Wie bereits in der Verwaltungsratssitzung am 20.08.2019 (18.12.2019) erläutert, wurde das gemeindliche Kanalnetz in den letzten Jahren kontinuierlich gespült und optisch untersucht (2012 Alberzell; 2014 Hauptsammler, 2017 Strobenried, Teile von Gerolsbach, 2018 Teile von Gerolsbach, 2019 Singenbach, Teile von Gerolsbach, 2020 Klenau/Junkenhofen und Rest Gerolsbach). Die gewonnenen Erkenntnisse wurden, wie letztes Jahr beschlossen, in ein Gesamtkanalsanierungskonzept eingearbeitet (siehe Erläuterungsbericht).
Die zusammengefasste Auswertung ergibt nachstehendes Sanierungsbild.
(Weitere Details werden anhand von Plänen in der Gemeinderatssitzung erläutert)
Renovierungs- (Schlauchlining) und Erneuerungsmaßnahmen
Sanierungs-, Reparatur- und Schachtsanierungsmaßnahmen
Die Sanierungskosten der einzelnen Projekte gliedern sich wie folgt:
Fördermöglichkeit:
Der Staat fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der sog. Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018). Der Schwerpunkt liegt dabei bei der Erneuerung und Renovierung von Kanälen und Leitungen (Reparaturen werden nicht gefördert!). Im Dezember 2019 hat das Kommunalunternehmen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid im Rahmen der Härtefallregelung nach RZWas 2018 erhalten (Was ist die Härtefallregelung: Ein Härtefall liegt vor, wen die sog. Pro-Kopf-Belastung (PKB) in einem Satzungsgebiet über einer der vorgegebenen Härtefallschwellen liegt)
Der Fördersatz liegt zwischen 50% bis 90% der tatsächlichen Kosten, Minimum bei 180,- € pro renovierten Meter Abwasserkanal bzw. 360 € pro erneuerten Meter Abwasserkanal.
Die Richtlinie ist noch bis 31.12.2021 gültig (Vor Ablauf dieses Datums müssen alle Maßnahmen schlussgerechnet sein!)
Alternativ:
Voraussichtlich Anfang 2021 wird die Möglichkeit bestehen, dass ein neuer Bescheid nach der „RZWas 2021 (Härtefallregelung)“ beantragt werden kann und gleichzeitig der alte Bescheid außer Kraft gesetzt wird. Vorteil wäre, dass ein längerer Förderzeitraum (bis 2024) gilt. Nachteil könnte sein, dass die Fördersätze sinken (Wobei derzeit nicht absehbar ist, wie sich die Fördersätze gestalten).
Finanzierung:
Die Reparaturkosten müssen im Rahmen der Abwassergebühren ausgeglichen werden. Die Renovierungs- bzw. Erneuerungskosten können im Rahmen von Beiträgen oder über die Abwassergebühren erhoben werden (Eine Neuberechnung der Globalkalkulation wurde im April 2020 beauftragt).