Antrag auf Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplans einhergehend mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für die Betriebserweiterung des Sägewerk und Zimmereibetriebs auf dem Flurstück mit der Flurnummer (FlNr.) 46 Gemarkung Gerolsbach (Ritter-Gerold-Straße)
Daten angezeigt aus Sitzung:
04. Sitzung des Gemeinderates, 12.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.03.2022 (Eingang 29.03.2022) beantragt die örtliche Firma Sägewerk/Zimmerei Johann Felber e.K. vertreten durch Herrn Richard Felber ein Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan) für die Erweiterung des Firmengeländes einzuleiten.
Hierbei soll das Grundstück mit der Flurnummer 46 Gemarkung Gerolsbach im südöstlichen Teilbereich überplant werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Änderungsverfahren des gemeindlichen Flächennutzungsplans einhergehend mit der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet Gerolsbach „An der Ritter-Gerold-Straße“ einzuleiten.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 46 (Teilfläche) Gemarkung
Gerolsbach.
Das Planungsgebiet wird als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Planungsbüro, entsprechende Entwurfspläne auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.
Bevor entsprechende Schritte eingeleitet werden, ist mit der Firma Sägewerk/Zimmerei Johann Felber e.K., Gerolsbach ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.07.2022 16:26 Uhr