Überarbeitung des gemeindlichen Feuerwehrbedarfsplans - Vergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 02. Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Bay. Feuerwehrgesetz als Pflichtaufgabe und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet werden. 
Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfefristen eingehalten werden können, ist es wichtig, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte erfassen, die Situation analysieren und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren. Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung. 
Struktur einer Feuerwehrbedarfsplanung
  • Ziele der Feuerwehrbedarfsplanung
  • Durchführung der Gefährdungsanalyse
  • Durchführung der Risikoanalyse
  • Bestimmung des Schutztzieles
  • Festlegung der Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren zur Erfüllung des Schutzzieles
    • Beschreibung IST-Situation
    • Vorschlag einer SOLL-Struktur entsprechend der Schutzzielbestimmung
  • Zusammenfassung

Eine solche Bedarfsplanung wurde in unserem Gemeindegebiet letztmalig im März 2015 erarbeitet. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden in den letzten Jahren auch zahlreiche Investitionen getätigt.  Die Bedarfsplanung soll nunmehr fortgeschrieben werden 

Nunmehr wurde federführend vom Landkreis Pfaffenhofen (Brandschutzdienststelle) eine gemeinsame Ausschreibung zur Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen für 11 Gemeinden und den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm durchgeführt und ausgewertet.

Der Kostenanteil für unsere Kommune beziffert sich auf                 8.547,18 €, Brutto
 
Zur Information:
Im Angebotspreis ist ein 15% Nachlass inkludiert, wenn alle 11 Gemeinden einen Bedarfsplan erstellen lassen
Der Vertrag zur Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wird direkt zwischen der Gemeinde und dem Ingenieurbüro geschlossen 
Die Bindungsfrist für das Angebot gilt bis 28.02.2022.

Beschluss

Für das Gemeindegebiet Gerolsbach kann ein Feuerwehrbedarfsplan, mit den aufgezeigten Eckdaten, beauftragt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2022 14:34 Uhr