Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) | 9. Sitzung des Gemeinderates | 13.10.2020 | ö | 9 |
Beschluss
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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und damit der Gesamtbeitrag des
Haushaltsplanes
(einschl. der Nachträge)
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erhöht um Euro
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vermindert um Euro
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Gegenüber
bisher
Euro
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auf nunmehr
Euro
verändert
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a) im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
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197.700
197.700
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6.784.000
6.784.000
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6.586.300
6.586.300
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b) im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
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407.800
407.800
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5.074.600
5.074.600
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4.666.800
4.666.800
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 650.000 € um 650.000 € erhöht und damit auf 1.300.000 € neu festgesetzt.
§ 4
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 17.11.2020 07:34 Uhr