Jennerwein-Schützen Oberlauterbach - Antrag auf Förderung von Investitionsmaßnahmen eines neuen Schützenvereinsheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 03.02.2020 (Eingang 05.02.2020) beantragt der Schützenverein „Jennerwein-Schützen“ Oberlauterbach e. V. eine Förderung für den Bau eines neuen Vereinsheims in Oberlauterbach (Gemeinde Aresing). Die vormalige Vereinsstätte war in einem privaten Wirtshaus in Strobenried. Diese wurde verkauft und anderwärtig genutzt. Die Baukostenschätzung - nach Abzug ehrenamtlicher Leistungen – wird mit 500.000 € beziffert.
Nach Recherche hat der Verein derzeit 180 Mitglieder, wobei 18 Mitglieder Gemeindebürger sind.
Zu beachten sind Art. 6 Abs. 1; Art. 22 Abs. 1 und Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO). Grundsätzlich gilt, den Gemeinden steht in ihrem Gebiet die Erfüllung aller öffentlichen Aufgaben zu. Bei dieser Zuschussgewährungsbeantragung handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde (Förderung Breitensport). Ein Zuschuss könnte im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, da es sich um keine Hoheitsgewaltausübung handelt, auch außerhalb des Gemeindegebiets erfolgen. Wobei beachtet werden muss, dass nur ca. 10% der Vereinsmitglieder aus dem Gemeindegebiet stammen und im Gemeindegebiet bereits 4 örtliche Schützenvereine vorhanden sind.
Eine längere Diskussion entsteht. Unter anderem wird aufgeführt, dass zwischen Strobenried und Oberlauterbauch eine enge Verbindung besteht.
Beschluss
Eine Bezuschussung für die Errichtung eines neuen Vereinsheims der „Jennerwein-Schützen Oberlauterbach“ in der Nachbargemeinde wird nicht gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
GRM Georg Ottinger und GRM Martin Winter stimmten mit Nein.
Datenstand vom 17.06.2020 21:44 Uhr