Aufstellung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 "Alberzell-Ost", Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Martin Seitz wurde von der Beratung und Abstimmung aufgrund Art. 49 Bay. Gemeindeordnung ausgeschlossen, die Sitzungsleitung für diesen TOP wurde an Zweite Bürgermeisterin Gerti Schwertfirm übertragen.
Am 24.07.2019 bzw. 18.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für o.g. Bebauungsplan vom Gemeinderat beschlossen. In der öffentlichen Grundstücks-, Bau-, und Umweltausschusssitzung am 01.07.2021 wurden Vorentwürfe des Vorhaben- und Erschließungsplans (Vorhaben der Fa. Irrenhauser & Seitz = Vorhabenträger) vorgestellt.
Zwischenzeitlich wurde auf Basis der Vorhaben- und Erschließungspläne ein Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erarbeitet. Herr Karnott vom Architektur- und Ingenieurbüro WipflerPLAN stellt die Entwurfspläne (Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers und vorhabenbezogener Bebauungsplan, beide Stand: VORABZUG zur Gemeinderatssitzung 16.11.2021). Zudem stellt Herr Karnott die wesentlichen Inhalte und Festsetzungsvorschläge der schalltechnischen Untersuchung des Büro C. Hentschel Consult vor. Die Festsetzungsvorschläge und Hinweise sollen noch in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen werden.
Im Rahmen eines ersten Ausbauabschnitts BA 1 (bestehendes Betriebsgelände und Erweiterung nach Norden und Osten) sollen ein neues dreigeschossiges Bürogebäude mit Tiefgarage und eine zweigeschossige Lager-, Produktions- und Maschinenhalle in Lehmbauweise errichtet werden. Die bestehende Lager- und Maschinenhalle an der Westseite des Bestandsgeländes soll aufgestockt werden, hier sollen im Obergeschoss Wohnungen für Mitarbeiter entstehen, eine Tiefgarage für diese Wohnnutzungen wird unterhalb des Betriebshofs errichtet. Im Bereich der Singenbacher Straße wird die Einfahrtssituation umgestaltet und aufgewertet, Zufahrten zur bestehenden Tankstelle, zu den Tiefgaragen und zum Betriebshof werden klar voreinander getrennt. Die Bauflächen werden nach Norden, Osten und Süden hin eingegrünt, notwendige Ausgleichsflächen und Flächen für die Niederschlagswasserbewirtschaftung werden geschaffen. Die Bauflächen des BA 1 werden, analog zur rechtskräftigen 19. Änderung des Flächennutzungsplans, als Mischgebiet und Gewerbegebiet festgesetzt. Gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 3a BauGB sind innerhalb der Bauflächen jedoch nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem noch zu schließenden Durchführungsvertrag zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde Gerolsbach verpflichtet hat.
In einem zweiten Ausbauabschnitt BA 2 werden die die Betriebsflächen nach Süden erweitert, hier sollen weitere Maschinen- und Lagerhallen sowie Lagerflächen errichtet werden. Auch diese Bauflächen werden nach Westen, Osten und Süden hin eingegrünt, notwendige Ausgleichsflächen und Flächen für die Niederschlagswasserbewirtschaftung werden geschaffen. Auch hier sind nur Vorhaben gem. zu schließendem Durchführungsvertrag zulässig.
Aus dem Gemeinderat wurde nach der ausführlichen Vorstellung verschiedene Fragen zur Planung gestellt die direkt beantwortet wurden.
Beschluss
Entsprechend der Beschlussfassung vom 24.07.2019 bzw. 18.12.2019 wird für die Betriebserweiterung der ortsansässigen Firma Irrenhauser & Seitz (Umgriff siehe Planentwurf) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt.
Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 „Alberzell-Ost“ und des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans der Fa. Irrenhauser & Seitz, jeweils in der Fassung vom 16.11.2021. Die vorgestellten Festsetzungsvorschläge und Hinweise zum Immissionsschutz des Büro C. Hentschel Consult sind in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuarbeiten.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt das entsprechende Verfahren weiterzuführen, als nächster Verfahrensschritt ist die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Nein.
Anmerkung: BGM Martin Seitz wurde aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 GO).
Datenstand vom 21.02.2022 12:20 Uhr