Antrag auf Neubau einer altersgerechten Wohnanlage bestehend aus 3 Gebäuden und einer Parkanlage auf der Flurnummer (FlNr.) 198/38 Gemarkung Gerolsbach (nähe Schrobenhausener Straße)
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Antrag vom 13.12.2018 (Eingang 14.12.2018) wird ein Neubau einer altersgerechten Wohnanlage bestehend aus 3 Gebäuden und einer Parkanlage mit 25 Wohneinheiten und Gemeinschaftsbereich, 2 Wohneinheiten für Pflegepersonal, 1 Wohneinheit für pflegebedürftige Familie, 2 Dienstleistungseinheiten (Friseur, Ergotherapeut) und 27 Garagen- und 35 Außenstellplätze beantragt. Gleichzeitig wird eine „Isolierte Befreiung“ von den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 28 „SO für Pferdsport und Beherbergungsanlagen“ beantragt.
Grundsätzlich ist ein solches Vorhaben zu begrüßen. Doch in zahlreichen Vorgesprächen wurde dem Antragsteller erläutert, dass derzeit ein solches Vorhaben an diesem Standort aus gemeindlicher Sicht nicht genehmigungsfähig ist (siehe u.a. Beschlussfassung im Gemeinderat vom 23.06.2015 (TOP 50b) / Ein Fragekatalog diesbezüglich wurde im November 2016 ausgehändigt - dieser wurde aber nicht beantwortet / letztmalige fand ein Gespräch im Oktober 2017 statt).
Die Antragstellung bezieht sich auf ein Grundstück im derzeit geltenden Bebauungsplan (BP) Nr. 28 „SO für Pferdsport und Beherbergungsanlagen“. In diesem ist u.a. eine Bebauung ausschließlich für Beherbergungsanlagen (Pension, Ferienwohnung, Tagungsstätten und Gastronomiebetrieb) festgesetzt – siehe nachfolgenden Auszug aus dem BP
Antrag auf Isolierte Befreiung – Änderung Art der Wohnnutzung und Baugrenze im Süden
Die Entwicklung von einer „Beherbergungsanlage“ zu einer Wohnanlage bedarf der Änderung des Bebauungsplanes, da von einer vorübergehenden Beherbergung auf ein unbefristetes Wohnen umgestellt werden soll. Dies widerspricht den Grundsätzen der Planung, da an dieser Stelle von Anfang an nur vorübergehende Beherbergung (siehe auch Bezeichnung des Bebauungsplanes) festgesetzt war. Der Antrag auf Isolierte Befreiung kann hier nicht angewandt werden. Eine Würdigung der Verschiebung der Baugrenzen erübrigt sich.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass der Gemeinderat in der Sitzung vom 12.09.2018 einen Aufstellungsbeschluss inkl. Teilaufhebung des derzeit gültigen Bebauungsplans für eine neue Überplanung des Flurstücks FlNr. 198/38 Gemarkung Gerolsbach gefasst hat.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 19.07.2019 07:59 Uhr