Zahlung von Bereitstellungskosten für ausgefallene Schülerverkehre
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die aktuelle Krisensituation aufgrund der Covid-19-Pandemie stellt für alle Ebenen eine enorme Herausforderung dar. Die weitere Entwicklung ist nicht vorhersehbar. Das Busunternehmen Schenk hat deshalb für den ausgefallenen Schülerverkehr um Ausgleich der anfallenden Bereitstellungskosten gebeten.
Es sollte gemeinsam an einer Lösung gearbeitet werden, damit wichtige und notwendige Strukturen erhalten bleiben. Insofern hat sich auch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit den Auswirkungen der Schulschließungen auf die Schülerbeförderung befasst.
Die Schülerbeförderung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen mit den Zuweisungen zu den Kosten der notwendigen Schülerbeförderung nach Art. 10a BayFAG, um die Kostenfreiheit des Schulwegs für Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Auf Grundlage der bestehenden Beförderungsverträge für den freigestellten Schülerverkehr erfolgt eine Vergütung nur bei tatsächlich durchgeführter Beförderungsleistung. Es liegt jedoch im Ermessen des kommunalen Aufwandsträgers zu überprüfen, ob sich aufgrund der Corona-Krise die Geschäftsgrundlage insoweit geändert hat.
Der Landkreis Pfaffenhofen hat sich bereits mit seinen Beförderungsunternehmen geeinigt, dass die aktuellen Beförderungsverträge anzupassen sind und auch Bereitstellungskosten – abzüglich eines angemessenen Abschlags aufgrund ersparter Aufwendungen- als Entgelt entrichtet werden. Die laufleistungsunabhängigen Bereitstellungs- und vorhaltekosten wurden dabei mit 73 % der Gesamtkosten berechnet.
Beschluss
In Anlehnung der Handhabung durch den Landkreis Pfaffenhofen werden für die Zeiten des Ausfalls der Schulbusse wegen Schließung der Grundschule während der Corona-Pandemie Bereitstellungskosten in Höhe von 73 % der vereinbarten Tages- bzw. Fahrtpauschalen an das Busunternehmen bezahlt.
Die Beförderungsverträge sind entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 17.06.2020 21:44 Uhr