der durch eine zuverlässige Orientierung (keine Verwechslungsgefahr), adressbezogene Belange und dem Willkürgebot eingeschränkt wird. Neben diesen Aspekten werden oftmals Straßennamen aufgrund der Gewannenbezeichnungen vergeben (hier: Kemnater Feld).
Beschluss
Das neue entstehende Wohngebäude (Betriebsleiterwohnung) soll die Straßenbezeichnung „Kreuzhof 1“ erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.04.2023 15:38 Uhr