Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Aktuell werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine Auswahl erfolgen kann. Die Gemeinde Gerolsbach wurde mit Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Ingolstadt aufgefordert, das Verfahren nach Maßgabe der Schöffenbekanntmachung einzuleiten. Für den Gemeindebereich Gerolsbach ist für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Pfaffenhofen eine Person vorzuschlagen.
Es beantragen 2 Personen die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen.
Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl nicht wesentlich überschritten werden.
Es wird empfohlen beide Personen vorzuschlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme von 2 Bürgerinnen und Bürgern in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.
Es werden folgende Personen vorgeschlagen:
Jens Willendorf, 85302 Gerolsbach
Andreas Koller, 85302 Singenbach
Die Vorschlagsliste ist eine Woche zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen und danach, mit etwaigen Einsprüchen, dem Amtsgericht Pfaffenhofen zu übersenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2019 15:07 Uhr