Durchführung eines Bürgerentscheides (siehe Beschlussfassung vom 14.09.2021) mit der Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ gestoppt wird?“
Abstimmungstag:
Der Abstimmungstag wurde in der letzten Gemeinderatssitzung vom Gemeinderat nach eigenem Ermessen festgelegt.
Abstimmungstag: Sonntag, 14. November 2021
Abstimmungszeit: 08:00 bis 18:00 Uhr
Zur Kenntnisnahme
Berufung eines Abstimmungsleiters
Als Abstimmungsleiter wird
Herr Thomas Kreller
und als Stellvertreterin
Frau Claudia von Suckow
vorgeschlagen
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich für die genannten Personen aus.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Festlegung Erfrischungsgeld für Wahlhelfer
Für die Abstimmungshelfer der Durchführung des Bürgerentscheids wird folgendes Erfrischungsgeld vorgeschlagen:
40,- € (analog Bundestagswahl)
Beschluss:
Dem Vorschlag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Bildung Abstimmungsbezirk
Es werden Stimmbezirk 1 (Allgemeiner Stimmbezirk)
Rathaus Gerolsbach (Standesamtszimmer 2. OG), Hofmarkstraße 1, 85302 Gerolsbach
Stimmbezirk 2 (Briefwahlbezirk)
Rathaus Gerolsbach (Besprechungszimmer 2. OG), Hofmarkstraße 1, 85302 Gerolsbach
eingerichtet.
Zur Kenntnisnahme
Bildung Abstimmungsvorstände
Die Vorstände bestehen aus einem Vorsteher, einer mit seiner Stellvertretung betrauten Person, einem Schriftführer und dessen Stellvertreter und zwei Beisitzern. Sie werden von der Gemeinde aus dem Kreis der Gemeindebürger oder aus dem Kreis der Gemeindebediensteten bestellt.
Zur Kenntnisnahme
Gestaltung des Stimmzettels
Der Stimmzettel wird in einem DINA4-Format in gelber Farbe gedruckt und erhält eine Kreuzfaltung (siehe Muster).
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich für die vorgeschlagene Stimmzettelgestaltung aus.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Bildung Abstimmungsausschuss
Im Abstimmungsausschuss sind der Abstimmungsleiter als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm berufene Beisitzer. Bei der Berufung der Beisitzer sind die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens sowie die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Bedeutung in der Gemeinde zu berücksichtigen. Keine Gruppierung darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein.
Zur Kenntnisnahme