Erlass der 4. Einbeziehungssatzung Gerolsbach "Münchner Straße"; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2020 beraten, soll für einen Teilbereich an der Münchener Straße in Gerolsbach eine Einbeziehungssatzung erlassen werden (Entwurfsplan wurde übersandt). Zielsetzung ist es, auf einer bereits durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägten Außenbereichsfläche die Errichtung eines Wohnhauses zu ermöglichen. Durch einzelne Festsetzungen soll sich das Vorhaben in den vorhandenen Bestand
einpassen. 
Beschluss
Für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gerolsbach (Teilflächen der Fl.Nrn.53 und 53/3 - Umgriff
siehe Planentwurf) wird eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.
Der vorgestellte Entwurf in der Fassung vom 09.09.2020 wird gebilligt.
Die Einbeziehungssatzung ist gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.11.2020 12:22 Uhr