Antrag auf isolierte Befreiung, Genehmigung einer Fertiggarage außerhalb der gültigen Baulinie, auf dem Flurstück (FlNr.) 1346/1 der Gemarkung Gerolsbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Anmerkung: GRM Alfred Höpp erscheint zur Sitzung.

Mit Antrag vom 03.12.2018 (Eingang 12.12.2018) wird eine isolierte Befreiung  auf nachträgliche Baugenehmigung einer Fertiggarage außerhalb der gültigen Baulinie für das Grundstück (FlNr.) 1346/1 Gemarkung Gerolsbach beantragt.
Die im Westen des Grundstücks errichtete Garage verstößt gegen die Abstandsvorschriften des geltenden Bebauungsplans Nr. 28 „SO für Pferdesport und Beherbergungsanlagen“, 3. Änderung. Das am weitesten vorspringende Bauteil der bezeichneten Garage hat einen Abstand zur Straße von 1,08 Metern, im o. g. Bebauungsplan ist ein Mindestabstand von 1,5m festgesetzt.
Eine Befreiung der Festsetzung kann laut Landratsamt Pfaffenhofen nicht in Aussicht gestellt werden, da davon die Grundzüge der Planung berührt wären und keine Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorliegen (Schreiben vom 13.09.2018 bzw. 29.11.2018 – Somit müsste eine Bebauungsplanänderung durchgeführt werden. ) 

Es ist auch anzumerken, dass derzeit keine zwei Stellplätze für die Wohneinheit Sonnleitenring 16 vorhanden sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: Mit Nein stimmen GRM Stefan Maurer, Rudolf Lönner, Johann Felber und Georg Ottinger.

Datenstand vom 19.07.2019 07:12 Uhr