Städtebauliche Entwicklung Lichthausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Bereich Lichthausen stellen verschiedene Anwohner mit Schreiben vom 15.10.2021 (Eingang 15.10.2021) einen Antrag auf planungsrechtliche Überprüfung des Orteils, so dass eine zusätzliche Wohnbebauung möglich ist. Lichthausen ist generell als Außenbereich (§ 35 BauGB) eingestuft.
Nunmehr stellt sich die Frage, ob eine städtebauliche Entwicklung in Lichthausen vorangebracht werden soll. Denkbar wäre eine Außenbereichssatzung (Lückenfüllungssatzung) gem. § 35 Abs. 6 BauGB
Beschluss
Für den Ortsteil Lichthausen, Gemarkung Gerolsbach, soll eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt werden. In der Satzung soll für die bebauten Bereiche in Lichthausen bestimmt werden, dass für Wohnzwecke und kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe dienenden Vorhaben nichts entgegensteht und dadurch der Ort zukunftsfähig erhalten bleibt. Der vorgesehene Umgriff wird in einer Entwurfsplanung erarbeitet. Die Entwurfsplanung ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.
Vorab soll eine Anliegerversammlung durchgeführt und entsprechende Kostenübernahmevereinbarungen (Städtebauliche Verträge) abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2022 12:20 Uhr