Planfeststellungsbeschluss - Umbau versetzte Einmündungen Staatsstraße 2084/Kreisstraße PAF7 (Kreisverkehr)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Planfeststellungsbeschluss vom 17.04.2020 (Umfang 55 Seiten) zu o.g. Vorhaben wurde dem Träger des Vorhabens, den bekannten Betroffenen und Beteiligten und der Gemeinde zugestellt.
Fazit
Unter Berücksichtigung aller im Verfahren bekannt gewordenen öffentlichen und privaten Belange lässt sich feststellen, dass der Umbau der Kreuzung der Staatsstraße 2084 mit der Kreisstraße PAF 7 zu einer Kreisverkehrsanlage in der Gemeinde Gerolsbach auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umwelt und das Eigentum gerechtfertigt und vertretbar ist. Verstöße gegen striktes Recht sind nicht ersichtlich. Optimierungsgebote sind beachtet. Bei Abwägung aller Belange erweist sich die Planlösung als vernünftig. Die sonstigen vorstellbaren Varianten werden als ungeeignet beurteilt.
Mit Ende der Auslegungsfrist (08.05 bis 25.05.2020 – Einsichtnahme im Rathaus) gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Datenstand vom 17.06.2020 21:44 Uhr