Straßenwidmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 10

Sachverhalt

Die nachfolgend aufgeführten Straßen liegen in der Gemarkung Alberzell und Singenbach. Sie sollen gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die neu zu widmenden Flächen sind in den anliegenden Lageplänen farbig dargestellt.

Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der Straßenflächen ist die Gemeinde Gerolsbach.
Die Widmung ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Entstehung öffentlicher Straßen. Der zuständige Baulastträger ist gesetzlich verpflichtet, und zwar im Rahmen der Daseinsfürsorge, die Verkehrswege für die Bedürfnisse der Allgemeinheit bereit zu stellen und sie für diese Zwecke zu widmen.

Datenstand vom 03.11.2020 12:20 Uhr