§ 5 Abs. 1 Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Gerolsbach
Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Gerolsbach besteht aus 5 Mitgliedern.
§ 5 Abs. 2 Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Gerolsbach
Der Verwaltungsratsvorsitzende ist der Erste Bürgermeister (Geborenes Mitglied des Verwaltungsrats), seine Vertretung richtet sich nach Art. 39 GO. Die übrigen 4 Mitglieder werden von den Fraktionen bzw. Ausschussgemeinschaften vorgeschlagen und sind auf die Dauer von sechs Jahren bzw. bis zum Ende Ihrer Amtszeit als Gemeinderatsmitglieder zu bestellen. Für jedes Mitglied des Verwaltungsrates ist ein ständiger Vertreter zu bestellen, die Bestellung erfolgt ebenfalls auf Vorschlag der Fraktionen bzw. Ausschussgemeinschaften (§ 5 Abs. 3)
Als Verwaltungsratsmitglieder werden folgende Personen jeweils auf Vorschlag der Fraktionen [Eine Fraktion muss mindestens 3 Mitglieder haben. § 5 Geschäftsordnung des Gemeinderats] berufen (Vertreter jeweils in Klammern).
GRM Stefan Maurer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Dieser Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt und die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens überarbeitet werden.
Abstimmungsergebnis: 4 : 13
GRM Oliver Eisert, GRM Stefan Maurer, GRM Wilhelm Reim und Isabell Steurer stimmten mit JA.
Verwaltungsratsvorsitzender: Erster Bürgermeister Martin Seitz (Geborenes Mitglied)
1. (CSU) Alfred Höpp (Thomas Koller)
2. (CSU) Xaver Schaipp (Dr. Albert Zaindl)
3. (FWG) Johann Hirschberger (Stephan Hailer)
4. (FWG) Stefan Fottner (Martin Winter)
Alle Personen erklärten sich mit der Bestellung einverstanden.