Verbesserungsmaßnahmen am Gerolsbach - Möglicher Umbau des Sohlabsturz im Gerolsbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2024 ö 11

Sachverhalt

Im Bachverlauf des Gerolsbach ist auf Höhe „Sedelanger“ ein Sohlabsturz vorhanden (siehe nachstehend - rote Kennzeichnung).



Nach Rücksprache könnte der Absturz fischpassierbar umgebaut werden. Voraussetzung hierfür ist ein Genehmigungsverfahren gemäß §§ 68 WHG. Daher muss als erster Schritt ein Planungsbüro, für die Aufstellung einer Genehmigungsplanung zum Wasserrechtsverfahren, beauftragt werden. Das Genehmigungsverfahren (Bescheid) ist wiederum Voraussetzung für eine Förderung 

Das Vorhaben könnte nach Beauftragung in das Förderprogramm 2025 aufgenommen (G3ö) und sobald der Wasserrechtsbescheid vorliegt das Förderverfahren eingeleitet werden. Da es sich bei dem Absturzumbau um einen ökologischen Ausbau handelt und die Maßnahme der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dient, könnte das Vorhaben (G3ö) mit bis zu 90 % gefördert werden.

Um die weiteren Schritte einzuleiten, wurde vom Landschaftsarchitekt Norbert Einödshofer, Scheyern eine Honorarkostenschätzung für die benötigen Planungen mit folgenden Eckdaten eingeholt. 

Erstellung Objektplanung (Leistungsbild § 39 HOAI) Leistungsphasen 1 bis 9
ca. 11.300,- €, Brutto 
Besondere Leistungen (wasserrechtliche Plangenehmigung)
       ca. 3.400,- €, Brutto
Nebenkosten
       ca. 500,- €, Brutto

Nicht in den aufgeführten Honorarkosten beinhaltet sind weitere Gutachten / Hydraulische Berechnungen.

Beschluss

Der Sohlabsturz soll wie vorgestellt fischpassierbar umgebaut werden. Der Erste Bürgermeister o. V. i. A. kann den Planauftrag an ein leistungsfähiges Planungsbüro vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 22.07.2024 17:31 Uhr