Bürgerantrag aus dem Ortsteil Einsassen - Errichtung einer "30iger Zone"
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürger aus dem Ortsteil Einsassen stellen den Antrag auf Errichtung einer 30ger Zone – siehe Antragsschreiben.
Tempo 30-Zonen:
Tempo-30-Zonen haben sich in vielen Wohngebieten etabliert. Der Verkehr wird beruhigt, Fußgänger und Radfahrer fühlen sich sicherer.
Die Rechtsgrundlage dazu findet man in § 45 Abs. 1 c i. V. Art. 44 StrVO; Art. 2 Satz 1 Nr. 1 und Art. 3 Abs. 1 ZustGVerk. Zuständig für die Errichtung einer 30iger-Zone ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde).
Errichtet können sie i. d. R. abseits der Hauptverkehrsstraßen werden, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. In Tempo-30-Zonen gelten einige besondere Regeln.
Die Tempo-30-Zone ist mit entsprechenden Schildern nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören. Am Anfang der Zone steht das Verkehrszeichen 274.1, am Ende die grau hinterlegte, durchgestrichenen Variante 274.2.
An den einzelnen Straßeneinmündungen wird der Hinweis nicht wiederholt
Als Vorfahrtsregel gilt meistens rechts vor links.
Beim Parken in Tempo-30-Zonen gelten die gleichen Vorschriften wie auf anderen Straßen. Park- und Halteverbote müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
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Beschluss
Im Ortsteil Einsassen soll eine Tempo-30-Zone errichtet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Johann Hirschberger stimmte mit Nein.
Datenstand vom 25.05.2023 14:05 Uhr