Erlaß einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 14.11.2018 ö 6

Beschluss

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden




Und damit der
Gesamtbetrag
Des
Haushaltslanes
(einschl. der
Nachträge



Erhöht um
Euro
Vermindert
Um Euro
Gegenüber
Bisher Euro
Auf
Nunmehr
Euro
verändert
  1. Im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen die Ausgaben
     

94.900
94.900



6.045.700
6.045.700


6.140.600
6.140.600

  1. Im Vermögenshaushalt
die Einnahmen die Ausgaben



486.500
486.500


7.303.100
7.303.100


6.816.600
6.816.600

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamt betrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 510.000 € um 2.400.000 € erhöht und damit auf 2.910.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 13.02.2019 11:37 Uhr