Beitragsersatz aufgrund Corona für Gebühren Kindergarten, Kinderkrippe und Mittagsbetreuung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie bereits schon beim 1.Lockdown in den Monaten April, Mai und Juni 2020 praktiziert, hat die Bay. Staatsregierung entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen sowie Mittagsbetreuungen bei den Elternbeiträgen für die Monate Januar und Februar 2021 pauschal zu entlasten.
Analog zum Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2020 wird folgendermaßen vorgegangen:
Die bereits für Januar und Februar erhobenen Elterngebühren (Kindergarten, Krippengeld und Mittagsbetreuung) werden Anfang März rückerstattet. Eltern deren Kinder die Notbetreuung in den Monaten Januar und Februar nicht bzw. nur an max. 5 Tagen pro Monat in Anspruch genommen haben, erhalten eine Rückerstattung in voller Höhe. Eltern, deren Kinder mehr als 5 Tage pro Monat in der Notbetreuung waren, erhalten eine Rückerstattung in vom Nutzungsgrad abhängiger anteiliger Höhe.
Für Kinder, die den ganzen Monat April notbetreut wurden, erfolgt keine Rückerstattung an die Eltern.
Datenstand vom 13.01.2022 13:41 Uhr