Wasserversorgung - Mieteinnahmen für Mobilfunkanlagen
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) | 9. Sitzung des Gemeinderates | 09.10.2019 | ö | 10.3 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 19.02.2019 (20 B 18.2042) hat der Bay. Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass Mieteinnahmen für die auf einem Wasserturm
befindliche Mobilfunkanlage bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungseinrichtung nicht gebührenmindert zu berücksichtigen sind.
Unter andrem wird aufgeführt „Entstehen außerhalb dieser Zweckbestimmung Einnahmen, welche für sich gesehen kostenneutral wirken, sind Erträge hieraus nicht Gebühren mindernd zu berücksichtigen, sondern dem allg. Gemeindehaushalt zuzuführen“.
Zur Kenntnisnahme
Datenstand vom 07.01.2020 15:20 Uhr