Voranfrage auf Errichtung von bis zu fünf zusätzlichen Wohnungen in einer ehemaligen Hofstelle auf den Flurnummern 986 und 990 Gemarkung Gerolsbach (Hilm)
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Eigentümer stellt eine Bauvoranfrage für einen Umbau der bestehenden Hofstelle im Weiler Hilm. Es sollen zusätzlich fünf neue Wohneinheiten entstehen, so dass in Summe im Bauernhaus final sieben Wohnungen entstehen (Wobei derzeit nur eine Wohnung im Bauernhaus vorhanden ist!). Angedacht ist den bestehenden Wohnraum in kleinere Wohneinheiten aufzuteilen (ca. 70m² pro Wohnung) und das Dachgeschoss auszubauen.
GRM Isabell Steurer erschein zur Sitzung
- Die Straßenerschließung erfolgt aktuell über einen nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg und einer Privatstraße zur Kreisstraße. Die Unterhaltspflicht dieses öffentlichen Feld- und Waldweg obliegt nicht der Gemeinde. Aufgrund dieser Situation ergaben sich immer wieder Streitigkeiten.
Bei einer angedachten Errichtung von sieben Wohneinheiten muss die Straßen-erschließung neu geregelt werden (ggf. eigenständige westliche Straßenerschließung mit Anbindung an die Gemeindeverbindungsstraße FlNr. 1089/2 Gmkg Gerolsbach, Regelungen zum Winterdienst, Zufahrt für Notarztversorgung, Zufahrt Müllfahrzeug, etc.).
- Derzeit erfolgt eine Schmutzwasserbeseitigung über eine sog. Kleinkläranlage. Diese hat bereits des öffteren Probleme bereitet, da es keinen entsprechenden Vorfluter gibt. An dieser Stelle müsste ein Konzept zur Abwasserentsorgung ausgearbeitet werden.
- Kritisch hinterfragt werden muss § 35 BauGB, insbesondere § 35 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe f BauGB. In diesem Abschnitt heißt es „im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nummer 1 zulässigen Wohnungen höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle“
Bisher war nur eine „Wohnung“ vorhanden (Aktuell liegt noch ein weiterer Antrag auf „Entstehung einer zusätzlichen Wohnung“ in Hilm vor (siehe nächster TOP).
Im Vorfeld müssen mindestens die aufgeführten Punkte aus gemeindlicher Sicht geklärt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 17.10.2023 16:25 Uhr