Örtliche Bedarfsanerkennung der Kinderbetreuungsplätze im Gemeindegebiet (Art. 7 BayKiBiG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf an Betreuungsplätzen sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote als bedarfsnotwendig anerkennen (siehe hierzu auch TOP 12.6 aus der GRS vom 14.03.2023). Diese Entscheidung ist regelmäßig anzupassen.
Diese Entscheidung ist Grundvoraussetzung für Investitionskostenförderungen des Freistaats Bayern, denn die Finanzhilfen für beispielsweise den Ausbau von Betreuungsplätzen oder einen Neubau eines Kindergartens beschränken sich stets auf den von der Gemeinde anerkannten Bedarf. 
Der Gemeinderat wird regelmäßig auf Grundlage der örtlichen Entwicklungen über den aktuellen Stand des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen informiert. Wie bereits mehrfach angesprochen, macht die - erfreuliche- stabile Entwicklung der Kinderzahlen die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit zusätzlicher Kindergarten- und Krippenplätze erforderlich.

Im Kindergarten „Regenbogen“ sind zurzeit 3 Kindergartengruppen mit je 25 Kindern als „Regelgruppen“ bewilligt. 
Im Kindergarten „Villa Kunterbunt“ sind zurzeit 3 Krippengruppen mit je 12 Kindern als „Regelgruppen“, 3 Kindergartengruppen mit je 25 Kindern als „Regelgruppen“ und eine Kindergartengruppe mit 15 Kindern als „Integrationsgruppe“ (in einem angemieteten Gebäude) bewilligt. 

Im Kinderkrippenbereich sind derzeit (2022/23) 36 Plätze (inkl. „Sondergenehmigung“) 39 Plätze verfügbar. Aktuell liegen 41 Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2023/24 vor. 

Im Kindergartenbereich stehen derzeit (2022/2023) 164 Plätze (9 I-Kinder – mit entsprechender „Sondergenehmigung“) zur Verfügung. Aktuell liegen 152 Anmeldungen vor (bei Annahme, dass 50% der Korridorkinder (16) weiterhin im KiGa betreut werden). Mögliche Zuzüge oder I-Kinder sind bei den Anmeldezahlen nicht berücksichtigt.

Die Geburtenzahlen der letzten Jahre gliedern sich wie folgt:
2019 = 40 Geburten
2020 = 43 Geburten
2021 = 34 Geburten
2022 = 50 Geburten

Aufgrund von Bauaktivitäten im Wohnbausektor in unserer Gemeinde ist davon auszugehen, dass die Geburten- und Zuzugsrate gleichbleibend ist und mit ähnlichen bzw. leicht erhöhten Betreuungsraten, wie dargestellt zu rechnen ist. Darüber hinaus muss bedacht werden, dass auch weiterhin Flüchtlinge, mit entsprechendem Bedarf, zugewiesen werden. 

Beschluss

Auf der Grundlage des vorliegenden Sachvortrags und der sich hieraus ergebenden mittel- bis langfristigen Entwicklung der Kinderzahlen erkennt der Gemeinderat der Gemeinde Gerolsbach die Bedarfsnotwendigkeit von 190 Kindergartenplätze (bisher 164) und 48 Krippenplätzen (bisher 36) gem. Art 7 BayKiBiG an

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2023 14:05 Uhr