Wie bereits in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung und im Grundstücks-, Bau-, und Umweltausschuss (19.09.2023) vorberaten könnte in der Nähe der bestehenden Kindergärten (St.-Andreas-Straße) ein neuer zweizügiger Kindergarten auf eigenen Grund errichtet werden.
Alternativprüfungen:
Im Vorfeld wurden bereits mehrere Alternativstandorte untersucht (u.a. Großtagespflege (GTP), Pfarrheim Gerolsbach, Dorfheim Singenbach).
Zur möglichen Errichtung einer Kinderbetreuung im Dorfheim Singenbach (Dachgeschoss) kam kürzlich am 01.12.2023 folgende Mitteilung der Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen (Auszug):
„… Grundsätzlich sehen wir die Räumlichkeiten für eine Kindergartengruppe (á 25 Kinder) geeignet. Gerade für eine langfristig geplante Einrichtung bedarf es einer ausreichenden Ausstattung an sanitären Anlagen und Garderobenflächen. Beim geplanten Vorhaben ist dies aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse jedoch nur für eine Gruppe vorhanden. Im Hinblick auf die Aufsichtspflicht sehen wir die geplante Raumaufteilung (für zwei Gruppen) eher kritisch. …..
Der nahe gelegene Abenteuerspielplatz stellt keine tägliche Alternative für den eigenen altersgemäß ausgestatteten Gartenbereich einer Kindertageseinrichtung dar. Die Entfernung ist besonders für jüngere Kinder aufwendig zu bewältigen, …
Für den Außenbereich/Garten der Einrichtung müssen mindestens 10 m² je Kind an Fläche zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sei angemerkt, dass es im Alltag organisatorisch schwer umsetzbar sein wird, dass Kinder die beispielsweise auf die Toilette müssen einzeln vom pädagogischen Personal nach oben zum geplanten Sanitärbereich begleitet werden. ….
Als Voraussetzung für die Inbetriebnahme sehen wir in jedem Fall die bauliche Abtrennung der Räumlichkeiten des Kindergartens zu den anderweitig genutzten Bereichen des Gebäudes. Aufgrund des Datenschutzes und im Sinne des Schutzkonzeptes darf zu den Räumlichkeiten der Einrichtung keine außenstehende Person Zutritt erhalten können. …..“
Die angesprochenen Umbau-/Gestaltungsmaßnahmen für die Kinderbetreuung im Dorfheim Singenbach nur für eine Gruppe sind zu aufwendig.
Umbaumöglichkeiten des denkmalgeschützten Pfarrheim wurden durch verschiedene Fachleute überprüft und müssen letztendlich aufgrund verschiedener Hürden (Baulich, Gestalterisch, Nutzungstechnisch, …) ad acta gelegt werden.
Ein Aufruf (u.a. im Bürgerblatt 09/2023) für eine mögliche Großtagespflege (Tagesmütter) fand keinen Anklang, so dass dieses Thema nicht weiterverfolgt wurde.
Mögliche Neuerrichtung zweizügiger Kindergarten
Möglicher Standort
Eine Vorskizzierung inklusive Raumprogramms wurde erarbeitet. Ein Kindergartengebäude mit Erd- und Obergeschoss und einer Raumbedarf von circa 350 m² könnte errichtet werden.
Nach Auswertung der Daten werden für eine Neuerrichtung eines zweizügigen Kindergartens folgende Kostenannahmen getroffen (Grobschätzung):
Neubaukosten (inkl. Nebenkosten) circa 2,825 Mio. €
Die Abwicklung der Errichtungsarbeiten könnten durch das Kommunalunternehmen erfolgen (siehe c))
Mögliche Förderung
Nach ersten Recherchen und Rücksprache mit der Regierung von Obb. gibt es folgende Fördermöglichkeiten nach Art. 10 BayFAG:
Aktueller Kostenrichtwert: 6.639 € pro m² zuwendungsfähiger Nutzfläche
Bei einem zweizügigen Kindergarten mit eigener Leitung ergibt sich eine
zuwendungsfähige Nutzfläche von 296 m²
Es könnte eine Förderung wie folgt gewährt werden:
296 m² x 6.639 € = 1.965.144 € hiervon 50%* = max. Fördersumme 982.572,- €
(Eigenanteil der Gemeinde: bei Gesamtkosten von 2,825 Mio € = 1,843 Mio. €)