Nach § 2 Abs. 1der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Gemeinderat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Aus schüsse:
a) den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern,
b) den Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern,
c) den Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
d) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4
weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
Den Vorsitz in Buchstabe a) bis c) genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister, Stellvertreter ist der Zweite Bürgermeister. Der zweite Bürgermeister führt den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss, Stellvertreter ist der 3. Bürgermeister.
Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung (Art. 33 GO). Hierbei ist darauf zu achten, dass dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen bei der Sitzverteilung für die Ausschüsse Rechnung getragen wird (Spiegelbildlichkeitsprinzip). Die Ausschussmitglieder werden aus der Mitte des Gemeinderats in Form einer Beschlussfassung bestellt.
Eine Berechnung der Ausschusssitzverteilung erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen gemeindlichen Geschäftsordnung (§ 6) – Berechnungsverfahren nach Hare/Niemeyer Diese ergibt nachstehende Sitzverteilung
Berechnung nach Hare/Niemeyer:
(in Klammern ist die Reihenfolge der Sitzverteilung angegeben):
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CSU-Fraktion
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FWG-Fraktion
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Grüne-Gruppierung
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UB-Gruppierung
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Sitzverteilung GR
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7
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5
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2
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2
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zu vergebende Sitze
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4
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28
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20
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8
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8
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Gemeinderatsmitglieder
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16
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Sitzverteilung Ausschüsse
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1,75
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1,25
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0,5
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0,5
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a) vor dem Komma (Höchstzahl)
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1 (1)
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1 (2)
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b) nach dem Komma (Höchstzahl)
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0,75 (3)
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0,25
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0,5 (4)
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0,5
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Ausschusssitze
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1
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1
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1
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1
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Die Berechnung der Sitzverteilung der gemeindlichen Ausschüsse ergibt, nachstehendes Ergebnis:
CSU-Fraktion 2 Sitze
FWG-Fraktion 1 Sitz
Grüne-Gruppierung 1 Sitz
UB-Gruppierung kein Sitz
In der derzeit gültigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist unter § 6 Abs. 1 Satz 2 vorgesehen „…haben Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.“
Nach dem Wahlergebnis der Gemeinderatswahlen hat der Wahlvorschlag „Grüne„ mehr Wählerstimmen als der Wahlvorschlag „UB“ auf sich vereinigen können. Aufgrund dessen geht der 4. Ausschusssitz an die Grünen.
(Auch bei Anwendung des Berechnungsverfahren Sainte-Laguè/Schepers würde die Sitzverteilung gleichbleiben. Beim Berechnungsverfahren nach d`Hont würden nur die beiden Fraktionen Ausschusssitze erhalten)