Vereidigung und Geheimhaltungsverpflichtung der weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 10

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Martin Seitz erklärte, dass Zweite Bürgermeisterin Gerti Schwertfirm und Dritter Bürgermeister Xaver Schaipp nunmehr die Ämter als Ehrenbeamter gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO wahrzunehmen haben.
Die weiteren Bürgermeister sind nach Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) i.V.m. § 38 Abs. 1 BeamtStG durch den Ersten Bürgermeister zu vereidigen. Die Eidesleistung oder das Gelöbnis entfällt nach Art.27 Abs.4 KWBG, wenn der Beamte oder die Beamtin im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird. Dies ist der Fall bei Zweiter Bürgermeisterin Gerti Scherfirm

Wortlaut:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz  für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaats Bayern,
Gehorsam den Gesetzten
und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,
so wahr mir Gott helfe.
(Der Diensteid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.)
Der gewählte Dritte Bürgermeister Xaver Schaipp legte anschließend den Eid mit religiöser Bekräftigungsformel ab.

Eine Geheimhaltungsverpflichtung wurde von den gewählten Zweiten und Dritten Bürgermeistern nach der Eidesleistung unterzeichnet.

Zur Kenntnisnahme

Datenstand vom 03.11.2020 16:31 Uhr