Übertragung der Planungs- und Ausführungsarbeiten an das Kommunalunternehmen Gerolsbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ähnlich wie bereits unter TOP 6 aufgeführt und wie beim Anbau der Mittagsbetreuung soll geprüft werden, ob eine Übertragung der Planungs- und Ausführungsarbeiten für die Errichtung einer neuen zweizügigen Kinderbetreuungseinrichtung, mittels einer sog. Inhouse-Vergabe, an das gemeindliche Kommunalunternehmen beauftragt werden kann.
Demnach könnte die Gemeinde unmittelbar dem KUG die Planungs- und Ausführungsarbeiten übertragen. Derzeit müssen diesbezüglich noch verschiedene Kriterien (Förderempfänger, Anwendung § 2b UstG, …) geprüft werden.
Wenn keine rechtlichen Einschränkungen bestehen könnte eine Übertragungszweckvereinbarung vereinbart werden.
Beschluss
Die Übertragung der Planungs- und Ausführungsarbeiten für die Errichtung einer neuen zweizügigen Kinderbetreuungseinrichtung soll final geprüft werden. Liegen keine Einschränkungen für eine Übertragung vor wird der Erste Bürgermeister o. V. i. A. ermächtigt eine entsprechende Übertragungszweckvereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 13.03.2024 11:16 Uhr