Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 07. Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Nachtragshaushalt 2022 wurde in der Finanzausschusssitzung vom 12.07.2022 vorberaten. 
(Änderungen gegenüber Finanzausschuss, siehe eigene Anlage).
Der Nachtrag zum Haushaltsplan 2022 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, den Nachtrag zum Haushaltsplan 2022 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investi-tionsprogramm 2021 – 2025 zuzustimmen.

Beschluss

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden



und damit der Gesamtbeitrag des
Haushaltsplanes
(einschl. der Nachträge)



erhöht um Euro

vermindert um Euro
Gegenüber 
bisher
Euro
auf nunmehr
Euro
verändert
a) im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben


775.800
775.800





6.967.500
6.967.500


7.743.300
7.743.300
b) im 
Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben


186.700
186.700





4.217.900
4.27.900



4.404.600
4.404.600


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 2.472.400 € um 360.000 € erhöht und damit auf 2.832.400 € neu festgesetzt.

§ 4
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert.

Datenstand vom 24.09.2024 13:03 Uhr