Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der Kreisstraße PAF 7 (Westlicher Ortsausgang Gerolsbach)


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 05. Sitzung des Gemeinderates 18.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Das Landratsamt Pfaffenhofen teilt mit, dass im Rahmen einer Überprüfung die Ortsdurchfahrtsgrenzen (OD) auf der Kreisstraße PAF-7 Richtung Aresing verschoben werden muss. Aufgrund der tatsächlichen Bebauung soll die Ortsdurchfahrtsgrenze auf Höhe der „zweiten“ Einfahrt zur Siedlung Riederner Äcker versetzt werden. 

Die entsprechende Versetzung muss mit Zustimmung der Gemeinde vom Landratsamt Pfaffenhofen  bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden. 


Auswirkungen:
  • Das Anbauverbot (Außenbereich) von 15 Metern zur Kreisstraße entfällt. 
  • Die Gemeinde ist innerhalb der OD alleinig für den Gehweg verantwortlich


Unabhängig von der OD muss das Ortsschild betrachtet werden. Über den Standort des Ortsschildes kann, nach Einhaltung der entsprechenden Richtlinien, die Gemeinde eigenständig bestimmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße PAF-7 in Gerolsbach um einen Verknüpfungsbereich von Abschnitt  120, Station 0,095 bis Station 0,248 zu erweitern. Die Ortsdurchfahrtsgrenze von Gerolsbach (PAF-7) setzt sich künftig wie folgt zusammen. Verknüpfungsbereich: Abschnitt 120, Station 0,095 bis Abschnitt 120, Station 0,248 (neu); Erschließungsbereich: Abschnitt 120, Station 0,248 bis Abschnitt 120, Station 0,565 (bestehend).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2022 16:28 Uhr