Überwachung Stellplatzsatzung - Panoramaweg 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück Panoramablick 4 entgegen der bestehenden Genehmigung (Freistellungserklärung) für das Gebäude nur ein Stellplatz errichtet wurde.
Nordwestlich des Wohnhauses wurde eine Einzelgarage errichtet. Gemäß den Planunterlagen wäre ein zweiter Stellplatz nordöstlich des Wohnhauses vor dem Treppenaufgang vorgesehen. Dieser ist nicht vorhanden und kann auch auf Grund der Breite der Zufahrt dort nicht erstellt werden. Für den Stellplatz wäre eine Breite von mind. 2,40 m nötig. Da die Zufahrt nur eine Breite von 4,43 m aufweist, wäre eine Durchfahrt, und damit die Erreichung des hinter liegenden Stellplatzes und der hinter liegenden Garagen nicht mehr möglich. Zur Durchfahrt ständen nur noch 2,03 m zur Verfügung.

Aktuell führt die Zufahrt im Teilbereich, außerhalb des Bebauungsplangebiets (Nr. 28 „SO für Pferdesport- und Beherbergungsanlagen - 3. Änderung“) bzw. über eine festgesetzte Grünfläche .

Mit Schreiben vom 04.04.2018 (Eingang 17.04.2018) wurde dieser Sachverhalt noch einmal vom Landratsamt PAF der Gemeinde mitgeteilt.

Folgende Alternativen/Konsequenzen können sich bezüglich der Stellplatzsituation ergeben:

  • Die Zufahrt wird nicht nur vom Besitzer der vorderen Doppelhaushälfte genutzt. Auch der hinter liegende Bewohner (Panoramablick 4a) nutzt die Zufahrt zu seinen Stellplätzen. Insgesamt sind damit 4 Stellplätze derzeit nicht nutzbar
  • Eine Ablösung des Stellplatzes durch die Gemeinde wäre denkbar.
  • Eine alternative Herstellung der Stellplätze scheint fraglich. Insbesondere da der Bewohner des Hauses Panoramablick 4 bereits deutlich gemacht hat, den Stellplatz nicht in seinem Vorgarten errichten zu wollen
  • Es könnte eine isolierte Befreiung bei der Gemeinde für eine Verbreiterung der Zufahrt (festgesetzter Grünstreifen) beantragt werden. Eine isolierte Befreiung von Seiten der Gemeinde auszusprechen wird derzeit kritisch gesehen, da Grundzüge der Planung berührt werden.
  • Sollte keine Lösung gefunden werden, müsste als letzte Möglichkeit auch die Untersagung der Nutzung des gesamten Doppelhauses in Betracht gezogen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt:
Der Bürgermeister o. V. i. A. soll noch einmal mit dem Landratsamt Kontakt aufnehmen, um entsprechende Lösungsansätze zur Schaffung eines weiteren Stellplatzes zu erarbeiten. Danach soll dieser TOP noch einmal im Gemeinderat behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2019 11:06 Uhr