Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürgerentscheids (Art. 18a GO) mit der Fragestellung "Sind Sie dafür, dass die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ gestoppt wird? "; Mitteilung Bay. Verwaltungsgericht München
Daten angezeigt aus Sitzung: 6. Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) | 6. Sitzung des Gemeinderates | 15.06.2021 | ö | informativ | 7 |
Sachverhalt
Das BayVG hat mitgeteilt, dass der Bebauungsplan Nr. 47 Singenbach Süd-West nicht rechtskräftig gemacht werden kann. Der Gemeinde steht nun zur Auswahl, sich dem Verfahren des Verwaltungsgerichts zu stellen, doch noch einem Bürgerentscheid zuzustimmen oder die Firma Riedlberger entschließt sich dazu, seine Planung aufzugeben.
Zunächst soll nun Rücksprache mit der Firma Riedlberger gehalten werden. In den kommenden Sitzungen wird über das weitere Vorgehen abgestimmt.
Zur Kenntnisnahme
Datenstand vom 13.01.2022 13:46 Uhr