Im Nachgang zur Finanzausschusssitzung vom 14.02.2023 wurden seitens der Fraktionen/Gruppierungen keine zusätzlichen Fragen gestellt. Sollten nach Sitzungseinladung noch Fragen zum Rechenschaftsbericht 2022, zum Haushalts-, Finanz- und Investitionsplan der Gemeinde sowie zum Wirtschaftsplan des KUG für das Jahr 2023 vorhanden sein, dann bitte diese Fragen bis Freitag, 10.03.2023, 10:00 Uhr per Mail an a.koller@gerolsbach.de senden.
Es wurden von der UB-Gruppierung noch Fragen eingereicht, die entsprechend beantwortet wurden.
Der Haushaltsplan 2023 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Dem Gemeinderat wurde
empfohlen, den Haushaltsplan 2023 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende
Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm 2022
– 2026 zuzustimmen. Die Änderungen, die seit der letzten Finanzausschusssitzung in den
Haushaltsplan eingearbeitet wurden, haben die Gemeinderatsmitglieder mit der Sitzungseinladung
erhalten. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geben hierzu noch ihre Statements ab.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.818.600 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.955.900 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
2.256.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.:
1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Antrag zur Geschäftsordnung durch GRM Stefan Maurer:
Auf die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe für Strom soll die Gemeinde in diesem Haushaltsjahr verzichten (Aussetzung Konzessionsabgabe).
Abstimmungsergebnis: 2 : 12
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Ja.
Anmerkung:
Bereits im letzten Jahr wurde dieser Antrag (12.04.2022) gestellt und ein entsprechender Hinweis im Protokoll aufgenommen.
Die Konzessionsabgabe ist ein Teil des Strompreises. Die Kommunen erheben sie von den Energieversorgern als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege. Diese Abgabe geben die Energieversorger über den Strompreis an die Endverbraucher weiter. Auf die Gemeinde Gerolsbach entfallen ca. 93.000,- € aus der Konzessionsabgabe Strom. Bei einem Verzicht kommen nach Einschätzung lediglich etwa ein Drittel den örtlichen Stromkunden zugute. Der restliche Abgabenerlass entfalle auf den örtlichen Netzbetreiber bzw. die anderen Stromanbieter.
Ein Verzicht auf die Konzessionsabgabe verstößt gegen das Kommunalrecht (Art. 61 Abs. 2 Satz 1 i. V. Art. 75 Abs. 3 Satz 1 GO - Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung; Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 05.12.2013 - RN 5 K 12.1797). Dementsprechend muss eine Gemeinde diese Grundsätze nicht nur dann in den Blick nehmen, wenn sie selbst Geld ausgibt, sondern auch wenn ihr die Möglichkeit der Einnahmeerzielung eingeräumt wird. Weiter ist zu beachten, dass bei einem Verzicht nur ein geringer Teil des Geldes bei ortsansässigen Bürgern und Unternehmen ankommen würde und somit keine Förderung für die örtliche Bevölkerung vorliegt.
Der gestellte Antrag des GRM Stefan Maurer ist rechtswidrig.