Erlass der 1. Einbeziehungssatzung Strobenried "Ost"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2020 in Aussicht gestellt, soll für einen Teilbereich des Grundstückes mit der Flurnummer 395 Gemarkung Strobenried eine Einbeziehungssatzung erlassen werden (siehe Entwurfsskizze). 
[Anmerkung: Die Beschlussfassung vom 14.07.2020 ist aufgrund der ermittelten Sachlage obsolet.] 

Zielsetzung ist es, auf einer bereits durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägten Außenbereichsfläche die Errichtung eines Wohnhauses zu ermöglichen. Durch einzelne Festsetzungen soll sich das Vorhaben in den vorhandenen Bestand einpassen. 




Der Eigentümer bzw. Antragsteller hat bereits im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung  abgegeben.

Beschluss

Für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Strobenried (Teilflächen der Flurnummer 395 - siehe Entwurfsskizze) wird eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2022 13:43 Uhr