Kommunale Wärmeplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 9

Sachverhalt

Warum eine Kommunale Wärmeplanung (KW)?
Der Wärmewende kommt bei der Transformation der Energieversorgung hin zur Treibhausgasneutralität 2045 eine zentrale Bedeutung zu. In Deutschland wird rund die Hälfte der Endenergie für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Fossilen Energieträgern kommt dabei – abhängig vom Einsatzgebiet – nach wie vor die dominierende Rolle zu: Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizt aktuell mit fossilem Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. (Quelle Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK))

Was ist eine KW?
Der kommunalen Wärmeplanung soll die Aufgabe zukommen, an der Erreichung der Klimaziele und der Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ausgerichtete Dekarbonisierungsstrategien für die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu entwickeln und einen flächendeckend verbindlichen Rahmen zu schaffen, in dem die für das Gelingen der Wärmewende erforderlichen Investitionen getätigt werden können. (Quelle: BMWK)

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen

Förderquote:
Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.

Individuell:
Die Gemeindeverwaltung hat im Dezember 2022 einen Förderantrag gestellt, da damals noch unklar war ob die 90% Förderung auch für Folgejahre weiter Bestand hat. Aktuell erfolgten bereits mehrere Prüfrunden mit entsprechenden Unterlagenergänzungen. Hierbei ergibt sich nachfolgender Gesamtfinanzierungsplan:

Bewilligungszeitraum 
01.09.2023 - 31.08.2024
Gesamtmittel: 
53.250,00 €
Eigenmittel: 
5.325,00 €
Mittel Dritter/Einnahmen: 
0,00 €
Beantragte Bundesmittel: 
47.925,00 €
Beantragte Förderquote: 
90,00 %

Eine Förderzusage bzw. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn liegt noch nicht vor. 

Beschluss

Die Kommunale Wärmeplanung wie vorgestellt soll nach einer Förderzusage, unabhängig von weiteren gesetzlichen Bestimmungen, vorangetrieben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 17.10.2023 16:25 Uhr